Steuertipp: Förderung des Mietwohnungsbaus

Wie wird der Mietwohnungsbau steuerlich gefördert?

UnserRadio sprach mit Hubert Gernoth

Herr Gernoth, derzeit ist ja der Mietwohnungsbau wieder sehr stark in den Mittelpunkt des Interesses gerückt. Gibt es hier neue Informationen?

Hubert Gernoth: Ja, tatsächlich gibt es mittlerweile einen Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums. Es soll danach eine Sonderabschreibung für die Schaffung neuen Wohnraums geben. Die Sonderabschreibung soll für die Anschaffung oder Herstellung neuer Wohnungen gelten. Es soll neuer, bisher nicht vorhandener Wohnraum geschaffen werden. Die genaue Definition „neue Wohnung“ fehlt noch.

Wie hoch soll die Sonderabschreibung ausfallen?

Hubert Gernoth: Die Sonderabschreibung soll 5% der Bemessungsgrundlage für die ersten vier Jahre betragen. Zusätzlich kann nebenher noch die reguläre Abschreibung in Höhe von 2% in Anspruch genommen werden. Die Regelung soll ein Wahlrecht enthalten und sie soll sich auf neue Wohnungen beschränken. Der Bauantrag müsste danach nach dem 31.8.2018 und vor dem 1.1.2022 gestellt werden.

Gibt es weitere Voraussetzungen und Bedingungen?

Hubert Gernoth: Ja. Die Wohnung muss über eine Zeitspanne von 10 Jahren der entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken dienen. Die Abschreibung soll außerdem auf 2.000 € je qm Wohnfläche gedeckelt werden und es soll eine Wertgrenze von 3.000 € je qm Wohnfläche geben. Die Baukostenobergrenze soll verhindern, dass sogenannte Luxuswohnungen gefördert werden.

Diese beiden Grenzwerte dürften in der Praxis zu Schwierigkeiten führen.

Hubert Gernoth: Inwieweit der Gesetzesentwurf im parlamentarischen Verfahren noch in diesem Jahr verabschiedet wird, ist derzeit unklar. Ebenso ob es noch Änderungen gibt. Wir behalten die weitere Entwicklung für Sie im Auge.