Steuertipp: Erstinformationen zum Baukindergeld

Erstinformationen zum neuen Baukindergeld

UnserRadio sprach mit Hubert Gernoth

Herr Gernoth, die neue große Koalition hat ja jetzt anlässlich der Klausurtagung auf der Zugspitze die Einführung eines Baukindergeldes beschlossen. Kann man dazu schon Näheres sagen?

Hubert Gernoth: Aufgrund der Aussagen der Fraktionsspitzen kann man die Eckpunkte des neuen Baukindergeldes erkennen. Wichtig war den Politikern dabei die Aussage, dass das Baukindergeld rückwirkend ab dem 1.1.2018 gelten soll.Es soll über einen Zeitraum von 10 Jahren gewährt werden und es soll 1.200 € je Kind und Jahr betragen. Also bei Vollausschöpfung der Förderung würde diese je Kind bei 12.000 € liegen.

Erhält jede Familie dieses Baukindergeld?

Hubert Gernoth: Das Baukindergeld soll bis zu einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von 75.000 € plus 15.000 € Freibetrag je Kind gewährt werden. Bei einer Familie mit zwei Kindern dürfte also das zu versteuernde Haushaltseinkommen bis 105.000 € im Jahr betragen. Der Begriff zu versteuerndes Haushaltseinkommen dürfte wohl mit dem Begriff des zu versteuernden Einkommens der zusammenveranlagten Ehegatten identisch sein.

Gibt es weitere Voraussetzungen?

Hubert Gernoth: Ja. Grundsätzlich muss es sich um ein Kind mit Kindergeldanspruch handeln und außerdem muss der Nachwuchs auch in der neu erworbenen Immobilie wohnen. Fällt der Kindergeldanspruch z.B. wegen des Überschreitens des 25. Lebensjahrs weg, so würde auch das Baukindergeld nicht mehr bezahlt. Ebenso würde der zusätzliche Freibetrag von 15.000 € wegfallen und damit könnte ggf. auch das gesamte Baukindergeld entfallen, da ja meist die Eltern danach nicht weniger verdienen.

Welche Informationen sind für unsere Zuhörer noch wichtig?

Hubert Gernoth: Da es derzeit noch keine Anträge gibt sollten die Hörer, soweit sie davon betroffen sind entsprechende Informationen verfolgen. Es wird vermutlich gesonderte Anträge geben. Weiterhin plant Bayern einen weiteren Zuschlag zum Baukindergeld von 300 € je Jahr und je Kind, also eine Aufstockung bei der Höchstförderung pro Kind um 3.000 €. Wie hier die räumliche Abgrenzung erfolgt ist noch unklar. Vermutlich wird hier die Lage der Immobilie maßgebend sein.