Handelsrecht, das Privatrecht für Kaufleute

Die ehrbaren Kaufmannstugenden und das Recht

Wir unterstützen Sie im deutschen Handelsrecht, also dem Sonderprivatrecht für Kaufleute, bei dem die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) Anwendung finden. Das Handelsrecht weicht oft vom allgemeinen Zivilrecht ab, z.B. bei kaufmännischen Bestätigungsschreiben, beim Schweigen als Willenserklärung, bei Besonderheiten bezüglich des gutgläubigen Erwerbs und der Gewährleistung. Zudem wird das geschäftliche Verhalten der Kaufleute über das Handelsrecht hinaus durch das Handelsgewohnheitsrecht und die Handelsbräuche geregelt. Mehr zu Handelsrecht.

Wir beraten und begleiten Sie bei allen handelsrechtlichen und wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen.

Unsere Schwerpunkte im Handelsrecht im Überblick

  • Gestaltung und Optimierung von Vertriebsverträgen und -systemen
  • Unterstützung bei Vertragsverhandlungen
  • Prüfung von Ansprüchen (z.B. Provisionsansprüche, Buchauszugsansprüche, Ausgleichsansprüche gem. § 89b HGB, Ansprüche aus Wettbewerbsbeschränkungen)
  • Gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen
  • Verteidigung gegen unberechtigte Ansprüche (z.B. Vertragsstrafzahlungen)

Vorteile unserer Beratung zum Handelsrecht

In der Zusammenarbeit mit uns entstehen für Sie folgende Vorteile:

  • Sie erhalten ein individuell auf Ihre Situation und Bedürfnisse entwickeltes Vertragswerk, von Profis ausgearbeitet und begleitet
  • Bei Vertragsverhandlungen erhalten Sie mehr Sicherheit und können Ihre Interesse durch uns als professionellen Verhandlungsführer besser durchsetzen
  • Wir vertreten Sie z.B. bei gerichtlichen und außergerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen, so dass Sie sich voll auf Ihre Aufgaben konzertieren können
  • In der Zusammenarbeit mit der Steuerkanzlei Gernoth werden mögliche Steuervorteile direkt mit berücksichtigt

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