Steuertipp: Das neue BMF Schreiben zu Kassensystemen. Bin ich davon betroffen?

Das neue BMF Schreiben zu Kassensystemen. Bin ich davon betroffen?

UnserRadio sprach mit Hubert Gernoth

Herr Gernoth, derzeit hört man von vielen Seiten, dass ab 1.1.2020 alle Registrierkassen erneuert werden müssen. Können Sie uns darüber aufklären?

Hubert Gernoth: Natürlich, mache ich gerne. Tatsächlich hat das Bundesfinanzministerium einen neuen Erlass zur Manipulationssicherheit digitaler Aufzeichnungssysteme herausgegeben. Die Aufzeichnungssysteme müssen ab dem 1.1.2020 mittels einer technischen Sicherheitseinrichtung abgekürzt TSE vor Manipulationen geschützt sein. Das neue Gesetz sieht vor, dass die TSE aus einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer einheitlichen digitalen Schnittstelle besteht. Diese TSE muss durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert sein.

Kompliziert. Wer ist davon betroffen?

Hubert Gernoth: Betroffen sind alle, die aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle mit einem elektronischen Aufzeichnungssystem z. B. einer Registrierkasse erfassen. Nach der Kassensicherungsverordnung fallen darunter nur elektronische oder computergestützte Kassensysteme und Registrierkassen.

Was ist denn die TSE und wie komme ich zu dieser Sicherheitseinrichtung?

Hubert Gernoth: Wie gesagt, die TSE ist eine vom BSI zertifizierte Sicherheitseinrichtung. Diese muss in der Lage sein, sämtliche Geschäftsvorfälle im Sinne des § 146a AO zu erfassen. Alle digitalen Grundaufzeichnungen müssen protokolliert werden können. Auch die Speichergrundsätze gibt der BMF vor. Die TSE erhalten Sie über ihren Kassensystemlieferanten.

Welche Probleme gibt es und bestehen Ausnahmen?

Hubert Gernoth: Das Problem liegt daran, dass derzeit noch kein System TSE fähig ist. Bis Jahresende werden vermutlich einige zertifiziert sein, aber vermutlich nicht alle. Eventuell kommt noch eine neue Übergangsregelung bis Ende September 2020.

Für alle, die ihre Registrierkasse nach dem 25.11.2010 und vor dem 1.1.2020 angeschafft haben und diese die Anforderungen des damaligen BMF Schreibens erfüllen und bauartbedingt nicht aufrüstbar sind, müssen erst ab dem 1.1.2023 eine TSE nutzen.

Meldepflichten erschweren den Steuerzahlern das alles noch.