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Übersicht über die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsform beschreibt die Rechtsform, unter der ein Unternehmen von einer, zwei oder mehr Personen gegründet und anschließend geführt wird. Der folgende Artikel liefert einen Überblick über die gängigsten Gesellschaftsformen in Deutschland sowie deren Besonderheiten und Vor- bzw. Nachteile.

Die Bedeutung der Gesellschaftsform

Bei der Gründung eines Unternehmens muss sich der bzw. die Gründer für eine Gesellschaftsform entscheiden. Es handelt sich dabei um eine der wichtigsten Entscheidungen während der Gründung. Mit der Gesellschaftsform werden nicht nur Rechte und Pflichten gegenüber Kunden, Lieferanten und dem Staat definiert, sie hat auch direkten Einfluss auf die Reputation und den Eindruck des Unternehmens. Zudem bedingt die Gesellschaftsform den Haftungsumfang und andere Strukturmerkmale.

Ein Überblick über die Gesellschaftsformen

  • Einzelunternehmen
  • Personengesellschaften – GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG, GmbH & Co
  • OHG, Stille Gesellschaft, PartG
  • Kapitalgesellschaft – AG, GmbH, UG, KGaA
  • Sonstiges: Stiftung, Genossenschaft, VVaG

Nimmt man es ganz genau, gehören nur die Personengesellschaften, die Kapitalgesellschaften und einige sonstige Unternehmensformen wie die Genossenschaft zu den Gesellschaftsformen.

Das Einzelunternehmen

Das Einzelunternehmen ist die einfachste Unternehmensform. Nimmt jemand unternehmerische Tätigkeit auf, so wird er automatisch zum Einzelunternehmer. Dabei ist weder ein Mindestkapital noch eine notarielle Eintragung oder Beurkundung notwendig. In erster Linie wird die Unternehmensform von Einzelkaufleuten, Freiberuflern, Kleingewerbetreibenden oder Einzelunternehmern gewählt. Die Gründung eines Einzelunternehmens ist sehr einfach und unkompliziert. Allerdings haftet der Unternehmer auch vollumfänglich mit seinem Privatvermögen.

Personengesellschaft vs. Kapitalgesellschaft

Bei den Gesellschaftsformen wird im Wesentlichen zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften unterschieden. Beide werden von mehreren Personen mit dem Zweck eines gemeinsamen Unternehmensziels gegründet.

Ein wesentlicher Unterschied liegt jedoch im Haftungsumfang. Bei einer Personengesellschaft bleiben die einzelnen Gesellschafter zum größten Teil Träger von Rechten und Pflichten. Sie haften daher wie auch ein Einzelunternehmer mit ihrem Privatvermögen. Eine Kapitalgesellschaft gilt hingegen als eigene juristische Person. Dabei steht das Kapital und nicht die Gesellschafter im Vordergrund. Für sie gilt grundsätzlich eine Haftungsbeschränkung auf das Firmenvermögen.

Wichtige Unterschiede im Überblick

Personengesellschaften im Überblick

Bei einer Personengesellschaft tritt eine natürliche Person als Gesellschafter auf. Folgende Rechtsformen gehören dazu:

GbR – Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) entsteht, wenn sich mindestens zwei Gesellschafter zusammenschließen. Dabei muss der Zweck der Gesellschafter nicht unbedingt wirtschaftlicher Natur sein. Beispielsweise schließen sich Ärzte und Anwälte häufig zu einer GbR zusammen, um als Gemeinschaftspraxis oder Sozietät aufzutreten. Einschränkungen gibt es jedoch hinsichtlich der Ausübung eines Handelsgewerbes.
Der Gründungsprozess einer GbR ist sehr unkompliziert. Zwar muss ein Gesellschaftsvertrag geschlossen werden, dieser muss allerdings nicht notarielle beglaubigt werden und muss nicht einmal in schriftlicher Form festgehalten werden.

OHG – Offene Handelsgesellschaft

Auch bei der OHG gibt es mindestens zwei Gesellschafter, die für das Erreichen eines gemeinsamen Ziels eine Gesellschaft gründen. Dabei ist die OHG in erster Linie für Handelsunternehmen von Bedeutung. Die Gründung ist einfach, unkompliziert und kostengünstig. Alle Gesellschafter sind gleichberechtigt, sie haften jedoch auch uneingeschränkt mit ihrem privaten Vermögen.

KG – Kommanditgesellschaft

Die KG ist eine Sonderform der OHG. Sie unterliegt somit den gleichen Gesetzen und Vorschriften. Der große Unterschied ist, dass bei der Kommanditgesellschaft zwei spezielle Gesellschafter auftreten: der Kommanditist und der Komplementär. Der Kommanditist haftet nur mit der Summe seines Vermögens, dass er als Einlage für das Unternehmen geleistet hat. Der Komplementär hingegen haftete in vollem Umfang, also auch mit seinem Privatvermögen.

Kapitalgesellschaften im Überblick

Dem gegenüber stehen die Kapitalgesellschaften. Hier die Wichtigsten.

GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die Gründung einer GmbH ist aufwändig, zeitintensiv und kostenintensiv. Zudem ist ein Stammkapital in Höhe von 25.000 Euro gefordert, damit die Gründung vollzogen werden darf. Der große Vorteil der GmbH liegt in der beschränkten Haftung. Die Gesellschafter haften nicht mit ihrem privaten Vermögen, sollte die GmbH Insolvenz beantragen müssen. Grundsätzlich kann die GmbH auch von Einzelpersonen gegründet werden. Diese Sonderform wird auch als Ich-GmbH oder 1-Personen-GmbH bezeichnet. Für die Gründung einer GmbH ist ein notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag Pflicht.

UG – Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt)

Eine Sonderform der GmbH ist die UG. Sie bringt die Vorzüge der Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit sich, das hohe Startkapital ist jedoch nicht notwendig. Die UG kann schon ab einem Euro Kapital gegründet werden. Dafür muss mindestens 25 Prozent des Jahresüberschusses als Eigenkapitalrücklage beiseitegelegt werden. 

AG – Aktiengesellschaft

Die Gründung einer AG setzt die Organe Aufsichtsrat und Vorstand voraus. Eine Besonderheit ist außerdem die Verteilung der Geschäftsanteile in Form von Aktien an Aktionäre. Neben einem beglaubigten Gesellschaftsvertrag ist zur Gründung einer AG ein Grundkapital von 50.000 Euro notwendig. Wie bei allen Kapitalgesellschaften ist die Haftung auf das unternehmerische Vermögen beschränkt.

Die Wahl der richtigen Gesellschaftsform

Welche Rechtsform die beste ist, lässt sich nicht pauschal festlegen. Bei der Gründung eines Unternehmens muss immer individuelle entschieden werden, welche Gesellschaftsform den Umständen entsprechend am besten passt. Folgende grundlegende Fragen können in die Überlegung mit einbezogen werden:

  • Gründung alleine oder im Team?
  • Wie viel Risiko birgt die Geschäftsidee?
  • Haftungsbeschränkung – Firmen- oder Privatvermögen?
  • Wie hoch ist mein Startkapital?
  • Wie viel bürokratischen Aufwand nehme ich in Kauf?
  • Soll mein Unternehmen sehr schnell an den Start gehen?

Dies sind nur einige der Aspekte, die einen Einfluss auf die Wahl der Gesellschaftsform nehmen. In jedem Fall sollte die Entscheidung gut durchdacht und nicht überstürzt werden. Oft kann es helfen, einen Experten um Rat zu fragen. Steuerberater oder auch Unternehmensberater können dabei helfen, die ideale Unternehmensform zu finden.

Die Gesellschaftsformen im Vergleich