Steuertipp: Arbeitnehmerveranlagung

Wann muss ein Arbeitnehmer eine Einkommensteuererklärung abgeben?

UnserRadio sprach mit Elisabeth Ziegler

Viele Arbeitnehmer geben eine Einkommensteuererklärung ab, eine Vielzahl aber auch nicht; so stellt sich die Frage, ob Arbeitnehmer sich aussuchen können, ob sie eine Einkommensteuererklärung abgeben oder nicht.

Vielleicht können Sie uns kurz erläutern, wie die Regelung bisher war?

Elisabeth Ziegler: Bei Arbeitnehmern nimmt der Arbeitgeber bereits bei der Lohnberechnung den entsprechenden Lohnsteuerabzug vor, so dass der Arbeitslohn bereits versteuert ist. Falls die Werbungskosten des Arbeitnehmers nicht höher sind als 1.000€ und er durchgehend das ganze Jahr beschäftigt ist, dann ist sein Arbeitslohn schon richtig versteuert. Hat der Arbeitnehmer aber höhere Werbungskosten oder Kinderbetreuungskosten, kann er eine Einkommensteuererklärung abgeben, obwohl er dazu nicht verpflichtet ist. Bei einer solchen Antragsveranlagung wird sich ein Erstattungsbetrag ergeben.

Gibt es neben der freiwilligen Abgabe einer Einkommensteuererklärung auch eine Pflicht dafür?

Elisabeth Ziegler: Ja, in bestimmten Fällen ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Das ist der Fall, wenn man den Arbeitgeber gewechselt hat und der Großbuchstabe S in der Lohnsteuerbescheinigung steht oder wenn man bei einem zweiten Arbeitgeber mit der Steuerklasse VI beschäftigt war. Bei verheirateten mit der Steuerklassenkombination III/V oder IV/IV mit Faktor ist die Einkommensteuererklärung ebenfalls Pflicht. Weitere Gründe für eine Abgabepflicht sind Lohnersatzleistungen wie Krankengeld, Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld I, die mehr als 410 € betragen. Wer sich einen Freibetrag für den Lohnsteuerabzug hat eintragen lassen ist auch verpflichtet. Wenn ein Arbeitnehmer noch weitere Einnahmen hat z. B. aus Wohnungsvermietung, dem Betrieb einer Photovoltaikanlage oder einer selbständigen oder gewerblichen Tätigkeit, der muss er ebenfalls eine Einkommensteuererklärung abgeben.

Wie lange hat man Zeit für die Abgabe der Einkommensteuererklärung?

Elisabeth Ziegler: Grundsätzlich hat man in der Antragsveranlagung vier Jahre Zeit, um die Einkommensteuererklärung abzugeben. Bei der Pflichtveranlagung muss man jeweils im Folgejahr für das vorangegangene Jahr abgeben. Wer das versäumt, wird vom Finanzamt aufgefordert; und das Finanzamt hat dazu sieben Jahre lang die Möglichkeit.