Internationales Steuerrecht

Betriebsstättengründung

In einem Europa ohne Grenzen und einer Welt voller Möglichkeiten gründen Unternehmen im In- und Ausland neue Standorte, um mögliche wirtschaftlichen Vorteile voll ausnützen zu können. Wir unterstützen Unternehmer in allen steuerlichen Fragestellungen ganz gleich, ob Sie eine Betriebsstätte im Ausland gründen oder sich als ausländisches Unternehmen in Deutschland ansiedeln möchten. So stellen wir sicher, dass ein möglicher wirtschaftlicher Standortvorteil auch steuerlich ein Vorteil bleibt.

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer ist aufgrund zahlreicher und kontinuierlicher Veränderungen zu einem komplexen Aufgabengebiet geworden. Speziell für Firmen, die grenzüberschreitende Geschäfte durchführen sind die Regelungen im Binnenmarkt und im Ausland von großer Bedeutung. Bereits mit der ersten Rechnung stellt sich die Frage, ob die deutsche, ausländische oder eventuell gar keine Umsatzsteuer abgerechnet werden muss. Unsere Experten beraten Sie bereits von Beginn Ihrer internationalen Ausrichtung und unterstützen Sie in allen Umsetzungen.

Doppelbesteuerung

Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen im Ausland tätig sind, stehen Sie eventuell vor der Frage, in welchem Land Ihre Umsätze besteuert werden: Am Sitz des Stammhauses in Deutschland oder in dem Staat, in dem die Einkünfte erzielt werden? In manchen Fällen kommt es sogar vor, dass die Umsätze in beiden Staaten versteuert werden, mit der Folge einer Doppelbesteuerung. Wir beraten Sie wie Sie im Rahmen Ihrer Auslandsstrategie eine optimale Gestaltung vornehmen und auf Basis von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) eine doppelte Besteuerung vermeiden können.

Verrechnungspreise

Begutachtung von Verrechnungssystemen und Verrechnungspreisdokumentation

International tätige Unternehmen können Unterschiede in der Höhe der Steuerbelastung verschiedener Länder (Steuergefälle) ausnutzen, wenn Gewinne eher in Konzernunternehmen in jenen Ländern anfallen, die einer geringeren steuerlichen Belastung unterliegen. Die Aufteilung des Gesamtergebnisses ist dabei insbesondere von der Ausgestaltung der internen Verrechnungspreise abhängig. Häufig sind die in Unternehmen(sgruppen) ermittelten Verrechnungspreise deshalb vor allem durch steuerliche Überlegungen geprägt, da auf diese Weise eine günstige Beeinflussung der Gesamtsteuerquote erreicht werden soll.

Vorteile

In der Zusammenarbeit mit uns entstehen für Sie folgende Vorteile:

  • Sie erhalten von uns die Grundlagen, um den internationalen Erfolg Ihrer Firma steuern zu können
  • Wir liefern Ihnen maßgeschneiderte Lösungen und Konzepte, so dass Sie sich voll auf ihre unternehmerischer Aufgabe konzentrieren können
  • Wir liefern Ihnen aussagekräftige Auswertungen individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten
  • Die Unterstützung durch uns als Ihren Steuerberater sorgt für Kompetenz und Vertrauen bei Kreditinstituten, Anteilseignern, Geldgebern, Behörden und Ämtern
  • Nutzung der steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten zur Minimierung Ihrer Steuerlast.

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