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Praxisgründung als Arzt – Staatliche Fördermittel

Bei Fördermitteln handelt es sich um Zuschüsse, zinsgünstige Darlehen oder Bürgschaften, die dem Antragsteller von öffentlicher Hand zur Verfügung gestellt werden. Ärzte können bei einer Praxisgründung von verschiedenen staatlichen Förderprogrammen profitieren.

Verschiedene Fördermittel

Fördermittel werden vom Bund, von den einzelnen Bundesländern und auch von der Europäischen Union, teilweise in Zusammenarbeit, bereitgestellt. Wichtig ist, dass die jeweilige Förderung meist vor Beginn des Vorhabens, also der Praxisgründung oder der Praxisübernahme, beantragt werden muss. Die weiteren Antragsvoraussetzungen müssen genau beachtet und frühzeitig vorbereitet werden, damit eine Antragsstellung Erfolg hat. Die Förderprogramme beziehen sich nicht ausschließlich auf die Finanzierung der Praxisgründung. Auch Beratungsförderungen können bei der Gründung genutzt werden.

Bundesweite Förderprogramme

Die Gründungs- und Unternehmensförderung findet auf Bundesebene über verschiedene Programme statt. Die wichtigsten Förderprogramme des Bundes sind hierbei:

  • ERP-Kapital für Gründung
    Bis zu 500.000 Euro Kredit, um ein Unternehmen einzurichten und zu betreiben. Die KfW übernimmt das Kreditrisiko.
  • ERP-Gründerkredit – StartGeld
    Bis zu 125.000 Euro Kredit, um ein Unternehmen einzurichten und zu betreiben. Die KfW übernimmt 80% des Kreditrisikos.
  • Mein Mikrokredit
    Mein Mikrokredit ist ein Angebot des Mikrokreditfonds Deutschland. Es werden dabei ausschließlich unternehmerische Tätigkeiten finanziert. Beim Kreditantrag muss ein konkreter unternehmerischer Verwendungszeck angegeben werden.
  • Mikromezzaninfonds Deutschland
    Gefördert werden sämtliche Investitionen in die Errichtung eines neuen oder die Fortführung eines bestehenden Unternehmens. Auch Unternehmensnachfolgefinanzierungen oder Betriebsmittelfinanzierungen sind möglich.
  • ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit
    Gefördert wird der Finanzierungsbedarf im Zusammenhang mit einem Digitalisierungs- und Innovations­vorhaben.
  • ERP-Beteiligungsprogramm
    Mit dem ERP-Beteiligungsprogramm werden kapital­suchende Unternehmen sowie Kapitalbeteiligungs­gesellschaften gefördert.

Förderprogramme in Baden-Württemberg

Viele Förderprogramme werden von den einzelnen Bundesländern selbst bereitgestellt. Im Folgenden daher exemplarisch ein Überblick über mögliche Förderprogramme in Baden-Württemberg, die für Ärzte bei der Praxisgründung in Frage kommen.

  • Beratung für Existenzgründer/-innen
    Gefördert werden Beratungskosten im Zusammenhang mit der Existenzgründung.
  • Beteiligungsfinanzierung
    Gefördert wird die Mitfinanzierung der im Zusammenhang mit der Existenzgründung stehenden Kosten, einschl. Investitions- und Betriebsmittelbedarf; (Teil-)Finanzierung konkreter Vorhaben wie bauliche und maschinelle Investitionen, Innovationen, Ablösung, Auszahlungen.
  • Bürgschaftsprogramme für Gründung und Nachfolge
    Im Rahmen der Bürgschaftsprogramme kann sowohl die Existenzgründung wie auch Unternehmensnachfolge gefördert werden. Bestehende Unternehmen werden bei volkswirtschaftlich förderwürdigen Investitionen zur Rationalisierung, Modernisierung, Erweiterung und Umstellung sowie zur Errichtung neuer Betriebe gefördert.
  • Gründungsfinanzierung
    Gefördert wird die Neugründung, Betriebsübernahme, tätige Beteiligung, Existenzfestigung innerhalb von 3 Jahren nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit.
  • Startfinanzierung 80
    Gefördert wird die Neugründung, Betriebsübernahme, tätige Beteiligungen, Existenzfestigung bis 3 Jahre nach Gründung oder Übernahme.
  • Liquiditätskredit
    Gefördert werden Betriebsmittelfinanzierungen, Konsolidierungen, Umschuldungen aus dem Kontokorrent, kurz- und mittelfristige Investitionen, Betriebsübernahmen.
  • Bürgschaftsprogramme
    Gefördert werden Investitionen (zum Beispiel Erweiterungen bestehender Unternehmen, Maßnahmen zur Rationalisierung, Modernisierung, Umstellung bestehender Unternehmen), Betriebsübernahmen, Konsolidierungsmaßnahmen und Kooperationsvorhaben.
  • Invest BW Innovationsförderung
    Die Landesregierung hat am 15. Dezember 2020 die Eckpunkte für das größte branchenoffene Investitions- und Innovationsförderprogramm in der Geschichte Baden-Württembergs beschlossen. Für Invest BW sollen insgesamt 300 Millionen Euro zur einzelbetrieblichen Investitions- und Innovationsförderung bereitgestellt werden.
  • Wachstumsfinanzierung
    Gefördert werden Investitionsvorhaben aller Art in Baden-Württemberg.

Fazit

Wer eine Praxis gründen oder übernehmen möchte kann auf vielfältige Förderprogramme von Bund und Ländern zurückgreifen. Unterstützung und Zuschüsse gibt es nicht nur bei der Finanzierung, auch Beratungsförderungen werden vor allem auf Länderebene angeboten. Wichtig ist sich rechtzeitig und ausführlich zu informieren, um alle notwendigen Antragsvoraussetzungen für die jeweilige Förderung erfüllen zu können. Eine gute Anlaufstelle ist die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie https://www.foerderdatenbank.de/FDB/DE/Home/home.html sowie das Existenzgründerportal https://www.existenzgruender.de/DE/Gruendung-vorbereiten/Finanzierung/Foerderprogramme/inhalt.html. Wer sich über Fördermöglichkeiten in Baden-Württemberg informieren möchte ist beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg an der richtigen Stelle https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme/. Ärzte sollten bei der Praxisgründung nicht davor scheuen, staatliche Förderungen und Beratungen in Anspruch zu nehmen. Die Zuschüsse und Darlehen erleichtern die erfolgreiche Gründung oder Übernahme maßgeblich.