Oops, an error occurred! Code: 2024042604152318d8cdc0

Nettolohnoptimierung: 3 praktische Beispiele zur Senkung der Lohnkosten

Machen Arbeitgeber Gebrauch von den Möglichkeiten der Nettolohnoptimierung, können sie die Lohnkosten ihrer Mitarbeiter senken und verbessern. Doch die Nettolohnoptimierung bietet nicht nur Arbeitgebern Vorteile, vielmehr verschafft sie auch den Arbeitnehmern einen deutlichen Mehrwert, was sie zu einem Win-Win-Prinzip macht.

Die Nettolohnoptimierung wird bspw. dann eingesetzt, wenn Arbeitgeber nicht über die Mittel verfügen, um die Löhne der Mitarbeiter zu erhöhen. Gleichzeitig dient sie auch als Instrument zur Stärkung der Mitarbeiterbindung. Klassische Lohnerhöhungen haben gravierende Nachteile – Denn Lohnerhöhungen bleiben für Arbeitnehmer meist unbemerkt und erhöhen die Lohnsteuerlast und die Sozialabgaben. Gleichzeitig steigen dadurch auch die Sozialversicherungsbeiträge für den Arbeitgeber. Um diesen Missstand zu vermeiden, bietet die Nettolohnoptimierung die beste Lösung. Aus diesem Grund möchten wir im folgenden Fachbeitrag exemplarisch über drei Beispiele der Nettolohnoptimierung informieren.

Wie ist die Nettolohnoptimierung gesetzlich geregelt?

Zunächst wird die Nettolohnoptimierung durch unterschiedliche, sehr variable Steuer- und Sozialgesetze möglich gemacht. Sog. Lohnbausteine, die auf 22 Bereiche anzuwenden sind, können unter Anwendung jener Steuer- und Sozialgesetze nahezu beliebig miteinander kombiniert werden, um die Steuerlast so gut wie möglich zu senken. Grundsätzlich müssen Arbeitgeber, gewähren sie ihren Angestellten Vergütungen in Form von Geld oder Sachleistungen, Lohnsteuer zahlen – Ausgenommen hiervon ist einerseits Arbeitslohn, der steuerbar ist, aber steuerfrei bleibt. Dies ist bspw. dann der Fall, wenn der Arbeitgeber seinen Angestellten Gutscheine mit Sachbezug ausstellt. Zu beachten ist hier jedoch die Obergrenze – diese liegt im Jahr 2022 bei 50€/ Monat. Für Zuwendungen zu persönlichen Anlässen, wie Geburtstagen oder Hochzeiten liegt die Grenze bei 60€. Zuwendungen die darüber liegen, müssen versteuert werden. Eine weitere Ausnahme besteht in Arbeitslohn der steuerbar ist, aber pauschal besteuert werden kann. Ebenso können Aufwendungen für Arbeitsmaterial oder Reinigung der Arbeitskleidung steuerfrei erstattet werden.

Nettolohnoptimierung Beispiel 1: Fort- und Weiterbildungskosten

Besuchen Angestellte Fort- oder Weiterbildungen, können die Kosten, die hierfür anfallen, unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei bleiben.

Voraussetzungen:

  • Bildungsangebot fördert nachweislich die beruflichen Kompetenzen der Mitarbeiter
  • Teilnahme an den Fort- oder Weiterbildungen wird zumindest teilweise auf die Arbeitszeit angerechnet
  • Rechnung muss auf Arbeitgeber ausgestellt sein und darf nicht im Namen des teilnehmenden Angestellten sein

Nettolohnoptimierung Beispiel 2: Mahlzeiten

Arbeitgeber haben die Möglichkeit, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Zuschüsse zu Mahlzeiten zu gewähren, ohne diese versteuern zu müssen. Die Höhe der zugelassenen steuerfreien Zuzahlungen liegt dabei bei 3,57€ (für Mittag- oder Abendessen) und 1,87€ (für Frühstück). Liegt die Zuzahlung darüber, muss die Differenz als geldwerter Vorteil versteuert werden, wie die folgende Musterrechnung zeigt:

Arbeitgeber Max Mustermann gewährt seinen Angestellten, in einem benachbarten Restaurant zu Mittag zu essen. Aus den vertraglichen Abmachungen geht hervor, dass die Angestellten eine Mahlzeit im Wert von 10,00€ einnehmen dürfen und nur einen Eigenanteil von 2,60€ haben. Damit zahlt der Arbeitgeber pro Mahlzeit einen Zuschuss von 7,40€, den er mit dem Restaurant zum Ende eines jeden Monats direkt abrechnet.

Als geldwerter Vorteil muss für die Mahlzeit im Restaurant der amtliche Sachbezugswert von 3,57€ angesetzt werden. Hiervon ist dann der Eigenanteil des Arbeitnehmers von 2,60€ abzuziehen.

Sachbezugswert: 3,57€
Eigenanteil Arbeitnehmer: 2,60€
Zuzahlung Arbeitgeber: 7,40€

                3,57€
                   –
                2,60€
                   =
                1,03€ (geldwerter Vorteil)

Da die Zuzahlung des Arbeitnehmers niedriger ist als der lohnsteuerlich Sachbezugswert, ist die Differenz von 1,03€ als geldwerter Vorteil zu versteuern.

Nettolohnoptimierung Beispiel 3: Gesundheitsförderung

Auch was die Förderung der körperlichen und mentalen Gesundheit der Angestellten betrifft, können Arbeitgeber steuerfreie Zuschüsse gewähren. Bis zu einer Grenze von 600€/ Jahr sind diese Aufwendungen sowohl lohnsteuer- als auch sozialversicherungsfrei. Bezuschusst können werden einerseits Leistungsangebote zur verhaltensbezogenen Prävention (mit Zertifizierung der Zentrale Prüfstelle Prävention) sowie nicht zertifizierungspflichtige verhaltensbezogene Maßnahmen, die dem Leitfaden Prävention genügen. Wird die Grenze von 600€/ Jahr/ Mitarbeiter überschritten, ist die Differenz steuer- und beitragspflichtig.

Beispiele für Betriebliche Gesundheitsförderung

  • Kurse zur Stressbewältigung
  • Kurse zu gesunder Ernährung im Arbeitsalltag
  • Kurse zur Suchtprävention Kurse zur Ressourcenstärkung
  • Maßnahmen zur Vorbeugung spezifisch berufsbedingter Beeinträchtigungen der Gesundheit
  • Bezuschussung einer Bildschirmarbeitsplatzbrille auf ärztliche Verordnung (nur mit Rezept)
  • Zahlreiche Beratungsleistungen rund um die Gesundheit von Mitarbeitenden
  • etc.


Welche Angebote sind nicht steuerfrei zu bezuschussen?

  • Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen/ Fitnessstudios
  • Massagen und physiotherapeutische Behandlungen
  • Gesundheitsuntersuchungen/ Vorsorgeuntersuchungen
  • Aufwendungen für Arbeitsmittel, Sport- und Übungsgeräte
  • Eintrittsgelder in Schwimmbäder, Saunen und die Teilnahme an Tanzschulen
  • etc.