Steuertipp: Das neue Baukindergeld 2018

Wer erhält und wie bekommt man das neue Baukindergeld?

UnserRadio sprach mit Hubert Gernoth

Herr Gernoth, Sie haben unseren Zuhörern im Frühjahr Erstinformationen über das geplante Baukindergeld gegeben. Weiß man jetzt schon genaueres?

Hubert Gernoth: Ja. Das Baukindergeld kann seit dem 18.9.2018 über die KfW beantragt werden. Anträge kann jede natürliche Person stellen, die Eigentümer oder Miteigentümer einer selbstgenutzten Wohnung geworden ist und selbst kindergeldberechtigt ist oder mit der kindergeldberechtigten Person in einem Haushalt lebt. Außerdem muss ein Kind in diesem Haushalt gemeldet sein, welches zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und für die eine Kindergeldberechtigung vorliegt.

Wie sieht dies nun mit Einkommen aus und welches ist maßgebend?

Hubert Gernoth: Das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen darf maximal 90.000 € bei einem Kind betragen. Es erhöht sich je weiteres Kind um 15.000 €. Für die Berechnung wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ermittelt. Für einen in 2018 gestellten Antrag wird der Durchschnitt der Einkommen aus 2015 und 2016 gebildet. Zum Haushaltseinkommen zählen die Einkommen des Antragstellers und Einkommen des Ehe- oder Lebenspartners oder des Partners aus eheähnlicher Gemeinschaft. Der Nachweis erfolgt anhand der Einkommensteuerbe-scheide.

Was wird überhaupt gefördert?

Hubert Gernoth: Gefördert wird der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung in Deutschland. Dies gilt aber nur bei Erteilung der Baugenehmigung ab dem 1.1.2018 und bis zum 31.12.2020 oder Abschluss des notariellen Kaufvertrags ebenfalls ab dem 1.1.2018 und bis zum 31.12.2020. Ist bereits selbstgenutztes oder vermietetes Wohneigentum zur Dauernutzung in Deutschland vorhanden, ist eine Förderung mit Baukindergeld ausgeschlossen. Sie dürfen also keine Wohnimmobilie in Deutschland haben. Auch Anbauten und Erweiterungen werden nicht gefördert.

Wie hoch ist das Baukindergeld und wie und wo kann ich dies beantragen?

Hubert Gernoth: Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von 1.200 € pro Jahr für jedes Kind unter 18 Jahren über einen Zeitraum von maximal 10 Jahren. Sie beantragen den Zuschuss im KfW-Zuschussportal (www.kfw.de/zuschussportal), nachdem Sie eingezogen sind. Dafür haben Sie ab dem Einzug 3 Monate Zeit. Für den Einzug in 2018 gelten Sonder-regelungen. In Bayern gibt es außerdem noch zusätzlich € 300 pro Kind und Jahr. Gerne helfen wir Ihnen bei der Antragstellung.