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Steuern im Handwerk

Auch Handwerksbetriebe müssen Steuern zahlen. Das Handwerk gehört zwar den selbstständigen Tätigkeiten an, jedoch werden auch hier Gewinne erzielt, an welchen der Staat in Form von Steuern verdienen möchte. Welche Steuern im Handwerk anfallen und wie Sie Steuern sparen können, darüber soll Sie der heutige Fachartikel informieren.

Welche Steuern sind für Handwerksbetriebe relevant?

Steuern, welche für Handwerksbetriebe relevante sind, sind die Umsatzsteuer, die Gewerbesteuer, die Einkommenssteuer und die Lohnsteuer. 

Umsatzsteuer

Da Handwerker nicht von der Umsatzsteuer befreit sind, ist davon auszugehen, dass sie die Umsatzsteuer abführen müssen. Umsatzsteuerbefreit sind ausschließlich Kleinunternehmer, die Umsätze bis 17.500 Euro haben, welche die meisten Handwerksbetriebe überschreiten. Handwerker können allerdings die Umsatzsteuer an ihre Kunden weiterberechnen, was aber wiederum bei Privatkunden auch die Handwerksleistungen teurer macht. Somit handelt es sich bei der Umsatzsteuer um einen Steuerabzug, welcher für Handwerker nicht allzu sehr ins Gewicht fällt.

Gewerbesteuer

Wer einen selbstständigen Handwerksbetrieb mit Angestellten führt, muss beim zuständigen Gewerbeamt den Betrieb anmelden und somit Gewerbesteuer zahlen. Durch die Anmeldung beim Gewerbeamt wird automatisch auch das Finanzamt informiert. Einzelunternehmen oder Gesellschafter einer Personengesellschaft stehen ein Freibetrag in Höhe von 24.500 Euro zu. Es fällt somit keine Gewerbesteuer an, wenn der Gewerbeertrag darunter liegt. Fällt die Gewerbesteuer an, wird sie jedoch zumindest auf die Einkommenssteuer angerechnet.

Einkommenssteuer

Zudem müssen Handwerker Einkommenssteuer sowie Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer auf ihre Gewinne entrichten. Wird der Handwerksbetrieb in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft geführt, müssen Handwerker keine Einkommenssteuer auf die Gewinne der GmbH zahlen. In diesem Fall zahlt die Kapitalgesellschaft allerdings eine Körperschaftsteuer.

Lohnsteuer

Gegebenenfalls müssen Handwerker Lohnsteuer zahlen. Allerdings nur dann, wenn sie von ,ihrer‘ GmbH Löhne oder Gehälter beziehen. Handwerker wählen jedoch selten die Kapitalgesellschaften als Rechtsform.

Mit diesen Steuertipps können Sie Steuern sparen

  1. Erhöhen Sie Ihre Betriebsausgaben: Bisher privat getragene Ausgaben, können die Betriebsausgaben erhöhen und damit die Steuerlast senken.
  2. Zahlen Sie zum Jahresende mit Kredit- oder EC-Karte: Zahlungen für Neuanschaffung, welche mit Kredit- oder EC-Karte bezahlt wurden, belasten erst im Januar das Konto, liegen jedoch als gewinnmindernde Betriebsausgaben für das Vorjahr vor.
  3. Setzen Sie Drittaufwand steuerlich ab: Drittaufwand (wenn bspw. der Ehepartner für den Kauf von Material eingesprungen ist), kann als Betriebsausgabe geltend gemacht werden
  4. Leasing-Sonderzahlung sind sofort vollständig absetzbar: Leasing-Sonderzahlung können in dem Jahr, in dem sie tatsächlich angefallen sind, vollständig abgezogen werden.
  5. Ziehen Sie Verpflegungsmehraufwand ab: Arbeiten Sie als Handwerker bei einem Kunden, überschreitet diese Tätigkeit mehr als acht Stunden. In diesem Fall dürfen Sie eine Verpflegungspauschale von zwölf Euro pro Tag als Betriebsausgabe vom Gewinn abziehen.
  6. Bilden Sie Rücklagen: Deklarieren Sie beim Finanzamt Einnahmen als Rücklagen. Für diesen Betrag gilt der ermäßigte Steuersatz.
  7. Schreiben Sie lineare ab: Bei einem Fahrzeug kann der Wechsel zur linearen Abschreibung lohnenswert sein  
  8. Wechseln Sie bei Bedarf die Rechtsform: Der Wechsel in die Rechtsform GmbH kann unter Umständen lohnend sein, wenn für eine Personenfirma ein hoher Gewinn zu erwarten ist. Neben einem vernünftigen Gehalt können sich Handwerker zusätzlich einen Betrag für die Altersvorsorge auszahlen lassen. Diese Zahlungen können als Betriebsausgaben beim Finanzamt geltend gemacht werden. Dies bedeutet für den Betrieb eine Ersparnis.