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Praxisgründung als Arzt – dabei hilft der Steuerberater

Bei einer Praxisgründung sieht sich ein Arzt mit vielen Fragen im Bereich des Rechts und der Steuer konfrontiert. Ohne Erfahrung in diesen Bereichen, kommt es schnell zur Überforderung. Daher sollte bei der Gründung einer Praxis unbedingt ein Steuerberater, der auf Heilberufe und Arztpraxen spezialisiert ist konsultiert werden. Worauf man bei einer Praxisgründung achten muss und wo man Unterstützung findet.

Praxisgründung oder Übernahme?

Wer sich als Arzt selbstständig machen möchte muss sich diese Frage stellen, eine Praxis neu gründen oder lieber eine bestehende Praxis übernehmen? Aus finanzieller Sicht ist die Übernahme nicht unbedingt mit weniger Kosten verbunden, auch wenn das vielfach so angenommen wird. Modernisierungs- und Umbaumaßnahmen vor der Übernahme erfordern jedoch meist fast genau so viele Mittel, wie die Praxisneugründung. Ein Praxisnachfolger profitiert selbstverständlich von eingerichteten Räumlichkeiten, qualifiziertem Personal und einem Stamm von Patienten, welche er übernehmen kann. Bei einer Praxisneugründung hat der Arzt hingegen die Möglichkeit, sich individuell frei zu entfalten. Er muss nicht auf Gepflogenheiten und wirtschaftliche Strukturen Rücksicht nehmen. Somit haben sowohl die Übernahme als auch die Neugründung Vorteile. In beiden Fällen sind im Vorhinein wichtige Voraussetzungen wie beispielsweise die Finanzierung oder ein Businessplan zu klären. Es sollte daher am besten ein Steuerberater, der auf Ärzte spezialisiert ist, zu Rate gezogen werden.
Einer der wichtigsten Faktoren ist zudem der Standort der Praxis. Die Kassenärztliche Vereinigung vergibt für eine Region nur eine Begrenzte Anzahl an Zulassungen. Ohne Zulassung hat der Arzt jedoch keine Möglichkeit, die Leistungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abzurechnen. Er kann dann folglich nur Privatpatienten behandeln. Bekommt eine neue Praxis keine Zulassung, muss über die Übernahme einer bestehenden Praxis nachgedacht werden. Das Warten auf eine Zulassung kann mitunter sehr lange dauern.

Finanzierung

Einem Arzt stehen verschiedene Finanzierungsmodelle für die Praxisgründung zur Verfügung. Kontokorrent, Darlehen, Leasing Kredit oder Leasing sind nur einige davon. Für eine erfolgreiche Praxisniederlassung muss individuell das passende Finanzierungsmodell ermittelt werden. Dabei muss nicht nur das richtige Finanzierungsinstrument, sondern auch eine geeignete Finanzierungslaufzeit gefunden werden.

Finanzierung oder Leasing?

Bei der Beschaffung der medizinischen Geräte bzw. der Einrichtung haben die Ärzte unter anderem die Wahl zwischen einer Fremdfinanzierung oder einem Leasing-Vertrag. Die Fremdfinanzierung erfolgt über Investitionskredite von der Bank. Der Gegenstand geht dann sofort in das Eigentum des Arztes über und dieser kann frei darüber verfügen. Eine solche Finanzierung eignet sich vor allem dann, wenn die Geräte langfristig genutzt werden sollen. Sind die Ärzte noch auf der Suche nach einer geeigneten Bank, sollten sie sich über die ApoBank informieren. Die Bank unterstützt speziell Mediziner und Heilberufler und bietet auch Beratung in wichtigen Finanzfragen an.
Bei einer mittelfristigen Nutzung der Geräte unter zehn Jahren rentiert sich hingegen ein Leasingvertrag. Der Mediziner erhält durch einen solchen Vertrag das Nutzungsrecht an den Geräten, sie gehen jedoch nie in sein Eigentum über. An den Anbieter wird in einer monatlichen Rate ein gewisses „Nutzungsentgelt“ bezahlt.

Staatliche Förderprogramme

Ärzte können oftmals auch auf öffentliche Fördermittel zurückgreifen. Ihnen stehen eine große Anzahl an Förderprogrammen mit unterschiedlichen Bedingungen zur Verfügung, sowohl auf Bundesebene als auch auf Landesebene. Zu den Fördermöglichkeiten zählen Haftungsfreistellungen, Bürgschaften, zinsvergünstigte Darlehen und Innovationsgutscheine. Möglicherweise kommt der Gründerkredit der KfW in Betracht, über den Investitionen wie die Anschaffung von Praxisausstattung, Umbaumaßnahmen oder auch Betriebsmittel finanziert werden können. Es gibt darüber hinaus auch Fördermittel für die Beratung zur Existenzgründung. Wichtig ist, dass die öffentlichen Förderdarlehen vor Beginn des Vorhabens bei der jeweiligen Hausbank beantragt werden.

Businessplan

Ein Businessplan oder Geschäftsplan ist ein zentraler Bestandteil bei einer Praxisgründung. Auch bei einer Praxisübernahme ist eine Erstellung notwendig. Der Businessplan hat eine klare Struktur und beinhaltet alles, von der Geschäftsidee über die Marktanalyse und den Finanzplan bis zum Marketing. Auch Investitionen, Kosten sowie voraussichtliche Einnahmen werden dort dokumentiert. Um bei der Bank einen Kredit für die Gründung zu erhalten, ist ein Businessplan unumgänglich. Allerdings ist der Businessplan ein betriebswirtschaftliches Dokument. Viele Ärzte verfügen nicht über ausreichend wirtschaftliche Kenntnisse, weshalb es bei der Erstellung des Businessplans sinnvoll ist, sich beraten und unterstützen zu lassen.

Kassenärztliche Zulassung

Voraussetzung für die Gründung einer eigenen Praxis ist eine kassenärztliche Zulassung. Es handelt sich dabei um die Berechtigung eines Arztes, seine Leistungen über die Kassenärztliche Vereinigung (KV) zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abzurechnen. Behandelt ein Arzt nur Privatpatienten, benötigt er keine Zulassung.

Voraussetzungen

Eine Zulassung erhalten nur Ärzte, die im Arztregister der KV eingetragen sind und über eine Approbation sowie einen Sitz als niedergelassener Arzt verfügen. Die Behandlungsmethoden müssen ausreichend, angemessen und wirtschaftlich sein. Zu den persönlichen Bedingungen gehört außerdem eine Weiterbildung als Allgemeinmediziner oder in einem speziellen Fachgebiet als Facharzt.

Beantragung

Der Antrag für die Zulassung wird beim örtlichen Zulassungsausschuss beantragt. Für den Eintrag ins Arztregister muss zunächst ein separater Antrag mit folgenden Unterlagen eingereicht werden:

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Geburtsurkunde, Heiratsurkunde (bei Namensänderung), Personalausweis, Passbild
  • Zeugnis über Studienabschluss bzw. Promotionsurkunde
  • Approbationsurkunde
  • Nachweise zur Facharztanerkennung und über abgeschlossene Weiterbildungen
  • Nachweise bzw. Bescheinigungen über bisherige ärztliche Tätigkeit.

Die Eintragung ins Arztregister ist gebührenpflichtig.
Im Anschluss kann der Antrag auf Kassenzulassung gestellt werden. Hierfür sind folgende Dokumente erforderlich:

  • Auszug aus dem Arztregister
  • Nachweis über entrichtete Gebühren für Registereintrag
  • unterzeichneter Lebenslauf
  • polizeiliches Führungszeugnis
  • Bescheinigungen der KV zu Ort und Dauer der bisherigen ärztlichen Tätigkeit
  • Erklärung über bestehende Dienst- und Beschäftigungsverhältnisse unter Angabe der frühestmöglichen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses
  • Erklärung über Drogen- oder Alkoholabhängigkeit während der letzten fünf Jahre.

Offene und gesperrte Planungsgebiete

Die Entscheidung über die Kassenzulassung wird vom örtlich zuständigen Zulassungsausschuss der KV getroffen. Ausschlaggebend ist hierbei der Standort. Die KV regelt und plant den Bedarf an Haus- und Fachärzten für die Bundesländer und entscheidet, wie viele Ärzte sich in einem bestimmten Bereich niederlassen dürfen. Soll die Praxis in einem gesperrten Planungsbereich eröffnet werden, muss man warten bis die KV wieder einmal einen Vertragsarztsitz freigibt. Das kann mitunter lange dauern. In solchen Fällen ist oftmals die Übernahme einer bestehenden Arztpraxis sinnvoll.

Planung und Vorbereitungszeit

Bei einer Praxisgründung oder der Übernahme einer Praxis sollte nichts überstürzt werden. Für die Vorbereitungszeit sollten wenn möglich 9 bis 12 Monate eingeplant werden. Im Rahmen der Vorbereitung können alle persönlichen und beruflichen Ziele bedacht und ein geeigneter Standort ausgewählt werden. Eine sorgfältige Planung ist für die erfolgreiche Praxisgründung ungemein wichtig. So können mögliche Risiken und negative Eventualitäten im Vorfeld analysiert und umgangen werden. Auch eine ausführliche steuerliche und steuerrechtliche Beratung ist im Rahmen der Planung wichtig.

Unterstützung bei der Praxisgründung – die richtige Beratung

Wer eine Praxis gründen möchte sollte dies nicht allein tun. Wichtige Berater sind in jedem Fall ein Steuerberater und ggf. ein Anwalt. Dabei sollten nicht die nächstbesten engagiert werden. Sinnvoller ist ein Steuerberater oder Anwalt, der sich im Berufsumfeld Arztpraxis und Heilberufe auskennt sowie dort tätig ist. Er verfügt dann über das fundierte Wissen, um eine erfolgreiche Praxisgründung zu unterstützen und den Arzt richtig zu beraten. Der Steuerberater sollte schon bei der Planung und Vorbereitung mit einbezogen werden. Er kann beispielsweise bei der Finanzplanung und beim Businessplan beraten. Ein Anwalt eignet sich um Kaufverträge, Leasing- und Mietverträge sowie Arbeitsverträge prüfen zu lassen.
Auch die apoBank unterstützt als Partner und genossenschaftliche Bank Ärzte bei der Praxisgründung. Schritt für Schritt wird unter Einbeziehung einer IT-gestützten Investitions- und Kostenberatung (INKO) die Existenzgründung begleitet.