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Das deutsche Wirtschaftsrecht

Das deutsche Rechtswesen untergliedert sich in diverse Rechtsgebiete. Zu den Hauptgebieten zählen Privat- bzw. Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht. Diese sind wiederum in verschiedene Unterbereiche eingeteilt. Das Wirtschaftsrecht stellt insofern eine Besonderheit dar, als dass es neben privat- und öffentlich-rechtlichen Rechtsnormen auch strafrechtliche Normen beachtet. Rechtsanwalt und Steuerberater Christian Gernoth informiert im folgenden Artikel über das Wirtschaftsrecht, seine Unterformen sowie EU-rechtliche Besonderheiten.

Was ist Wirtschaftsrecht und was fällt darunter?

Das Wirtschaftsrecht der Bundesrepublik umfasst grob gesagt die Gesamtheit aller privatrechtlichen, strafrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Rechtsnormen und Maßnahmen, mit denen der Staat auf die Rechtsbeziehungen der an der Wirtschaft Beteiligten Einfluss nimmt. Das Wirtschaftsrecht bildet somit die Grundlage der Wirtschaftspolitik.

Kurz erklärt: Wirtschaftspolitik

  • Teilgebiet der allgemeinen staatlichen Politik
  • umfasst jegliche Maßnahmen, die der deutsche Staat in Angriff nimmt, um die Wirtschaft zu regeln und zu gestalten
  • legitimierte Instanzen, die in die Wirtschaft eingreifen
  • unterliegt dem bestehenden Wirtschaftssystem der Bundesrepublik

Das Wirtschaftsrecht untergliedert sich weiter in vier wesentliche Rechtsbereiche: Das Wirtschaftsverfassungsrecht, das Wirtschaftsverwaltungsrecht, das Wirtschaftsprivatrecht sowie das Wirtschaftsstrafrecht. Diese werden im Folgenden näher beschrieben.

Das Wirtschaftsverfassungsrecht

Zu bemerken ist zunächst, dass das deutsche Grundgesetz keinerlei ausdrücklich bestimmte Wirtschaftsform für Deutschland vorsieht. Daher ist das Bundesverfassungsgericht der Ansicht, das Grundgesetz sei wirtschaftspolitisch neutral. Die Wirtschaftsverfassung ist jedoch auf Basis gewisser Verfassungsprinzipien des Rechts- und Sozialstaats sowie der Grundrechte und der Demokratie gestaltet.

Kurz erklärt: Wirtschaftsverfassung

  • wesentlicher Bestandteil der Wirtschaftsordnung (im Fall der Bundesrepublik Deutschland ist das die Soziale Marktwirtschaft)
  • umfasst Gesamtheit aller rechtlichen Vorschriften wie bspw. Gesetze gegen Wettbewerbsbeschränkungen und unlauteren Wettbewerb, das Ladenschlussgesetz, die Handwerksordnung und Gewerbeordnung etc.

Das Wirtschaftsverwaltungsgesetz

Wie bereits erwähnt, nimmt der Staat auf vielfältige Art und Weise Einfluss auf das Wirtschaftsleben. Nach dem sog. Prinzip des Gesetzesvorbehalts bedarf es hierfür lediglich einer gesetzlichen Ermächtigung. Je nach Vorhaben unterscheidet sich das Verwaltungshandeln. Will der Staat bspw. den Handlungen der Wirtschaftsteilnehmer Schranken setzen, so kommt die sog. Eingriffsverwaltung ins Spiel. Will der Staat dagegen Maßnahmen ergreifen, um Wirtschaftssubjekte zu fördern, wird die sog. Leistungsverwaltung angewandt.

  1. Eingriffsverwaltung: Die Eingriffsverwaltung geht ursprünglich aus dem klassischen Gewerberecht hervor. Als besonderes Recht sollte sie der Gefahrenabwehr dienen. Heutzutage sind auch das Kartellrecht sowie die Fusionskontrolle zum Zweck der Monopolkontrolle und der Begrenzung der Marktmacht einzelner Unternehmen Teil der Eingriffsverwaltung.
  2. Leistungsverwaltung: Auch die Leistungsverwaltung ist eine Erscheinungsform des Wirtschaftsverwaltungsrechts. Zu Ersterer zählen bspw. das Subventionsrecht, welches die Wirtschaftsförderung durch staatliche Zuwendung ermöglicht und legitimiert.

Das Wirtschaftsprivatrecht

Der Begriff des Wirtschaftsprivatrechts ist im Vergleich zu den oben genannten Rechten des Wirtschaftsrechts nicht gesetzlich fixiert. Betroffen ist in der Praxis grundsätzlich das Privatrecht.

Das Wirtschaftsprivatrecht bestimmt die Regeln des Waren-, Güter- und Leistungsaustausches auf dem freien Markt zwischen Produzenten, Händlern und Konsumenten sowie Unternehmen. Gesetzlich geregelt ist das Wirtschaftsprivatrecht durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Handelsrecht (u.a. HBG). Gleichermaßen gelten hier auch die Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes wie bspw. das Urheberrecht sowie das Marken- und Patentrecht.

Da Deutschland eines der Mitgliedsländer der EU ist, spielt zunehmend auch das europäische Wirtschaftsrecht eine Rolle. Gerade hinsichtlich des Verbraucherschutzes stellt das Europarecht deutlich strengere Vorgaben als das nationale Recht.

Kurz erklärt: Europarecht

  • Unterscheidung in "Europarecht im engeren Sinne" und "Europarecht im weiteren Sinne", wohingegen Ersteres das Gemeinschaftsrecht und Zweiteres hinzukommend auch das Recht internationaler Organisationen beinhaltet
  • zentrale Bestandteile des Europarechts sind das sog. Primäre bzw. Sekundäre Recht
  • das Gemeinschaftsrecht wird seit der institutionellen Umformung der EU auch Unionsrecht genannt
  • das Europarecht umfasst bspw. die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik sowie die Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen

Das Wirtschaftsstrafrecht

Das Wirtschaftsstrafrecht bildet den Sammelbegriff für alle Vorschriften und Ahndungen von Taten, die im Bereich der Wirtschaft verübt werden. Dieser Bereich des deutschen Rechts bildet damit eine direkte Reaktion auf die Wirtschaftskriminalität. Weiterhin dient das Wirtschaftsrecht dem Schutze und der Bewahrung der Struktur der Wirtschaftsverfassung.

Das Wirtschaftsstrafrecht regelt neben klassischer Kriminalität wie Betrug, Unterschlagung, Korruption, Untreue, Diebstahl geistigen Eigentums zunehmend auch Straftaten an der Umwelt. Infolgedessen rücken immer stärker auch produzierende Industrieunternehmen in das Blickfeld der Staatsanwaltschaften.