Prämie zum Ausgleich der Inflation in verschiedene Branchen

Aktuell steigen die Preise in jedem Bereich des alltäglichen Lebens. Ob Energie, Lebensmittel oder Spritpreise - alles wird teurer. Die Inflation betrifft ganz Deutschland. Deshalb wurden von der Bundesregierung Maßnahmen eingeführt, die die Belastungen für alle Arbeitnehmer abmildern sollen. Vom Arbeitgeber kann eine Prämie zum Ausgleich der Inflation gezahlt werden - die Inflationsausgleichsprämie. Wir von der Kanzlei Gernoth informieren Sie als Arbeitnehmer in Heilberufen, im Handwerk, der Industrie, der Hotellerie und vielen weiteren Branchen über alles, was Sie über die Prämienzahlung wissen müssen. In diesem Artikel finden Sie eine Übersicht über die Beschlüsse, auf die sich in verschiedenen Branchen bereits geeinigt wurde. 

Inflationsausgleichsprämie

Im Jahr 2022 stiegen die Preise enorm an. Das erste Mal seit mehreren Jahrzehnten kackte die Inflation die Zehn-Prozent-Marke. Zuletzt ging die Inflationsrate zwar etwas zurück, dennoch ist die Inflationsrate unnatürlich hoch und hat schwerwiegende Auswirkungen auf die Bevölkerung. Die allgemeine Kaufkraft in Deutschland ist deutlich gesunken und auch der Wohlstand wurde kleiner. Um diesen Entwicklungen entgegenzuwirken, führte die Bundesregierung Entlastungspakete ein. Diese sollen dabei helfen, die Inflation einzudämmen und die Bevölkerung vor einer zu hohen Belastung durch die Preissteigerung zu schützen. Eine Maßnahme in diesem Rahmen ist zum Beispiel die Gas- und Strompreisbremse.

Zudem wurde beschlossen, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden eine Prämie zum Ausgleich der Inflation zahlen können - die Inflationsausgleichsprämie. Das ist eine Sonderzahlung, die steuer- und abgabefrei. Sie ist seit Ende Oktober 2022 gesetzlich geregelt. Arbeitgeber können seitdem ihren Mitarbeitenden bis zu 3.000 Euro steuerfrei auszahlen, sind jedoch nicht dazu verpflichtet. Der Arbeitgeber zahlt die Summe selbst, es gibt demnach keine Erstattung. Bis zum 31. Dezember 2024 haben alle Arbeitgeber Zeit, die Prämie auszuzahlen. Es ist ausreichend, wenn bei der Auszahlung der Prämie in beliebiger Form verdeutlicht wird, dass es sich um den Inflationsausgleich handelt. Das ist zum Beispiel auf dem Überweisungsträger im Rahmen einer Lohnabrechnung möglich.

Auch können Arbeitgeber nur einen Teil der 3.000 Euro auszahlen oder den Betrag in Form einer Staffelzahlung auf verschiedene Zeitpunkte aufteilen. Einige Gewerbe haben eine branchenübergreifende Entscheidung darüber getroffen, ob sie ihren Mitarbeitenden eine Prämie auszahlen und wenn ja, in welcher Höhe. Die Inflationsausgleichsprämie wird insbesondere in solchen Branchen ausgezahlt, in denen der Tarifvertrag eine Klausel für die automatische Anpassung der Löhne an die Inflation vorsieht. Dies kann beispielsweise in der Metall- und Elektroindustrie, im öffentlichen Dienst oder im Gesundheits- und Sozialwesen der Fall sein.

Anschließend finden Sie eine Übersicht über die Inflationsausgleichsprämie verschiedener Branchen:

Handwerk

Im Baugewerbe erhalten alle Arbeitnehmer 1.000 Euro als Prämie zum Inflationsausgleich. Die Tarifvertragsparteien der Branche haben sich auf diesen Betrag geeinigt. Die ersten 500 Euro sollen in diesem Jahr an die Mitarbeiter ausgezahlt werden und die zweite Zahlung über 500 Euro wird im Jahr 2024 überwiesen. Auszubildende sollen 300 Euro als Prämie erhalten, die ebenfalls in Teilbeträgen ausgezahlt wird. Teilzeitbeschäftigte bekommen die Prämie anteilig. Diese Regelung gilt für die 890.000 Beschäftigten im Baugewerbe.

Industrie

Die Metall- und Elektroindustrie hat sich darauf geeinigt, eine Prämie von 3.000 Euro in zwei Zahlungen auszuzahlen. Zu Beginn des Jahres sollte es die erste Auszahlung von 1.500 Euro geben und Anfang 2024 soll die zweite Auszahlung folgen. Hinzu kommt in dieser Branche auch eine Lohnsteigerung von 5,2 Prozent zum Juni 2023 und nochmal 3,3 Prozent ab Mai 2024.

Auf eine ähnliche Vorgehensweise wurde sich in der Chemisch-Pharmazeutischen Industrie geeinigt. Auch hier werden zwei Prämienzahlungen von 1.500 Euro erfolgen. Die Gewerkschaft IG BCE und der Arbeitgeberverband BAVC haben sich kürzlich auf ein neues Tarifpaket geeinigt für die über 580.000 Beschäftigten in der Chemie- und Pharmabranche. Das beinhaltet neben der Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie auch eine Gehaltserhöhung. Auszubildende sollen insgesamt 1000 Euro als Inflationsausgleich erhalten.

Arzt und Apotheken

Bei Apotheken kann jeder Inhaber selbst darüber entscheiden, ob er die Prämie an seine Mitarbeiter auszahlen will oder nicht. Aufgrund der unsicheren wirtschaftlichen Situation der Apotheken und des erhöhten Kassenabschlags sind sich viele Apothekeninhaber unsicher, ob sie von der Möglichkeit der steuerfreien Entlastung Gebrauch machen. Die Inflation betrifft auch die Ausgaben der Apotheken, jedoch können diese die Preiserhöhung nicht an die Verbraucher weitergeben, da bei Rx-Arzneimitteln eine Preisbindung besteht. Ob Mitarbeiter der Apotheke eine Prämie erhalten, unterscheidet sich folglich je nach Arbeitgeber. 

Dasselbe gilt auch für Arztpraxen. Ob hier die Mitarbeiter eine Prämie erhalten, ist abhängig vom jeweiligen ärztlichen Arbeitgeber. Was die Ärztegewerkschaft Marburger Bund fordert, ist eine Gehaltssteigerung für Ärzte um 2,5 Prozent. Das soll dem Ausgleich der Inflationsentwicklungen dienen.

Hotel

Insbesondere in Branchen mit hohem Wettbewerbsdruck, wie der Hotellerie, kann die Inflationsausgleichsprämie ein wichtiges Instrument zur Mitarbeiterbindung und -motivation sein. Sie bietet außerdem eine einfache und schnelle Maßnahme, da sie im Gegensatz zu einer Gehaltserhöhung keine langwierigen Verhandlungen mit sich bringt. 

Die deutsche Budget Design-Hotelgruppe Motel One zahlt zum Beispiel allen Mitarbeitenden in ganz Europa eine Prämie zum Ausgleich der Preissteigerungen. Für das Unternehmen bedeutet das eine zusätzliche Aufwendung von 8,5 Millionen Euro. Auch dual Studierende und Azubis erhalten volle 3.000 Euro. Die Auszahlungen werden in diesem Jahr in vier Teilbeträgen an die über 3.000 Beschäftigten bei Motel One ausgezahlt.

Öffentlicher Dienst

Ob es eine Inflationsausgleichsprämie für Angestellte und Beamte im öffentlichen Dienst gibt, steht aktuell noch nicht fest. Die Tarifverhandlungen bei Bund und Gemeinden starteten im Januar 2023. Die Gewerkschaften wollen vorrangig auf eine deutliche Erhöhung der Entgelte setzen. Prämienzahlungen werden abseits der normalen Tarifverhandlungen noch diskutiert. Hiervon würden dann im Nachgang auch die Beamten des Bundes profitieren. Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder werden Ende des Jahres über die Auszahlung von Prämien informiert, da die Tarifverhandlungen erst im Herbst 2023 beginnen. Der Grund dafür: Die Länder verhandeln separat über einen Tarifvertrag mit den Gewerkschaften.

Prämien in anderen Branchen

Weitere Unternehmen, die sich schon darauf geeinigt haben eine Inflationsausgleichsprämie auszuzahlen: 

-          Hypo Vereinsbank (2.500 Euro)

-          Commerzbank (gestaffelte Auszahlung je nach Anstellung)

-          Deutsche Bank (1.500 Euro) 

-          DKB (1.500 Euro) 

-          Bertelsmann (Auszahlung je nach Jahresgehalt) 

-          Airbus (1.500 Euro) 

-          ING (1.500 Euro) 

-          KfW (gestaffelte Auszahlung je nach Anstellung) 

-          Targobank (3.000 Euro) 

-          Caritas (3.000 Euro) 

-          VW (3.000 Euro)

Die Höhe der Auszahlung unterscheidet sich hier von Betrieb zu Betrieb. Einige Betriebe haben sich auch bereits dazu entschieden, die Prämie nicht zu zahlen. Dazu gehören das Klinikunternehmen Asklepios, der Autozulieferer Continental und Telekom.