Steuertipp: Stundensatzkalkulierung für Handwerker?

Warum brauchen Sie eine Stundensatzkalkulation?

UnserRadio sprach mit Christian Gernoth

Herr Gernoth, Sie haben uns heute ein Thema für unsere Handwerker als Zuhörer mitgebracht. Braucht ein Handwerker wirklich eine Stundensatzkalkulation?

Christian Gernoth: Die Antwort ist ein klares Ja. Die erste Frage, die jeder Kunde stellt ist doch „Was kostet das?“. Oder erleben Sie das anders? Jetzt zeigt sich, ob Sie ihre Hausaufgaben gemacht haben. Natürlich kommt auch die Frage: „Kommt noch was dazu?“. „Wie teuer ist das Material?“ oder „Wie ist das bei Ihnen mit der Anfahrt?“. „Wie werden die Maschinenstunden berechnet?“. Was kostet der Lkw pro Stunde?“. Sie brauchen also die Stundensätze Ihrer Mitarbeiter und auch Ihren eigenen, um ein Angebot erstellen zu können. Weiterhin dienen die Stundensätze der Nachkalkulation. Dazu brauchen Sie natürlich ein System zur Aufzeichnung der angefallenen Stunden und der verwendeten Materialien.

Herr Gernoth, ist das nicht so, dass man sich einfach bei der Konkurrenz umhört und danach den Preis kalkuliert?

ChristianGernoth: Das kommt natürlich vor und insbesondere Existenzgründer unterliegen diesem Fehler. Die Kosten sind doch in jedem Betrieb unterschiedlich, aber auch bei jedem Auftrag verschieden. Auch die Mitarbeiter verdienen unterschiedlich und sind nicht alle gleich produktiv. Häufig können die Maschinenstunden nicht gesondert abgerechnet werden, also sind diese in die Stundensätze zu integrieren. Man sollte auch die kalkulatorischen Kosten nicht vergessen und auch die Verwaltungskosten einbeziehen. Zuletzt ist auch noch an Vertriebskosten zu denken und verdient soll auch noch etwas sein. Neben dem Gewinnzuschlag ist die letzte Position die Umsatzsteuer von zumeist 19 %. Der Endkunde möchte im Regelfall ja seinen Endzahlungsbetrag kennen.

Herr Gernoth, wenn ich jetzt die gesamten Kosten ermittelt habe, wie gehe ich dann weiter vor?

Christian Gernoth: Sie müssen zuerst die effektive Arbeitszeit der einzelnen Mitarbeiter ermitteln. Hier erleben die meisten schon ihre nächste Überraschung. Rechnet man neben den Samstagen, Sonntagen und Feiertagen noch die Urlaubstage, vorläufige Krankheitstage und sonstige Abwesenheitstage für z.B. Fortbildung ab bleiben bei einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden meist nur zwischen 1500 und 1600 Jahresarbeitsstunden übrig. Am besten ermittelt man die produktiven Stunden anhand von Aufzeichnungen. Jetzt können Sie die Gesamtkosten durch die produktiven Arbeitsstunden teilen. Diese Größe ergänzen sie um den Gewinnzuschlag und nach Addition noch um die Umsatzsteuer. Vergessen Sie bitte keinesfalls ihre eigenen Arbeitszeiten. Auch der Chef ist ein „Kostenfaktor“ der zu kalkulieren ist.