Steuerberater für Gastronomiebetriebe: Wozu spezialisierte Beratung?

Die Gastronomie ist besonders von häufig vorkommenden Gesetzesänderungen und von einer komplexen Gesetzgebung geprägt. Zudem ist das Gaststättengewerbe sehr bargeldintensiv. Aus diesen Gründen kann es im gastronomischen Bereich sinnvoll sein, die Unterstützung eines branchenspezialisierten Steuerberaters einzuholen. Dieser hilft Restaurantbesitzern, alle steuerlichen Regelungen einzuhalten und Gesetzesänderungen zu beachten.

Weshalb ein branchenspezialisierter Steuerberater für Gastronomen so bedeutend ist und wobei er Restaurantbesitzer konkret unterstützen kann, darüber informiert Sie der heutige Fachartikel.

Weshalb brauchen Gastronomen einen branchenspezialisierten Steuerberater?

Ein branchenspezialisierter Steuerberater kann steuerrechtliche als auch betriebswirtschaftliche Fragen für Gastronomen beantworten. Denn die komplexe Gesetzgebung im Bereich der Gastronomie macht es Restaurantbesitzern nicht einfach. Vor allem die Buchhaltung ist ein wichtiger, aber komplizierter Aspekt, bei welchem Gastronomen professionelle Unterstützung benötigen. Zudem kann ein spezialisierter Steuerberater Gastronomen hinsichtlich der Gründung, bei laufenden Geschäftstätigkeiten und bei der Optimierung des Gastronomiebetriebs beraten.

Wobei kann ein branchenspezialisierter Steuerberater Gastronomen konkret unterstützen?

  • Steuern und Abgaben: Ein branchenspezialisierter Steuerberater übernimmt die Erstellung sämtlicher Steuererklärungen und Bilanzierung. Besteht keine Buchführungspflicht, erstellt er die erforderliche Einnahmen-Überschussrechnung. Zudem unterstützt der Steuerberater bei der Einhaltung diverser Fristen und Regelungen.
  • Kassenführung: Die Kassenführung ist aufgrund des Bargeschäfts ein bedeutender Aspekt in der Gastronomie. Um Fehler von Anfang an zu vermeiden und eine korrekte und sorgfältige Kassenführung zu gewährleisten, sollte ein spezialisierter Steuerberater für den Kassencheck herangezogen werden.
  • Buchhaltung: Im Rahmen der Buchhaltung und Finanzbuchhaltung kann ein branchenspezialisierter Steuerberater helfen, die Buchhaltung fehlerfrei zu führen und die Ergebnisse richtig zu analysieren. Vor allem Daten der Buchhaltung können Aufschluss darüber geben, mit welchen Speisen und Getränken besonders viel Umsatz gemacht wurde und ob die Preise für die einzelnen Posten richtig kalkuliert sind.
  • Lohnbuchhaltung: In der Gastronomie werden häufig Aushilfen eingestellt. Ein branchenspezialisierter Steuerberater kennt sich mit den Regelungen bezüglich Minijobs und kurzfristigen Beschäftigung aus und kann Gastronomen bei der Lohnbuchhaltung unterstützen. 5. Unternehmensführung und finanzwirtschaftlichen Planung: Auch hierbei kann ein branchenspezialisierter Steuerberater dank seiner betriebswirtschaftlichen Expertise dem Gastronomiebetrieb beratend zur Seite stehen.

Welche Steuern können in der Gastronomie anfallen?

Umsatzsteuer: Je nach Art des Gastrobetriebes und welche Getränke ausgeschenkt werden, bestehen Unterschiede bei der Umsatzsteuer. Da bei Restaurants mit Sitzplätzen von einer Dienstleistung ausgegangen wird, müssen hier 19 % Umsatzsteuer abgeführt werden. Bei Stehimbissen beträgt die Umsatzsteuer 7 %.

Grundsätzlich werden Getränke mit 19 % besteuert. Ausgenommen davon sind jedoch Leitungswasser und Milch.

Gewerbesteuer: Wer ein Gaststättengewerbe führt, zahlt auch Gewerbesteuer. Für die Gewerbesteuer muss zunächst der Gewerbeertrag aus dem Jahresüberschuss und dem Verlustvortrag errechnet werden. Der Gewerbeertrag wird mit der gesetzlich vorgeschriebenen Gewerbesteuermesszahl von 3,5 % multipliziert. Dieser Wert wird wiederum mit dem Hebesatz, welcher von den Gemeinden individuell erhoben wird, multipliziert. Einzelunternehmer und Personalgesellschaften können einen Freibetrag in Höhe von 24.500 Euro vom Gewerbeertrag abziehen.

Grundsteuer: Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer ist der Wert des Betriebsgrundstücks. Beachte, die Grundsteuer fällt nur dann an, wenn der Restaurantbetreiber im Besitz des Betriebs ist. Ist er lediglich Mieter, trägt der Eigentümer die Grundsteuer.

Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer: Ist der Gastronomiebetrieb eine Personengesellschaft oder ein Einzelunternehmen, müssen die Inhaber die Einkommensteuer bezahlen. Gehört der Betrieb der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft an, muss die Körperschaftssteuer abgeführt werden.

Lohnsteuer: Wer Mitarbeiter führt, muss Lohnsteuer bezahlen.

Weitere Steuern: Bei Restaurants, welche alkoholische Getränke verkaufen, können zudem die Schaumweinsteuer, Biersteuer, Branntweinsteuer und Tabaksteuer anfallen.

Branchenspezialisierte Beratung durch Gernoth

Mit Hotelbetrieben, Restaurants und Gaststätten kennen sich unsere Beraterinnern und Berater der Kanzlei Gernoth bestens aus. Die speziellen Eigenheiten, die Gastronomen und Hoteliers immer wieder vor besondere Herausforderungen stellen, sind für uns kein Problem. Durch regelmäßige branchenspezifische Fort- und Weiterbildungen garantieren wir, dass unsere Steuerberater und Mitarbeiter immer up to date sind und Gastronominnen und Gastronomen stets zukunftsorientiert beraten.

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