Steuertipp: Mehr Zeit für die Steuererklärung ab 2019

Mehr Zeit für die Steuererklärung ab 2019

UnserRadio sprach mit Christian Gernoth

Ab 2019 gelten neue Fristen für die Steuererklärung.

Herr Gernoth, bis wann müssen Steuerpflichtige die Steuererklärung abgegeben?

Christian Gernoth: Ab 2019 gelten neue längere Abgabefristen für die Steuerklärung. Die längeren Abgabefristen wurden durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens eingeführt. Die neuen Fristen gelten bereits für das Steuerjahr 2018.

Diejenigen, die eine Steuerklärung abgeben müssen, müssen die Steuerklärung bis spätestens zum 31. Juli des Folgejahres abgeben. Bei freiwilliger Antragsveranlagung kann man seine Steuerklärung noch vier Jahre nach Ablauf des betreffenden Jahres abgeben.

Gelten die neuen Abgabefristen auch für Steuererklärungen, die ein Steuerberater erstellt?

Christian Gernoth: Für Steuerberater gelten andere Abgabefristen, auch die wurden verlängert. Lassen Sie ihre Steuerklärung von einem Steuerberater erstellen, dann verlängert sich die Frist zur Abgabe der Steuererklärung automatisch bis zum 28. Februar des übernächsten Jahres.

Es gelten daher für die nächste Steuererklärung folgende Fristen:

  • Steuererklärung für 2018: 31. Juli 2019
  • Steuererklärung für 2018 durch Steuerberater: 28.02.2020

Herr Gernoth, was passiert eigentlich wenn die Steuererklärung nicht rechtzeitig abgegeben wird?

Christian Gernoth: Wird die Steuererklärung nicht fristgerecht abgegeben, dann kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen. Auch die Berechnung des Verspätungszuschlages hat sich durch das Steuermodernisierungsgesetz geändert. Ein Verspätungszuschlag wird auf jeden Fall festgesetzt, wenn Sie nicht binnen 14 Monaten nach Ablauf des Besteuerungsjahres die Steuererklärung abgegeben haben. Der Verspätungszuschlag beträgt mindestens 25 Euro für jeden angefangenen Monat der eingetretenen Verspätung. Weitere Sanktionsmöglichkeiten des Finanzamts sind das Zwangsgeld, die Schätzung, der Säumniszuschlag für verspätete Steuerzahlungen sowie Zinsen auf Steuernachzahlungen.

Lohnt sich eine freiwillige Steuerklärung?

Christian Gernoth: Bei einer freiwilligen Antragsveranlagung hat man 4 Jahre Zeit und es rentiert sich meistens. Die durchschnittliche Steuererstattung liegt bei ca. 974 Euro. Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrer Steuererklärung.