Steuertipp: Datenschutz aktuell

Datenschutz Aktuell

UnserRadio sprach mit Hubert Gernoth

Herr Gernoth, das Thema Datenschutz ist seit der Einführung der Datenschutzgrundver-ordnung in aller Munde. Können Sie uns über aktuelle Entwicklungen im Datenschutzrecht informieren?

Hubert Gernoth: Ja, sehr gerne. Vorweg möchte ich sagen, dass ich die Datenschutzgrundverordnung für übertrieben und überzogen halte. Auch die Hysterie, die sich aufgrund der DSGVO entwickelt hat, halte ich für übertrieben. Daher möchte ich nur kurz auf die DSGVO eingehen und dann über ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu Datenschutz und Facebook berichten.

Was können Sie uns kurz zur DSGVO sagen?

Hubert Gernoth: Mittlerweile sollte sich jedes Unternehmen mit der DSGVO beschäftigt haben und auch schon mit der Umsetzung begonnen haben.Folgende Punkte sind dabei die absoluten Basics:

  • Prüfung, ob ein Datenschutzbeauftragter notwendig ist. Dies ist in der Regel der Fall, wenn mindestens 10 Personen Daten im Betrieb verarbeiten.
  • Man sollte auf jeden Fall Vereinbarungen über die Auftragsdatenverarbeitung mit Auftragsdatenverarbeitern abgeschlossen haben. Auftragsdatenverarbeiter sind zum Beispiel IT-Dienstleister.
  • Ein Verzeichnis über die Datenverarbeitung im Betrieb muss erstellt werden und man braucht eine Abwägung über das Risiko und die Folgen einer Datenpanne. Es wird zudem ein Überwachungssystem benötigt, damit Datenpannen gemeldet werden können.
  • Rechtsgrundlage für die Datenspeicherung prüfen (Einwilligung oder Daten sind zur Vertragserfüllung notwendig).
  • Anpassung der Datenschutzerklärung auf der Homepage an die DSGVO.
  • Zu guter Letzt sollte man die Kunden über Ihre Rechte aufklären.

Sie wollten uns auch noch über ein neues EUGH-Urteil berichten. Was hat es mit diesem Urteil auf sich?

Hubert Gernoth: Dieses Urteil ist von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen worden, es stammt vom 05.06.2018. Das Urteil sagt aus, dass Betreiber einer Facebook-Fanpage gemeinsam mit Facebook für die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Facebook-Seite haften. In dem Urteilsfall musste eine Wirtschaftsakademie ihre Facebook-Seite schließen, da Facebook statistische Daten über die User der Seite speicherte.

Herr Gernoth, was halten Sie von dem Urteil?

Hubert Gernoth: Ich halte von dem Urteil sehr wenig. Warum sollte der Betreiber einer Facebook-Seite haftbar gemacht werden für Daten die Facebook sammelt? Der Betreiber weiß ja gar nicht welche konkreten Daten Facebook sammelt, er kann die Speicherung der Daten auf seiner Seite auch gar nicht beeinflussen und auch nicht unterbinden. Man kann hier den Eindruck gewinnen, dass die Weltfirma Facebook geschont werden sollte und der User das dann ausbaden muss.