Steuertipp: Neuerungen für Kleinunternehmer!

Neuerungen für Kleinunternehmer!

UnserRadio sprach mit Herrn Christian Gernoth

Herr Gernoth, oft liest man auf Rechnungen den Satz „Kleinunternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes“. Was hat es damit auf sich?

Christian Gernoth: Der sogenannte Kleinunternehmer ist ein Begriff aus dem Umsatzsteuerrecht. Der große Vorteil des Kleinunternehmers ist, dass er keine Umsatzsteuer an das Finanzamt zahlen muss. Der Kleinunternehmer wird daher von vielen bürokratischen Pflichten wie der Umsatzsteuervoranmeldung entlastet.

Ein weiterer großer Vorteil ist, dass der Kleinunternehmer Waren deutlich billiger anbieten kann als die größere Konkurrenz, da er nicht 19 % Umsatzsteuer abführen muss. Daher ist es nicht verwunderlich, dass die Kleinunternehmerregelung gerne und oft in Anspruch genommen wird.

Einziger Nachteil der Kleinunternehmerregelung ist aber, dass man auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen kann.

Wann ist man denn Kleinunternehmer?

Christian Gernoth: Von der Kleinunternehmerregelung profitieren im Inland ansässige Unternehmer, deren Gesamtumsatz im vorangegangenen Jahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigt.

Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz III kommt zum 01.01.2020 endlich die seit Jahren angeregte Anhebung der Grenze für die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung von 17.500 Euro auf 22.000 Euro.

Ab 01.01.2020 gilt daher: Von der Kleinunternehmerregelung profitieren im Inland ansässige Unternehmer, deren Gesamtumsatz im vorangegangenen Jahr 22.000 Euro (zuvor 17.500 Euro) nicht überstiegen hat und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigt.

Das heißt für den Veranlagungszeitraum 2020: Unternehmer, die in 2019 (!) die Umsatzgrenze von 22.000 Euro nicht reißen und deren Umsätze 2020 voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen, können Kleinunternehmer bleiben. Kleinunternehmer, die in 2019 die 17.500 Euro – Grenze reißen würden, haben also noch Luft nach oben und können das Weihnachtsgeschäft voll mitnehmen.

Wie wahrscheinlich ist es, dass sich an der Rentenbesteuerung etwas ändert?

Christian Gernoth: Positiv ist schon mal, dass Herr Kulosa der stellvertretende Vorsitzende des "für Alterseinkünfte und -vorsorge" zuständigen zehnten BFH-Senats ist. Dieser Senat wird in Zukunft über die Thematik Rentenbesteuerung zu entscheiden haben und ein Richter hält die Rentenbesteuerung für verfassungswidrig. Der BFH muss jetzt also auf einen geeigneten Fall warten.

Ein weiteres Problem ist, dass viele Rentner zum 1. Mal in ihren Leben eine Steuererklärung abgeben müssen. Daher sind viele überfordert. Mein Appell an die Politik ist daher, dass die gesetzliche Rentenversicherung die Steuern wenigstens direkt einbehält und nur Nettorenten auszahlt. Das würde die Rentner zumindest sofort von der Bürokratie entlasten.