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Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Die GmbH

Ein jeder Existenzgründer sieht sich früher oder später mit der Entscheidung konfrontiert, welche Gesellschaftsform sich für sein Unternehmen am besten eignet. Gründer haben hier die Wahl zwischen Offenen Handelsgesellschaften (OHG), Kapitalgesellschaften (AG), Kommanditgesellschaften (KG) und Personengesellschaften (GmbH, GbR).

Die Kanzlei Gernoth informiert im folgenden Artikel über die Grundlagen der Gesellschaftsform einer GmbH sowie dessen Vor- und Nachteile gegenüber anderen Gesellschaftsformen.

Was ist eine GmbH?

Das Kürzel GmbH steht zunächst einmal für "Gesellschaft mit beschränkter Haftung" und weist damit unmittelbar auf die besondere Haftungsbeschränkung dieser Unternehmensform hin. Im Unterschied zu anderen Gesellschaftsformen haftet der Geschäftsführer bzw. der/ die Gesellschafter hier nicht mit seinem/ ihrem Privatvermögen. Hierin besteht das zentrale Merkmale einer GmbH.

Vorsicht! Denn auch wenn sich diese Haftungsbeschränkung auf den ersten Blick sehr vorteilhaft anhört, ist keineswegs ausgeschlossen, dass die Gesellschafter im Fall der Fälle nicht doch indirekt mit ihrem Privatvermögen in die Haftung genommen werden können.

Was macht eine GmbH aus?

Die GmbH ist, neben der GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) eine der beliebtesten Rechts- bzw. Unternehmensformen in Deutschland. Eine GmbH ist eine offiziell rechtsgültige und notariell beglaubigte Unternehmensgesellschaft und wird darüber hinaus als juristische Person behandelt.

Voraussetzungen zur Gründung einer GmbH (Satzung)

  • Handelsgesellschaft mit Eintrag im Handelsregister
  • juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit
  • kann von einer oder mehreren Personen (Gesellschaftern) gegründet werden
  • benötigt einen der mehrere Geschäftsführer, um nach außen vertreten bzw. geschäftlich aktiv zu werden
  • Startkapital (Stammkapital) von 25.000 notwendig
  • die Gründung kann zu jedem gesetzlich zugelassenen Zeck erfolgen

Wie gründet man eine GmbH?

Wer eine GmbH gründen möchte, sollte sich zunächst mit der Wahl eines passenden und vor allem zulässigen Firmennamens auseinandersetzen. Grundsätzlich zulässig sind Personenfirmen, Sachfirmen und ggf. Fantasiefirmen.

Personenfirma: Hier muss der Name mindestens eines Gesellschafters im Firmennamen erscheinen. Beispiel: Mustermann GmbH.

Sachfirma: In diesem Fall muss der Gegenstand bzw. Zweck des Unternehmens im Namen klar erkennbar sein. Es ist auch möglich, eine Kombination aus Personen- und Sachfirma bei der Wahl eines Firmentitels zu nutzen. Beispiel: Mustermanns Elektrohandels-GmbH.

Fantasiefirma: Hier sind der Fantasie des Gründers im wahrsten Sinne des Wortes keine Grenzen gesetzt. Einzige Voraussetzung ist, dass im Namen die Gesellschaftsform klar erkennbar ist.

Ist nun der passende Name gefunden, geht es an das konkrete Gründungsvorhaben. Dieses verläuft in der Regel in drei Stufen:

  1. Vorgründungsgesellschaft: Diese steht bereits in dem Moment, in dem beschlossen wird, eine GmbH zu gründen)
  2. Vor-GmbH (oder GmbH i.G = GmbH in Gründung): Liegt ab den Zeitpunkt vor, ab dem der Gesellschaftsvertrag ausgearbeitet wurde. Diese ist in gewisser Hinsicht die Vorstufe der späteren vollwertigen GmbH. Die Vor-GmbH darf aus diesem Grund auch lediglich Geschäfte abschließen, die unmittelbar dem Zweck der Gründung der GmbH dienen.
  3. GmbH: Sobald das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist, ist die Gründung abgeschlossen.

Kurz erklärt: Handelsregister

Beim Handelsregister handelt es sich um ein öffentlich zugängliches Verzeichnis, in dem bestimmte handelsrechtliche Tatsachen und Informationen von Kaufleuten und Unternehmen hinterlegt sind. Neben Firma, Inhaber, Stammkapital müssen ggf. auch Angaben zu einem Insolvenzverfahren gemacht werden. Grundsätzlich kann jeder die Eintragungen im Handelsregister einsehen. Das Handelsregister soll somit mehr Rechtssicherheit schaffen und auch im Hinblick auf künftige Geschäftspartner/ Gesellschafter/ Investoren vorab wichtige Informationen in Sachen wirtschaftlicher Verhältnisse liefern. In der Regel erfolgt die Eintragung ins Handelsregister über eine Anmeldung beim Notar. Der Notar meldet die Firma nach der erfolgten Gründung nur dann beim Handelsregister an, wenn er einen Nachweis der Gesellschafter erhalten hat, dass diese ihre Einlagen auf das Geschäftskonto getätigt haben.

Welche Rechtsformen werden im Handelsregister erfasst?

Das Handelsregister ist in zwei Abteilungen unterteilt: Abteilung A und Abteilung B. Während Abteilung A eingetragenen Kaufleuten und Personengesellschaften (oHG, KG) vorbehalten ist, werden in Abteilung B Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) eingetragen.

Abteilung A: Einzutragen ist der Sitz und die Rechtsform des Kaufmannes bzw. der Personengesellschaft sowie dessen Inhaber, die Bestellung der Prokuristen sowie die Einstellung oder Aufhebung eines Insolvenzverfahrens.

Abteilung B: Einzutragen sind hier ebenfalls die in Abteilung A genannten Information, zu denen jedoch weiterhin der Gegenstand der Unternehmung, die Geschäftsführer und das Stammkapital erfasst werden müssen.

Gründungskosten und Startkapital/ Stammkapital

Zur Gründung von Gesellschaften wie GmbHs ist immer ein Stammkapital von 25.000€ notwendig. Diese Stammeinlage kann entweder in finanzieller Form oder in Form von Sacheinlagen/ Gütern erfolgen, wobei auch eine Mischform aus beiden möglich ist. Neben diesen Kosten fallen weitere Gründungkosten für Notar und Beurkundung an. Zudem müssen auch für die Eintragung ins Handelsregister und die Bekanntmachung der GmbH Gründung Gebühren entrichtet werden. Für jene Kosten sind im Schnitt zwischen 1.000€ und 3.000€ einzukalkulieren.

Kurz erklärt: Stammkapital

Der Begriff Stammkapital bezeichnet in erster Linie die zur Gründung erforderliche Summe der von den Gesellschaftern zu leistenden Einlagen auf das Geschäftskonto. Es bildet somit die finanzielle Grundlage einer GmbH. In der Regel wird die Höhe des Stammkapitals im Gesellschaftsvertrag vereinbart. Wie in den Voraussetzungen bereits erwähnt, muss diese Summe laut Gesetzgeber mind. 25.000€ betragen. Diese finanzielle "Mindestausstattung" in Form des Stammkapitals dient damit als Sicherheit für potenzielle Gläubiger der GmbH. Wichtig zu wissen ist außerdem, dass der Begriff des Stammkapitals lediglich im Kontext einer GmbH Gründung erscheint.

Bestandteile des Gesellschaftsvertrags einer GmbH

  • Firma und Sitz der GesellschaftGeschäftszweck
  • Betrag des Stammkapitals
  • Nennbeträge der Geschäftsanteile, die jeder Gesellschafter übernimmt
  • Gewinn- und Verlustbeteiligung
  • Förderungspflichten
  • Stimmrecht
  • ggf. Nachfolgeregelungen

Was sonst zu beachten ist:

  • Beurkundung des Vertrags durch Notar zwingend notwendig, ansonsten ist der Gesellschaftsvertrag nichtig
  • Kosten für das Aufsetzen eines Gesellschaftsvertrags beim Anwalt: Je nach Vertragsumfang, im Schnitt jedoch bei 1.000€
  • Kosten für die Beurkundung des Vertrags: zwischen 125€ (Ein-Mann-GmbH) und 250€ (mehr als ein Gesellschafter)
  • Gesellschafterverträge sind bei GmbHs ebenso wie die Handelsregistereintragung öffentlich einzusehen

Besteuerung

Die GmbH unterliegt verschiedenen Steuern. Neben der Körperschaftssteuer fallen zusätzlich Kapitalertragssteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer an.

Körperschaftssteuer: Der Steuersatz der Körperschaftssteuer beträgt 15%. Hierzu kommen außerdem 5,5% Solidaritätszuschlag - insgesamt beträgt die Körperschaftssteuer also 15,825% des zu versteuernden Einkommens der GmbH.

Kapitalertragssteuer: Schüttet eine GmbH an ihre Gesellschafter Dividende (Gewinn) aus, müssen davon 25% Kapitalertragssteuer (zuzügl. Solidaritätszuschlag) versteuert werden.

Gewerbesteuer: Da eine GmbH als Handelsgesellschaft (gemäß HGB) und somit Gewerbebetrieb gilt, unterliegt sie neben der Körperschafts- und Kapitalertragssteuer der Gewerbesteuer. Irrelevant ist dabei, worin der Unternehmenszweck des Betriebs besteht. Die Gewerbesteuer berechnet sich auf Grundlage des Jahresgewinns.

Umsatzsteuer: Umsatzsteuer fällt grundsätzlich auf alle Konsumausgaben an. Bis auf nur sehr wenige Ausnahmen fällt auf jedes Produkt bzw. jede Dienstleistung, die gegen Entgelt erbracht wird, Umsatzsteuer an. Jedes Unternehmen ist dazu verpflichtet die bei Verkäufen erhobene Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen. Einzige Ausnahme bilden hierbei Unternehmen, für die die Kleinunternehmerregelung Anwendung findet. 

Haftung der GmbH und ihrer Gesellschafter

Die GmbH haftet gemäß GmbH-Gesetz mit ihrem Gesellschaftsvermögen für sämtliche Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Gesellschafter mit beschränkter Haftung haftet lediglich bis zur Höhe seiner zur Gründung getätigten Einlagen. Sein Privatvermögen bleibt ansonsten unberührt. Weiterhin haften Geschäftsführer nur dann, wenn sie bei der Ausübung ihrer Geschäftsführer-Pflichten nicht der Sorgfalt eines "ordentlichen Geschäftsmannes" nachgekommen sind.

Gesellschafter und Ein-Mann-GmbH

Eine GmbH gründen kann grundsätzlich jeder, der das nötige Startkapital von mind. 25.000€ besitzt. Das deutsche Gesellschaftsrecht unterscheidet dabei sog. Ein-Mann-GmbHs und klassische GmbHs mit mehreren Gesellschaftern.

Eine Ein-Mann-GmbH wird, wie der Name sagt, von einer Person gegründet. Daneben können jedoch mehrere Gesellschafter in das Unternehmen einsteigen. Gesellschafter einer GmbH können neben juristischen und natürlichen Personen auch Erbengemeinschaften und andere rechtsfähige Gesellschaften wie Offene Handelsgesellschaften oder Gesellschaften Bürgerlichen Rechts sein. Hierfür werden in der Regel gesondert Gesellschaftsverträge abgeschlossen, die Details zur Firma, dem Sitz, dem Gesellschaftsgegenstand, der Höhe des Stammkapitals und die Übernahme der Stammeinlagen beinhalten. Derartige Verträge müssen notariell beglaubigt werden, sonst besitzen sie keinen Bestand.

Vor- und Nachteile einer GmbH gegenüber anderen Gesellschaftsformen

Vorteile:

  • lediglich Stammkapital von 25.000€ notwendig (+ auch Sacheinlagen gelten)
  • keine Haftung mit Privatvermögen
  • hohe Flexibilität (GmbHs sind für Handel, Dienstleistung, Produktionsgewerbe, freiberufliche und künstlerische Tätigkeiten geeignet)
  • eigene Rechtsfähigkeit
  • hoher Gestaltungsspielraum beim Gesellschaftervertrag
  • Wechsel der Gesellschafter unkompliziert

Nachteile:

  • das Privatvermögen der Gesellschafter und das Vermögen der GmbH muss strikt getrennt werden, denn ansonsten drohen steuerrechtliche Sanktionen wegen verdeckter Gewinnausschüttung
  • verhältnismäßig umfangreiche Gründungsformalitäten (Vorgründung - Vor-GmbH - GmbH)
  • gewerbesteuerpflichtig
  • GmbH-Gesetz macht strenge Vorschriften hinsichtlich Buchführung, Bilanzlegung und Veröffentlichung der Daten

Anforderungen an Geschäftsführer einer GmbH

Da die GmbH als juristische Person nicht selbstständig handlungsfähig ist, benötigt sie mindestens einen Geschäftsführer. Dieser wirkt als gesetzlicher Vertreter der Gesellschaft und ist dazu befugt, eigenständig Geschäfte im Namen des Unternehmens auszuführen. Nur mit einem derartigen Vertreter kann ein Unternehmen nach außen wirksam werden.

Geschäftsführer haben darüber hinaus auch eine wichtige innerbetriebliche Funktion. Grundsätzlich kann jede natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person als Geschäftsführer tätig werden - Sofern keine Straftaten der letzten fünf Jahre vorliegen oder ihr die Ausübung des Gewerbes untersagt wurde.

Führungsqualitäten auf einen Blick

  • Dirigier-Talent
  • Kommunikationsvermögen
  • Ehrlichkeit
  • Selbstsicherheit
  • Engagement
  • Loyalität
  • Eine positive Grundhaltung
  • Kreativität
  • Motivationstalent
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Selbstreflexion

Checkliste zur Gründung einer GmbH: Schritt-für-Schritt zur GmbH

  1. Entwicklung einer Geschäftsidee
  2. Beratung und Vorbereitung des Gründungsvorhabens idealerweise mit Unterstützung eines Steuerberaters und/ oder Rechtsanwalts
  3. Wahl der Rechtsform (erneut in Absprache mit dem zuständigen Steuerberater oder Rechtsanwalt)
  4. Namensprüfung durch die IHK
  5. Beurkundung beim Notar
  6. Eröffnung des Geschäftskontos und Einzahlung der Einlagen
  7. Handelsregistereintragung
  8. Anmeldung des Gewerbes beim zuständigen Gewerbeamt bzw. der Gewerbemeldestelle
  9. Anmeldung beim Finanzamt
  10. Gründung ist vollzogen, die GmbH ist offiziell geschäftsfähig

Beratung in Sachen Gesellschaftsrecht/ Vertragsgestaltung bei Gernoth

Sie haben vor, Ihr eigenes Unternehmen zu gründen, wissen aber nicht, welche Gesellschaftsform sich für Ihr persönliches Vorhaben am besten eignet? Die Kanzlei Gernoth berät Sie gern. Mit unseren Standorten in Regen, Zwiesel und Deggendorf helfen wir Ihnen nicht nur bei der Wahl der passenden Unternehmensform, sondern unterstützen Sie auch bei der Vertragsgestaltung mit Ihren Gesellschaftern.