Steuertipp: Ist die Rentenbesteuerung verfassungswidrig?

Ist die Rentenbesteuerung verfassungswidrig?

UnserRadio sprach mit Herrn Christian Gernoth

Herr Gernoth, man hört immer wieder, dass die aktuelle Rentenbesteuerung verfassungswidrig sein könnte. Wie ist da der aktuelle Stand?

Christian Gernoth: Das Thema Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung ist immer noch ein Streitthema. Bei jeder Rentenerhöhung, die ja automatisch zu mehr steuerpflichtigen Rentnern führt, wird das Thema wieder heftig diskutiert.

Ganz aktuell erfährt die Thematik an Brisanz, da die gegenwärtige Besteuerung der Renten in Deutschland nach Ansicht des Richters am Bundesfinanzhof, Egmont Kulosa, verfassungswidrig ist. Das schrieb der stellvertretende Vorsitzende des "für Alterseinkünfte und -vorsorge" zuständigen zehnten BFH-Senats in einem Kommentar in einer Fachzeitschrift.

Was wird denn an der aktuellen Rentenbesteuerung genau kritisiert?

Christian Gernoth: Ab dem Jahr 2005 wurde ein Teil der Rente steuerpflichtig - im Gegenzug konnte ein Teil der Rentenbeiträge von der Steuer abgesetzt werden. Der Anteil, der abgesetzt werden kann, steigt seitdem Jahr für Jahr. Entscheidend für den Anteil, den ein bestimmter Rentner versteuern muss, ist das Jahr, in dem er in Rente gegangen ist.

Auf der anderen Seite können aber Beiträge zur Rentenversicherung für Arbeitnehmer erst im Jahr 2025 vollständig von der Steuer abgesetzt werden. Das bedeutet also, dass Arbeitnehmer, die heute um die 45 Jahre oder noch jünger sind, mitunter über Jahrzehnte ihre Rentenbeiträge voll oder teilweise aus bereits versteuerten Löhnen geleistet haben. Ihre Altersrente müssen sie aber in voller Höhe versteuern. Dies führt logischerweise zu einer Doppelbesteuerung. Die Beiträge in die Rentenversicherung wirken sich nicht steuermindernd aus und die spätere Rente ist voll zu versteuern. Das ist ungerecht und wird auch vom Richter des BFH Kulosa kritisiert.

Wie wahrscheinlich ist es, dass sich an der Rentenbesteuerung etwas ändert?

Christian Gernoth: Positiv ist schon mal, dass Herr Kulosa der stellvertretende Vorsitzende des "für Alterseinkünfte und -vorsorge" zuständigen zehnten BFH-Senats ist. Dieser Senat wird in Zukunft über die Thematik Rentenbesteuerung zu entscheiden haben und ein Richter hält die Rentenbesteuerung für verfassungswidrig. Der BFH muss jetzt also auf einen geeigneten Fall warten.

Ein weiteres Problem ist, dass viele Rentner zum 1. Mal in ihren Leben eine Steuererklärung abgeben müssen. Daher sind viele überfordert. Mein Appell an die Politik ist daher, dass die gesetzliche Rentenversicherung die Steuern wenigstens direkt einbehält und nur Nettorenten auszahlt. Das würde die Rentner zumindest sofort von der Bürokratie entlasten.