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Rechtsformvergleich: GmbH, AG und SE

Wer ein Unternehmen gründet, muss sich wohl oder übel mit der Wahl der richtigen Rechtsform auseinandersetzen. Je nach Vorhaben und Höhe des Startkapitals kommen hier verschiedene Gesellschaftsformen in Frage - manche eignen sich mehr, manche weniger. Christian Gernoth, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht der Kanzlei Gernoth, fasst in diesem Artikel die wesentlichen Unterschiede der drei gängigsten Rechtsformen GmbH, AG und SE zusammen.

GmbH, AG oder SE? Ein Überblick der zentralen Eckpunkte

Die GmbH

  • GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung 
  • Haftungsbeschränkung: Geschäftsführer haften nicht mit ihrem Privatvermögen
  • Eine der beliebtesten Unternehmensformen
  • Eintragung im Handelsregister
  • Eignet sich für so gut wie jede Art von Unternehmen

Mehr zur GmbH

Die AG 

  • AG = Aktiengesellschaft 
  • Haftungsbeschränkung: Geschäftsführer haften nicht mit ihrem Privatvermögen 
  • Drei Organe: Vorstand, Aufsichtsrat, Hauptversammlung 
  • Eintragung im Handelsregister
  • Eignet sich eher für große Gründungsvorhaben mit hohem Kapitalbedarf 
  • In der Regel börsennotiert

Mehr zur AG

Die SE 

  • SE = Societas Europaea (Europäische Aktiengesellschaft) 
  • Europäische Rechtsform, die durch eine EU-Verordnung ins Leben gerufen wurde 
  • Haftung: Aktionäre haften nur für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft bis zur Höhe des von ihnen selbst gezeichneten Kapitals 
  • Eignet sich ebenso wie die AG eher für große Gründungsvorhaben
  • In der Regel börsennotiert

Societas Europaea - die "neue" alte Rechtform am Unternehmerhimmel

Die SE, oder Europäische Aktiengesellschaft, stellt eine auf Europaebene geführte Gesellschaftsform dar. Diese Rechtsform ist in gewisser Hinsicht ein Produkt der Harmonisierungsbemühungen im Gesellschaftsrecht. Zentraler Kernpunkt einer SE bildet die Möglichkeit der länderübergreifenden Geschäftstätigkeit mit einheitlichem Regelwerk.

Auch wenn diese Rechtsform im Grunde genommen bereits seit 2004 existiert, so gewann sie dennoch erst in den vergangenen Jahren an Beliebtheit - und das insbesondere bei Start-Ups. Dies liegt wohl zum einen an der Flexibilität im Bereich der Corporate Governance. Denn während das deutsche Aktienrecht bei klassischen Aktiengesellschaften zwingend einen Vorstand vorsieht, kann bei einer SE auch eine sog. monistische Struktur gewählt werden. Bei dem monistischen System tritt anstelle des Vorstands ein Verwaltungsrat, der in gewisser Hinsicht alle Verwaltungstätigkeiten bündelt. Diese Struktur ist insbesondere in Ländern wie England und den USA sehr beliebt - was sich auch positiv auf das Image der SE auswirkt. Zudem wählen insbesondere Start-Ups oder andere mittelständische Unternehmen mittlerweile gerne die Rechtsform der SE, um ihren internationalen Marktauftritt stärker zu propagieren. Ein weiterer großer Vorteil der SE besteht in der grenzüberschreitenden Mobilität, denn Unternehmen dieser Gesellschaftsform können ihren Sitz beliebig verlegen - wodurch sich auch das nationale Recht ändert, das auf die Gesellschaft angewandt wird.

Rechtsformvergleich

Mindestkapital

GmbH

25.000€

AG

50.000€

SE

120.000€


Gründung

GmbH

Durch natürliche oder juristische Personen

AG

Durch natürliche oder juristische Personen

SE

Zur Gründung einer SE bestehen vier verschiedene Möglichkeiten. Ein Zusammenschluss bestehender Gesellschaften (Fusion/ Verschmelzung), die Gründung einer Holding-Gesellschaft, die Gründung einer gemeinsamen Tochtergesellschaft durch mehrere Gesellschaften oder durch bereits bestehende SE oder die Umwandlung einer nationalen Aktiengesellschaft.

Achtung: Nur Gesellschaften aus EU- bzw. EWR-Mitgliedstaaten können sich an der Gründung einer SE beteiligen.


Organe

GmbH

Gesellschafter-
versammlung,
Geschäftsführer

Fakultativ sind Beirat bzw. Aufsichtsrat - erst ab einer Angestelltenzahl von mehr als 500 sind diese Organe Pflicht.

AG

Haupt-
versammlung, Aufsichtsrat, Vorstand

SE

Zwei Varianten:

a) dualistisch: Hauptversammlung, Leitungsorgan (bzw. Vorstand) und Aufsichtsorgan (bzw. Aufsichtsrat)

b) monistisch: Hauptversammlung und Verwaltungsrat


Stellung der Gesellschafter

GmbH

Gesellschafter sind oberstes Entscheidungsorgan.

Die Geschäftsführung erfolgt durch den Geschäftsführer.

AG

Die Gesellschafter besitzen nur wenige Rechte. Wesentlichen Einfluss hat der Aufsichtsrat.

Die Geschäftsführung erfolgt durch den Vorstand.

SE

Die Gesellschafter besitzen wie bei der AG nur wenige Rechte.

Die Geschäftsführung erfolgt entweder durch den Verwaltungsrat (monistisch) oder durch den Vorstand (dualistisch).


Bestellung der Geschäftsführung und Stellung im Unternehmen

GmbH

Der Geschäftsführer wird im Rahmen der Gesellschafterversammlung gewählt.

Er besitzt eine eher schwache Position und ist abhängig von den Weisungen der Gesellschafterversammlung. Er kann theoretisch (je nach Satzung) jederzeit abberufen werden.

AG

DieGeschäftsführung wird durch den Aufsichtsrat für eine maximale Amtszeit von fünf Jahren bestellt.

Sie besitzt eine starke Position und kann nur aus einem wichtigem Grund abberufen werden.

SE

a) monistisch: Die Geschäftsführung wird wie bei der AG durch das Aufsichtsorgan bestellt. Die maximale Amtszeit beträgt hier jedoch sechs Jahre.

Die Geschäftsführung besitzt eine starke Position und ist ebenso wie bei der AG nicht weisungsabhängig.

b) dualistisch: Die Geschäfsführung wird im Rahmen der Hauptversammlung gewählt. Die maximale Amtseit beträgt sechs Jahre. Weiterhin wählt der Verwaltungsrat mehrere geschäftsführende Direktoren.

Die geschäftsführenden Direktoren unterliegen den Weisungen des Verwaltungsrats und können theoretisch (je nach Satzung) jederzeit abberufen werden.


Größe des Aufsichtsrats

GmbH

Je nach Regelung im Gesellschaftsvertrag.

AG

Mindestens drei Mitglieder, höchstens jedoch zwischen neun und 21 (je nach Grundkapital).

SE

a) dualistisch: Mindestens drei Mitglieder, höchstens zwischen neun und 21 (je nach Grundkapital). Wichtig: Die Zahl muss durch drei teilbar sein.

b) monistisch: entfällt.