Steuertipp: Solidaritätszuschlag soll wegfallen!

Solidaritätszuschlag soll wegfallen!

UnserRadio sprach mit Tobias Weinberger

Ein aktueller Gesetzesentwurf sieht vor, dass der Soli in Zukunft zugunsten von Gering- und Mittelverdienern wegfallen soll. Was waren denn die Hintergründe für diesen Gesetzesentwurf?

Tobias Weinberger: Beim Soli handelt es sich um eine Ergänzung zur Einkommens- und Körperschaftsteuer. Er wurde 1991 eingeführt zur Finanzierung und Unterstützung der neuen Bundesländer. Ursprünglich sollte er nur für ein Jahr geltend werden. 1995 entschied jedoch die Bundesregierung den Soli unbefristet weiterzuführen.

Der Soli soll ja aber nicht vollständig wegfallen. Wie sehen denn die Eckpunkte dieses neuen Gesetzes aus?

Tobias Weinberger: Der Bundestag sieht in dem Entwurf mehrere Entlastungsschritte vor. Der erste Schritt zur Entlastung für niedrige und mittlere Einkommen soll Maßnahme zur Stärkung der Arbeitsanreize und der Kaufkraft sein. Gleichzeitig soll der Soli weiterhin für Spitzenverdiener bestehen bleiben. Laut Bundestag bestehen derzeit noch finanzielle Lasten, die der Bund nur durch den Soli stemmen könne. Aus diesem Grund könne der Soli nur teilweise zurückgeführt werden.

Welche Regelungen gelten für den Soli in Zukunft bzw. wer zahlt noch Soli?

Tobias Weinberger: Der Gesetzgeber zieht eine neue Freigrenze ein, bis zu der der Soli nicht anfällt. Die Freigrenzen liegen bei einem zu versteuernden Einkommen von 16.956 bei Einzelveranlagung und 33.912 Euro bei Zusammenveranlagung (also bei Verheirateten Steuerpflichtigen). Für Personen mit höherem Einkommen plant der Gesetzgeber eine sog. Milderungszone, um einen Sprung der Belastung bei Überschreiben der Freigrenzen zu verhindern. Je höher das Einkommen desto geringer die Milderungszone. Im Ergebnis sollen damit rund 90% der bisherigen Zahler vom Soli befreit werden.