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Geplante Verschärfung der Bewertung von Immobilien -Werden Schenkungen von Immobilien ab 2023 teurer?

Schenkung von Immobilien | Geplante Verschärfung der Bewertung

Bei Erbschaft oder Schenkung von Immobilien können Steuern anfallen, die das Finanzamt berechnet. Hierfür muss dem Finanzamt eine Bewertung der Immobilie vorliegen, damit ihr Wert und die daraufhin anfallenden Steuern festgestellt werden können, welche einem Bewertungsgesetz unterliegt. Dieses Gesetz soll jedoch ab 2023 verschärft werden, um besser an den Markt angepasst zu sein, wodurch es zu Veränderungen bei Bewertungen von Immobilien kommen kann. Dieser Artikel befasst sich damit, was diese Verschärfung genau bedeutet und was nun im Falle einer Erbschaft oder Schenkung von Immobilien beachtet werden muss.

Welche Änderungen stehen bevor?

Schätzungen zufolge werden Bewertungen von Immobilien durchschnittlich ab 2023 um 20 bis 30% erhöht, wodurch es zu einer Erhöhung von Erbschafts- und Schenkungssteuern kommen kann. Die folgenden 3 Punkte sind die Ursache für eine mögliche Belastung:

  • Die Bewertung erfolgt weiterhin im Ertrags- oder Sachwertverfahren, jedoch erfolgt eine stärke Ausrichtung an der Wertermittlung nach der Immobilienwertermittlungsverordnung.
  • Der Immobilienwert wird in vielen Fällen dem tatsächlichen Verkehrswert entsprechen
  • Dies könnte zu einer erstmaligen oder erhöhten Schenkungsteuerbelastung führen.

Welche Maßnahmen können nun ergriffen werden?

Bei einer geplanten Schenkung von Immobilien, sollte nun schnell gehandelt werden. Schenkungen sollten, wenn möglich, noch dieses Jahr erfolgen und von einem Notar beurkundet werden, um einer möglichen Steuererhöhung zu entgehen. Falls der steuerliche Freibetrag für eine Schenkung trotz der ggf. niedrigeren Bewertung im Vergleich zum Folgejahr überschritten wird, können Anteile von Immobilien Stück für Stück verschenkt werden. Der Freibetrag der Steuer erneuert sich nämlich alle 10 Jahre und kann somit nach dieser Zeitspanne erneut genutzt werden. Aktuell liegt der Steuerfreibetrag bei 400.000 Euro pro Elternteil an Kinder, 500.000 Euro bei Ehepartnern und 200.000 bei Enkeln pro Großelternteil. Dieser Freibetrag ist jedoch schnell überschritten, da Immobilien in den letzten Jahren stetig an Wert zugenommen haben.

Fazit: Welche Auswirkung wird die Verschärfung der Bewertung von Immobilien haben?

Zusammengefasst wird die Verschärfung der Bewertung von Immobilien die Erbschaftssteuer und die Schenkungssteuer teilweise stark anheben. Um dieser Erhöhung der Steuer zu entkommen, sollten geplante Schenkungen von Immobilien noch innerhalb dieses Jahres erfolgen oder die Anteile der Immobilien sollten stückweise verschenkt werden, um den Steuerfreibetrag, der alle 10 Jahre ausgeschöpft werden kann, auszunutzen.