Steuertipp: Betriebliche Altersvorsorge

Neues zur betrieblichen Altersvorsorge

UnserRadio sprach mit Elisabeth Ziegler

Neben der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es noch die betriebliche Altersvorsorge.

Was versteht man unter betrieblicher Altersvorsorge?

Elisabeth Ziegler: Unter betrieblicher Altersvorsorge versteht man eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer; dabei sagt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses Leistungen oder Beiträge zu, um ein biometrisches Ereignis wie Alter, Tod oder Invalidität abzusichern. Die betriebliche Altersvorsorge kann durchgeführt werden über eine Direktzusage des Arbeitgebers, eine Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds oder eine Unterstützungskasse. Die Direktversicherung ist die am häufigsten gewählte Form der betrieblichen Altersvorsorge.

Wer zahlt die Beiträge bei der betrieblichen Altersvorsorge?

Elisabeth Ziegler: Die Beiträge kann sowohl der Arbeitgeber bezahlen, dann spricht man von einer arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersvorsorge oder auch der Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung. In bestimmten Grenzen sind die Beiträge für den Arbeitnehmer in der Sozialversicherung frei, nämlich bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze, das sind 268 € monatlich in 2019. Ohne Abzug von Lohnsteuer bleiben sogar 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze. Der Vorteil für den Arbeitnehmer liegt darin, dass er im Vergleich zu einem privaten Rentenversicherungsvertrag viel höhere Beträge einzahlen kann. Erst im Ruhestand, also bei Auszahlung der Rente ist diese zu versteuern. Dann fallen auch die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung an und zwar in voller Höhe.

Was ist ab 2019 neu bei der betrieblichen Altersvorsorge?

Elisabeth Ziegler: Für Neuzusagen ab dem 01.Januar 2019 ist der Arbeitgeber verpflichtet, 15 Prozent des umgewandelten Betrags zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss in die betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen. Diese Pflicht gilt vorerst nur für Neuzusagen. Ab 2022 muss der Arbeitgeber diesen Arbeitgeberzuschuss für alle Verträge der betrieblichen Altersvorsorge leisten. In vielen Fällen ist das für den Arbeitgeber keine Zusatzbelastung, denn er spart sich durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge etwa in dieser Höhe. Seit 2018 gibt es auch noch den sog. Förderbetrag für Mitarbeiter, die weniger als 2.200 € im Monat verdienen. Arbeitgeber können bis 480 € im Jahr zusätzlich in die betrieblichen Altersvorsorge einzahlen und dafür 30 Prozent des Betrags bei der nächsten Lohnsteueranmeldung abziehen.