Steuertipp: Wohnungsnot

Was tun gegen die Wohnungsnot?

UnserRadio sprach mit Hubert Gernoth

Herr Gernoth, derzeit wird ja intensiv über die Wohnungsnot diskutiert. Das Ziel wäre doch die preisgünstige Überlassung von Wohnraum.

Hubert Gernoth: Sie haben recht. Die Frage ist natürlich wie. Dazu hat der Freistaat Bayern in der Bundesratssitzung am 12.4.2019 interessante Vorschläge ins Gespräch gebracht. Konkret will Bayern, dass der Bundesrat die Bundesregierung auffordert, drei Maßnahmen zur steuerlichen Entlastung verbilligter Wohnraumüberlassung zu ergreifen.

Welche sind dies?

Hubert Gernoth: Einmal soll die Überlassung von Werkswohnungen nicht so stark besteuert werden, es soll für bestimmte Überschreitungen eine Nichtaufgriffsgrenze gelten und der volle Werbungskostenabzug soll auch noch bei Zahlung einer Miete von 50 % der Marktmiete erhalten bleiben.

Können Sie uns diese Vorschläge noch genauer erläutern?

Hubert Gernoth: Selbstverständlich. Zuerst zu den Wohnraumüberlassungen durch den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber hat ja ein großes Interesse, dass der Arbeitnehmer möglichst nah am Arbeitsort wohnt. Da aber die verbilligte Überlassung von Wohnraum unterhalb der fremdüblichen Miete als geldwerter Vorteil gewertet wurde, war Lohnsteuer und auch Sozialversicherung zu entrichten. Eine Nichtaufgriffsgrenze könnte hier schon helfen. Allerdings sollte diese schon deutlich ausfallen.

Wer heute Wohnraum verbilligt überlässt und nicht mindestens 66 % der Marktmiete verlangt kann nicht alle Werbungskosten absetzen. Durch die Absenkung auf 50 % könnte hier einerseits eine Entlastung der Verwaltung eintreten und andererseits die günstige Zurverfügungstellung von Wohnraum nicht auch noch unter Strafe gestellt werden.

Wird dadurch das Problem gelöst?

Hubert Gernoth: Nein, allein dadurch natürlich nicht. Aber es sind doch gute Vorschläge, die zu einer Verbesserung beitragen können. Insbesondere entstünde auf Seiten der Arbeitgeber wieder größeres Interesse. Kapital wäre ja bei vielen Arbeitgebern ausreichend vorhanden. Im Zusammenhang mit der Verdichtung in den Ballungszentren bräuchten viele Firmen nicht einmal Grundstücke erwerben.