Steuertipp: Regelung zu Nachzahlungszinsen

Ist die Regelung der Vollverzinsung mit 6% verfassungswidrig?

UnserRadio sprach mit Hubert Gernoth

Herr Gernoth, aktuell ist ein Urteil des Bundesfinanzhofs publik geworden. Danach sei die vom Finanzamt vorgenommene Verzinsung mit 6 % verfassungswidrig. Können Sie uns dazu genauer informieren?

Hubert Gernoth: Sehr gerne. Zuerst ist festzustellen, dass nach der Abgabenordnung für nachzuzahlende oder zu erstattende Steuer nach 15 Monaten die Verzinsungspflicht eintritt. Um die Berechnung zu vereinfachen und Streitigkeiten zu vermeiden hat man im Gesetz für jeden Monat 0,5 Prozent als festen Zinssatz angesetzt. Dagegen richtete sich aufgrund der niedrigen Zinsen in den letzten Jahren immer mehr Widerstand.

Hat sich der ständige Widerstand jetzt gelohnt?

Hubert Gernoth: Es scheint so. Aber sicher ist das noch nicht. Die Senate des Bundesfinanzhofs sind sich noch nicht einig. So hält der Neunte Senat die Regelung zumindest für die Jahre 2015 und 2016 für verfassungswidrig, während der Dritte Senat, allerdings für frühere Jahre immer noch an der Regelung festhält. Jetzt liegt der Spielball wieder beim Neunten Senat oder beim Gesetzgeber. Der neunte Senat muss jetzt im Hauptsacheverfahren entscheiden und die Rechtssache ggf. dem Bundesverfassungsgericht vorlegen.

Was ist jetzt für uns Steuerzahler zu beachten?

Hubert Gernoth: Wer für Veranlagungszeiträume 2013 und früher Zinsen bezahlt hat, wird wohl durch dieses neue Verfahren nicht begünstigt werden. Für diese alten Zeiträume wird es wohl bei dem hohen Zinssatz verbleiben. Bewegung ist allerdings in jedem Fall in Zeiträume ab 2015 gekommen. Ganz zinslos werden aber auch diese Steuerzahler nicht davonkommen. Man spricht von einem angemessenen Zinssatz zwischen 3 und 4%. Aber genaueres wird man erst durch das Bundesverfassungsgericht erfahren. Soweit die Finanzverwaltung ihnen Zinsen berechnet sollten Sie Einspruch einlegen und auf die aktuelle Entscheidung verweisen.