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News im Internationalen Steuerrecht: Reform der internationalen Mindestbesteuerung kommt später als gedacht

Im Rahmen der Reform zur internationalen Unternehmensbesteuerung wurde auch die globale Mindestbesteuerung neu verhandelt. Ziel Letzterer ist es, aggressive Steuergestaltung zu unterbinden, wie das BMF und die EU-Finanzminister verkündeten. Aufgrund mangelnder Einigung der Verantwortlichen kann die Reform jedoch vermutlich erst 2024 Anwendung finden.

Doch was steckt konkret hinter der Reform? Und wo steht die EU derweil bei der Mindestbesteuerung? Welcher Mindeststeuersatz soll künftig gelten? Diese und weitere Fragen beantwortet Tobias Weinberger, Fachanwalt für internationales Steuerrecht im heutigen Beitrag!

Was steckt hinter der Reform zur internationalen Unternehmensbesteuerung?

Die Reform umfasst zwei Säulen: Einerseits sollen alle Unternehmen einen ‚fairen‘ Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens leisten (Säule 1), andererseits soll eine effektive Mindestbesteuerung die aggressive Steuergestaltung mancher Staaten ausbremsen (Säule 2). Die neuen Regelungen dienen demnach primär einer gerechteren Verteilung. Dies ist bereits seit 2018 geplant.

Wichtig ist diese Verteilungsgerechtigkeit deshalb, weil insbesondere große Digitalkonzerne, die durch Internetverkäufe Einnahmen in Staaten einfahren, in denen sie keinen Sitz/ Niederlassung besitzen. Nach bisheriger Gesetzeslage müssen Unternehmen nämlich vornehmlich dort Steuern zahlen, wo es sich befindet. Mit der Reform werden international agierende Unternehmen also gezwungen, überall dort Steuern zu zahlen, wo sie Gewinne einfahren.

Ebenso unterscheiden sich die Möglichkeiten, Steuern zu vermeiden, deutlich zwischen Unternehmen und Sektoren – während kleine und mittelständische Unternehmen, die primär national agieren, bedeutend weniger Chancen, steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten zu nutzen, als multinationale Konzerne. Das führt nicht nur zu Wettbewerbsverzerrungen, sondern auch zu Effizienzverlusten.

Welcher Mindeststeuersatz soll künftig gelten?

Die OECD plant eine globale Mindestbesteuerung von 15%. Als Bemessungsgrundlage soll der erzielte Gewinn gelten, geeignet wurde sich hierauf jedoch bisher nicht. Alternativ hierzu könnte auch auf Zahlen der Rechnungslegung zurückgegriffen werden – wie in etwa auf die Handelsbilanz und der Steueraufwand.

Wen trifft die globale Mindestbesteuerung?

Die 2. Säule der Reform zielt in erster Linie auf international tätige Unternehmen ab, die einen Umsatz von mehr als 750 Mio € erwirtschaften. D.h. künftig sollen sämtliche Gewinne, die ein global agierendes Unternehmen/ ein global agierender Konzern einfährt, mit pauschal 15% besteuert werden – ganz gleich wo diese Gewinne erwirtschaftet werden.

Zuvor konnten Konzerne mit Sitz in einem sog. Hochsteuerland ihre Profite auf Tochterunternehmen in Steueroasen verschieben und zahlten entsprechend nur 5% an Steuern. Diesem Prozedere soll mit der neu eingeführten Mindestbesteuerung ein Riegel vorgeschoben werden. Gleichzeitig wird gewährleistet, dass durch die sog. Ergänzungssteuer auch Gewinne aus Tochtergesellschaften in Steueroasen der effektiven Besteuerung von 15% unterliegen. Denn Muttergesellschaften unterliegen fortan der Pflicht, für alle ihre Tochterunternehmen eine Besteuerung nach dem global gültigen Mindeststeuersatz von 15% nachzuweisen. Ist dies nicht der Fall, werden die Gewinne über die oben erwähnte Ergänzungssteuer nachversteuert.  

Aktuell beträgt die durchschnittliche Steuerlast in inner- sowie außereuropäischen Steueroasen bspw. zwischen 10 und 11%. In nicht-Steueroasen dagegen im 20,5%. Die Reform zur Mindestbesteuerung sorgt demnach für eine deutliche Schmälerung der Anreize, Gewinne überhaupt erst in Tochterunternehmen mit Sitz in Steueroasen zu verschieben.

Wie profitiert der deutsche Staat von den neuen Regelungen konkret?

Durch die Mindestbesteuerung und die Neuverteilung der Besteuerungsrechte wird davon ausgegangen, dass Deutschland ein finanzielles Plus in Sachen Steuereinnahmen macht. Die OEC schätzt, die Einführung der Mindeststeuer führe weltweit zu Steuermehreinnahmen in Höhe von 34 bis 41 Milliarden € pro Jahr. Wie viel hiervon konkret auf Deutschland entfällt, bleibt jedoch abzuwarten.

Wo steht die EU bei der Mindestbesteuerung aktuell?

Zum Juli vergangenen Jahres hatten die Mitglieder des Inclusive Framework on BEPS, also des zuständigen Gremiums bei der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) eine Grundsatzeinigung erzielt. Diese Einigung wurde in der Folge von den Finanzministerinnen und Finanzministern beim G20-Gipfel überdies offiziell beschlossen. Außerdem haben sich die G20 Staaten auf einen Implementierungsfahrplan zur Umsetzung der geplanten Reform geeinigt. Was die globale Mindestbesteuerung betrifft, blieben jedoch weiterhin Details offen – so in etwa Punkte des Richtlinientwurfs, über den bis dato noch keine Einigkeit herrscht. Erst wenn es zu einer einstimmigen Bewilligung kommt, kann die Reform zur Mindestbesteuerung in die Praxis umgesetzt werden, weshalb davon auszugehen ist, dass die Mindestbesteuerung erst im Jahr 2024 Anwendung findet. Wie die Bundesregierung verlauten ließ, plant der deutsche Gesetzgeber jedoch im Verbund mit ausgewählten EU-Staaten bereits für 2023 eine Umsetzung der Mindestbesteuerung.