Steuertipp: Klimaschutz schafft neue Regeln für Steuerpflichtige

Klimaschutz schafft neue Regeln für Steuerpflichtige

UnserRadio sprach mit Tobias Weinberger

Die Politik will das Klima schützen – das wirkt sich jetzt auch mit verschiedenen Maßnahmen auf die Steuer aus – welche Möglichkeiten bietet dieses neue Paket?

Tobias Weinberger: Ein wesentlicher Punkt ist die steuerliche Förderung für energetische Sanierungen. Führt ein Steuerpflichtiger solche Maßnahmen durch, kann er diese als Handwerkerleistungen geltend machen. Bisher war dies möglich mit einem Steuerabzug von 20% der Aufwendungen bis max. 6000 Euro pro Jahr. Diese Grenzen werden erhöht, sodass in den ersten zwei Jahren 7 Prozent der Aufwendungen förderfähig sind, höchstens jeweils 14 000 Euro, im dritten Jahr 6 Prozent, höchstens 12 000 Euro. So werden Klimaschutz-Investitionen in den eigenen vier Wänden mit bis zu 40 000 Euro unterstützt.

Gibt es weitere Vergünstigungen?

Tobias Weinberger: Ein weiterer Punkt der neu ist betrifft die Entfernungspauschale. Diese beträgt 35 statt 30 Cent, aber nur vom 21. Kilometer an und nur für die Jahre 2021 bis 2026. Bei doppelter Haushaltsführung werden Familienheimfahrten vergleichbar behandelt. Im Ergebnis sinkt die Steuerlast.

Es gibt jetzt auch Förderung für Pendler die keine Steuer zahlen?

Tobias Weinberger: Richtig, eingeführt wurde eine Mobilitätsprämie: Darunter versteht man eine neue Unterstützung für Fernpendler, die keine Steuern zahlen, weil sie zu wenig verdienen. Im Ergebnis gibt es zwischen 1,9 und 4,9 Cent je Entfernungskilometer und Tag, aber auch das nur von 21. Kilometer an.

Eine weitere Maßnahme betrifft alle Bahnfahrenden: Die Mehrwertsteuer sinkt von 19 auf 7 Prozent. Bisher werden so nur kurze Strecken und Fahrten in der Stadt besteuert, da aber gleichermaßen für Schiene, Bus und Taxi. Die Bahn verspricht, die Entlastung weiterzugeben. Gesetzlich verankert ist das aber nicht.

Dagegen soll das Fliegen teurer werden?

Tobias Weinberger: Richtig, der Steuersatz für kurze Strecken soll vom 1. April 2020 an um mehr als 70 Prozent auf 13,03 Euro steigen. Für die längeren Distanzen werden die Steuersätze auf 33,01 Euro und 59,43 Euro erhöht, jeweils ein Plus von gut 40 Prozent.