Steuertipp: Neuerungen zur Einkommensteuererklärung 2017

Wichtige Neuerungen zur Einkommensteuererklärung 2017

UnserRadio sprach mit Elisabeth Ziegler

Im Steuerrecht gibt es ja ständig Neuerungen. Was sind die wichtigen Neuerungen bei der Einkommensteuererklärung 2017?

Elisabeth Ziegler: Das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens bringt einige Neuerungen. Wer seine Einkommensteuererklärung 2017 elektronisch an das Finanzamt übermittelt, braucht dem Finanzamt keine Belege mehr vorzulegen. Das bedeutet aber nicht, dass man keine Belege mehr aufheben muss. Es ist vielmehr so, dass man auf Anforderung des Finanzamts die entsprechenden Belege wie Spendenbescheinigungen oder Rechnungen zu Krankheitskosten oder Werbungskosten dann doch vorlegen muss. Aus der bisherigen Belegvorlagepflicht ist jetzt die Belegvorhaltepflicht geworden.

Welches Ziel hat das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens?

Elisabeth Ziegler: Ab dem Veranlagungsjahr 2017 sollen die meisten Steuererklärungen nur noch vom Finanzamtscomputer geprüft werden ohne dass ein Sachbearbeiter eingeschaltet wird. Der Steuerbescheid wird also automationsgestützt erstellt und verschickt. Das in der Finanzamts-Software integrierte Risikomanagementsystem soll risikoträchtige oder auffällige Sachverhalte erkennen. Diese Fälle werden aus dem automatisierten Ablauf ausgeleitet und landen dann zur Bearbeitung beim Sachbearbeiter; der wird zur Klärung und Prüfung des Sachverhalts die erforderlichen Belege und Unterlagen anfordern. Es ist also nicht mehr zweckmäßig, wie in der Vergangenheit generell mit der Übermittlung der Steuererklärung Belege einzureichen. Das automatisierte Veranlagungsverfahren ist für die vielen Fälle vorteilhaft, bei denen sich im Vergleich zum Vorjahr nichts Wesentliches geändert hat.

Was sollte man beim Ausfüllen der Einkommensteuererklärung beachten?

Elisabeth Ziegler: Wer vom automatisierten Verfahren profitieren will, für den ist es wichtig, dass die erklärten Beträge zu Werbungskosten, Sonderausgaben oder zu den Handwerkerrechnungen für die Steueranrechnung so konkret als möglich aufgeschlüsselt in die Einkommensteuererklärung eingetragen werden. Wenn Sie also einen Spendenbetrag angeben, benennen Sie am besten den Empfänger der Spende und geben das Zahlungsdatum an. Wer die neue Zeile ergänzende Angaben zur Steuererklärung ausfüllt, erreicht, dass der Fall aus dem automationsgestützten Ablauf herausgenommen wird und auf dem Tisch des Sachbearbeiters landet zur weiteren genauen Bearbeitung mit Anforderung von Belegen und Veranlagungsrückfragen. Selbstverständlich dürfen auch weiterhin nur wahrheitsgemäße Angaben in der Einkommensteuerklärung gemacht werden, daran ändert sich durch die Belegvorhaltepflicht nichts.