Mindestlohnänderung: Was gilt 2022?

Wie das Bundeskabinett im Februar dieses Jahres bekannt gab, soll sich der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 auf 12 Euro erhöhen. Laut Hubertus Heil, dem Bundesminister für Arbeit und Soziales, sei diese Anhebung für alle Beteiligten profitabel – einerseits würden die Beschäftigten leistungsgerecht bezahlt, andererseits stärke sich hierdurch die Kaufkraft.

Gründe für die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns

In erster Linie schützt die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns Arbeitnehmer vor „unangemessen niedrigen“ Löhnen. Gleichzeitig kann es ohne einen gesetzlichen Mindestlohn keinen fairen und funktionierenden Wettbewerb geben – ebensowenig Stabilität des sozialen Sicherungssystems.

Mindestlohngesetz (MiLoG)

Seit 2015 gilt in Deutschland ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn, der seitdem die sog. Lohnuntergrenze bildet. Das Mindestlohngesetz (MiLoG) schreibt demnach vor, dass diese Grenze nicht unterschritten werden darf. Das MiLoG enthält auch Regelungen zur Fälligkeit des Mindestlohns, zum Rechtsanspruch auf den Mindestlohn sowie zu den Melde- und Dokumentationspflichten des Arbeitgebers. Der Mindestlohn wird laufend von der sogenannten Mindestlohnkommission überprüft und gegebenenfalls angepasst.

Mindestlohnkommission

Vor allem aber ist die Mindestlohnkommission ein unabhängiges Gremium der Sozialpartner, darunter auch Vertreter von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften. Gleichzeitig wird die Mindestlohnkommission von Wissenschaftlern und Experten der Branche beraten. Zu den Aufgaben dieser Organisation gehören im Wesentlichen die Beurteilung und Überprüfung des Mindestlohns und dessen Angemessenheit im Hinblick auf den Mindestarbeitnehmerschutz. Ziel ist es, ein Level Playing Field zu schaffen. Dabei stützt sich die Mindestlohnkommission auch auf die allgemeine Lohnentwicklung im Tarifbereich.

Wie hat sich der gesetzliche Mindestlohn entwickelt?

Der gesetzliche Mindestlohn betrug bei seiner Einführung 8,50 Euro je Zeitstunde. Seither hat sich Einiges getan:

    Zum 01. Januar 2017: 8,84€ je Arbeitsstunde

    Zum 01. Januar 2019: 9,19€ je Arbeitsstunde

    Zum 01. Januar 2020: 9,35€ je Arbeitsstunde

    Zum 01. Januar 2021: 9,50€ je Arbeitsstunde

    Zum 01. Juli 2021: 9,60€ je Arbeitsstunde

    Zum 01. Januar 2022: 9,82€ je Arbeitsstunde

    Zum 01. Juli 2022: 10,45€ je Arbeitsstunde

Geplant ist außerdem zum 01. Oktober 2022 eine Erhöhung auf 12 Euro je Arbeitsstunde.

Geltungsbereich des gesetzlichen Mindestlohns

Der gesetzliche Mindestlohn gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer ab 18 Jahren. Dies gilt auch für in Deutschland tätige ausländische Arbeitnehmer – unabhängig davon, ob sie bei einem inländischen oder ausländischen Arbeitgeber beschäftigt sind. Ausgeschlossen sind jedoch Praktikanten, Freiwillige, Freiwillige, Selbstständige und Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten nach ihrer Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Freiwillige Praktika wie Orientierungspraktika oder Ausbildungs- und Lernförderungspraktika, die nicht länger als drei Monate dauern, werden nicht mit dem gesetzlichen Mindestlohn vergütet. Ähnlich verhält es sich, wenn Studierende ihre Abschlussarbeit schreiben. In diesem Fall ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, den gesetzlichen Mindestlohn einzuhalten, da der Student keine tatsächliche Unternehmenstätigkeit innehat. Der gesetzliche Mindestlohn gilt in diesem Fall nur dann, vereinbart vorab wurde, dass im Rahmen der Abschlussarbeit ein Praktikum im Unternehmen durchgeführt werden muss.

Was gilt für Minijobber/ geringfügig Beschäftigte auf 450€-Basis?

Das Mindestlohngesetz differenziert nicht zwischen Arbeitsumfang oder Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden – damit gilt der Mindestlohn auch für geringfügig Beschäftigte. Wichtig zu wissen ist auch, dass bei der Mindestlohnerhöhung 2022 auch die Einkommensobergrenze für Minijobber angehoben wird. Das bedeutet, dass Angestellte auf Minijobbasis ab Oktober 520 Euro im Monat verdienen dürfen. Zuvor lag die Grenze bei 450 Euro.

Landesmindestlohngesetz

Bereits im Jahr 2013, also zwei Jahre bevor der gesetzliche Mindestlohn eingeführt wurde, hatte das Land Berlin ein Mindestlohngesetz erlassen. Hiermit hat Berlin einen Rahmen Komfort geschaffen, um faire Arbeitsbedingungen zu schaffen. Dieses Landesmindestlohngesetz gilt überall dort, wo das Land Berlin finanziell beteiligt ist oder Einfluss nehmen kann. Dieses länderspezifische Mindestlohngesetz konkurriert jedoch nicht mit dem bundesweit geltenden gesetzlichen Mindestlohn, sondern ergänzt ihn. Das Berliner Mindestlohngesetz sieht derzeit einen Mindestlohn von 12,50€ pro Stunde vor – der Senat jedoch am 15. März dieses Jahres beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Anhebung des Mindestlohns auf 13€ pro Stunde einzubringen. Auch die Bundesländer Bremen und Hamburg haben einen Landesmindestlohn. In Bremen beträgt dieser beispielsweise 12€ und gilt ab diesem Jahr für die Vergütung von Beschäftigten im öffentlichen Dienst und städtischen Unternehmen.

Branchenspezifische Mindestlöhne

Neben Mindestlöhnen auf Bundes- und Landesebene gibt es auch gesonderte Regelungen für einzelne Branchen. In einigen Branchen sind die Löhne unangemessen niedrig. Aus diesem Grund sind die verbindlichen Mindestlöhne in diesen Branchen teilweise deutlich höher als der gesetzliche, bundesweit geltende Mindestlohn von derzeit 9,82€. So zum Beispiel in der Baubranche, in der Gebäudereinigung, bei der Zeitarbeit oder im Pflegebereich. Die branchenspezifischen Mindestlöhne sind in der Regel das Ergebnis aus Verhandlungen zwischen den Tarifvertragsparteien.

Branche

Mindestlohn

Baugewerbe

12,55€ (Lohngruppe 1 wie Hilfskräfte, Werker, Maschinenwerker) bzw. 15.25€ (Lohngruppe 2 wie Fachwerker, Maschinisten, Kraftfahrer)

Gebäudereinigung

11,55€ (Lohngruppe 1 wie Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten) bzw. 14,81€ (Lohngruppe 2 wie Glas- und Fassadenreinigung)

Pflege

15,40€ (Pflegefachkräfte) bzw. 13,20€ (Pflegekräfte mit einer mindestens einjährigen Ausbildung und einer entsprechenden Tätigkeit)

 

Welcher Mindestlohn ist der richtige für mein Unternehmen?

Sie haben ein Unternehmen gegründet oder übernommen und fragen sich, welcher Mindestlohn für Ihre Angestellten gilt? Möchten Ihre Angestellten tariflich oder übertariflich bezahlen? Oder brauchen Unterstützung bei der Berechnung leistungsgerechter Löhne?

Wir von der Kanzlei Gernoth mit Standorten in Regen, Deggendorf und Zwiesel beraten Sie gern!