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Gernoth informiert: Liquidation einer GmbH

Jedes Jahr werden zahlreiche Personengesellschaften wie GmbHs liquidiert - die Gründe hierfür sind dabei durchaus verschieden. Neben Strukturwandel ist auch der Mangel an einem Nachfolger nicht selten die Ursache für die Liquidation einer GmbH. Aus gegebenem Anlass und vor dem aktuellen Hintergrund der Corona-Krise und der damit verbundenen misslichen wirtschaftlichen Lage, werden wohl auch in den kommenden Jahren zahlreiche weitere Unternehmen das Zeitliche segnen müssen. Denn auch finanzielle Notstände und mangelnde Rentabilität gehören zu den Ursachen einer Liquidation bzw. Auflösung.

Christian Gernoth, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht der Kanzlei Gernoth informiert in diesem Fachartikel über den Ablauf und die Abwicklung einer Liquidation der GmbH sowie die Aufgaben und Pflichten der Liquidatoren.

Inhalt des folgenden Artikels im Überblick

  • Was versteht man unter einer Liquidation?
  • Warum und wann ist eine GmbH zu liquidieren?
  • Gesetzliche Grundlage: GmbHG
  • Unterschied zwischen Auflösung und Liquidation
  • Kosten für die Liquidation einer GmbH
  • Ablauf der Liquidation
  • Auflösungsbeschluss der Gesellschafter
  • Muster: Gesellschafterbeschluss
  • Liquidatoren und ihre Aufgaben
  • Wann ist eine sofortige Löschung der GmbH möglich?

Was versteht man unter einer Liquidation

Der Begriff der Liquidation beschreibt in erster Linie das Abwicklungsverfahren zur Auflösung eines bestehenden Unternehmens bzw. einer bestehenden Gesellschaftsform - wie im vorliegenden Fall der GmbH. Im Liquidationszeitraum müssen die Geschäftsführer (Liquidatoren) dafür sorgen, dass alle Gläubiger der GmbH bedient werden und alle Vermögensgegenstände veräußert und eine Vermögenverteilung an die Gesellschafter veranlasst wird.

Worin besteht der Unterschied zwischen der Auflösung einer GmbH und der Liquidation?

Die beiden Begrifflichkeiten Auflösung und Liquidation werden nicht selten synonym verwendet. Streng genommen bezeichnen sie jedoch unterschiedliche Dinge. Während die Liquidation im Großen und Ganzen die Abwicklung und das gesamte Abwicklungsverfahren NACH der Auflösung einer GmbH meint, beschreibt die Auflösung lediglich den ersten Schritt der Liquidation. Eine GmbH kann demnach nur dann vollends liquidiert werden, wenn sie den ersten Schritt der Auflösung durchlaufen hat.

Warum und wann ist eine GmbH aufzulösen?

Die Gründe und Ursachen für die Auflösung bzw. Liquidation einer GmbH sind, wie bereits eingangs erwähnt, vielfältig. Eine GmbH wird in etwa durch den Ablauf der im Gesellschaftervertrag bestimmten Zeit, durch den Beschluss der Gesellschafter oder ein gerichtliches Urteil aufgelöst. Weiterhin kann auch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens Grund für die Einleitung einer Auflösung der GmbH sein. Ebenso kann auch die Vermögenlosigkeit der Gesellschaft oder ein Beschluss des Registergerichts Ursache für die Auflösung und Liquidation einer GmbH sein.

Kurz erklärt: Registergericht

Die Bezeichnung Registergericht meint im deutschen Rechtswesen diejenigen Amtsgerichte, die Register führen. Zu jenen vom Registergericht geführten Registern gehören unter anderem das Handelsregister, das Genossenschaftsregister, das Partnerschaftsregister, das Vereinsregister, das Güterrechtsregister und das Schiffsregister. Relevant für diesen Fachartikel zur GmbH ist jedoch lediglich das Handelsregister.

Gesetzliche Grundlage: GmbHG

Die Bundesrepublik sieht zur Regelung aller die GmbH betreffenden Angelegenheiten das sog. GmbH-Gesetz vor. Bestand hat es bereits seit 1892, zuletzt geändert wurde es 2017.

Im GmbH-Gesetz enthalten sind sechs Abschnitte, die sowohl die Errichtung der Gesellschaft (Abschnitt 1), die Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und der Gesellschafter (Abschnitt 2), Abänderungen des Gesellschaftsvertrags (Abschnitt 4) und die Auflösung und Nichtigkeit der Gesellschaft (Abschnitt 5) regeln. In Letzterem finden sich unter anderem Paragrafen zu den Auflösungsgründen, zur Haftung für Zahlungen nach Zahlungsunfähigkeit (Insolvenz), zur Anmeldung und Eintragung der Auflösung sowie zu den Liquidatoren und deren Aufgaben und dem Sperrjahr.

Was kostet die Liquidation einer GmbH?

Was genau die Liquidation einer GmbH kostet, hängt ganz von der Ursache der Auflösung ab. Soll eine GmbH in etwa im Rahmen eines Gesellschafterbeschlusses liquidiert werden, so fallen hierfür

  • Kosten der Erstellung einer Liquidationseröffnungsbilanz und einer Schlussbilanz an (mehrere tausend Euro)
  • Kosten für die Beurkundung des notariellen Beschlusses der Liquidation (um die 250€)
  • sonstige notarielle Kosten zur Löschung der GmbH (zwischen 100 und 150€)

Wird die GmbH dagegen in Folge eines Insolvenzverfahrens aufgelöst, kommen ggf. weitere Kosten hinzu. Für den Fall, dass die GmbH aufgrund von Vermögenslosigkeit von Amtswegen gelöscht wird, fallen hierfür wiederum Kosten bis zu 1.200€ an.

Wie wird eine GmbH konkret aufgelöst? Ablauf Liquidation der GmbH

Die Liquidation einer GmbH erfolgt über ein dreistufiges Verfahren:

  1. Einleitung der Liquidation
  2. Durchführung der Liquidation
  3. Löschung der GmbH.

Auflösungsbeschluss der Gesellschafter

Das GmbHG schreibt vor, dass die Auflösung eines Betriebs stets mit einer ¾ Mehrheit der Gesellschafter zu beschließen ist. Je nach Gesellschaftsvertrag kann von dieser gesetzlich vorgeschriebenen Mehrheit jedoch (nach unten oder oben) abgewichen werden. In der Regel werden derartige Auflösungsbeschlüsse im Rahmen einer Gesellschafterversammlung verabschiedet. Zentral ist dabei, dass der Auflösungswille der Gesellschafter im Beschluss explizit zum Ausdruck kommen muss. Wichtig zu wissen ist auch, dass weder eine notarielle Beurkundung noch eine Eintragung im Handelsregister notwendig sind, um den Auflösungsbeschluss wirksam zu machen - das heißt, der Beschluss wird mit dem Zeitpunkt des Aufsetzens wirksam. Alternativ können die Gesellschafter im Beschluss jedoch auch einen künftigen Auflösungstermin festlegen. Nachdem die Auflösung der GmbH über den Auflösungsbeschluss der Gesellschafter beschlossen wurde, bleibt die GmbH zunächst bestehen - notwendig ist jedoch, den Firmennamen wie folgt anzupassen:

Max Mustermann GmbH i.L (in Liquidation)

Max Mustermann GmbH i.Abw. (in Abwicklung)

Denn nur so ist für Außenstehende zu erkennen, dass sich die GmbH in der Liquidation befindet.

Liquidatoren und ihre Aufgaben

Um Personengesellschaften wie GmbHs auflösen zu können, sind sog. Liquidatoren notwendig, die die Auflösung konkret in die Wege leiten und in die Hand nehmen. In der Regel übernehmen die Geschäftsführer der GmbH die Rolle der Liquidatoren. In manchen Fällen schreibt jedoch der Gesellschaftsvertrag vor, wem die Rolle des Liquidators zukommt. Äußerst selten kann jedoch auch das Gericht die zuständigen Liquidatoren bestimmen - dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn weder Geschäftsführer vorhanden sind, noch der Gesellschaftsvertrag Aussagen über die Liquidatoren im Falle der Auflösung macht.

Liquidatoren sind deshalb so wichtig, da sie im Zuge der Liquidation ganz zentrale Aufgaben übernehmen. Neben der Repräsentation der GmbH nach Außen sind sind unter anderem auch für die Erstellung der Liquidationseröffnungsbilanz sowie der Schlussbilanz zuständig und müssen die Auflösung der GmbH beim Handelsregister anmelden. Zudem regeln sie alle Verbindlichkeiten/ Forderungen des Betriebs während der Liquidation und kümmern sich zusätzlich (sofern noch Gesellschaftsvermögen vorhanden ist) um die Vermögensverteilung auf die Gesellschafter.

Repräsentation der GmbH nach Außen während der Liquidation

Das GmbH-Gesetz sieht vor, dass die Liquidatoren während der Abwicklung bzw. Auflösung die Repräsentation der GmbH nach außen übernehmen. Das bedeutet, dass sie die Gesellschaft sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich zu vertreten haben. In diesem Rahmen sind sie dafür zuständig, die laufenden Geschäfte der GmbH zu beenden/ abzuschließen und dafür zu sorgen, dass Verpflichtungen und offene Forderungen der aufgelösten Personengesellschaft eingehalten werden. Weiterhin müssen die Liquidatoren das Vermögen der Gesellschaft in Geld umsetzen.

Erstellung der Jahresschlussbilanz und der Liquidationseröffnungsbilanz

Eine weitere wichtige Aufgabe der Liquidatoren besteht in der Erstellung zweier Bilanzen: 1) der Liquiditätseröffnungsbilanz und 2) der Jahresabschlussbilanz. Vorschrift ist es, die Liquiditätseröffnungsbilanz innerhalb von drei Monaten nach dem Tag der Auflösung zu erstellen und einzureichen. Bilanzstichtag ist dabei der Tag der beschlossenen Auflösung - nicht relevant ist dagegen der Zeitpunkt der Eintragung der Liquidation im Handelsregister. Wichtig zu wissen ist auch, dass die Liquidatoren dieser öffentlich-rechtlichen Pflicht persönlich nachkommen müssen - eine Befreiung der Pflicht ist nur durch das Ablegen des Amtes möglich.

Zusätzlich zur dieser Bilanz muss außerdem ein erläuternder Bericht erstellt werden. Beide Dokumente - also sowohl Liquiditätseröffnungsbilanz als auch Bericht - sind offenzulegen und unterliegen (bei mittelgroßen und großen Gesellschaften) einer Abschlussprüfung.

Anmeldung zur Auflösung beim Handelsregister

Die Auflösung der GmbH muss außerdem beim Handelsregister (d.h. dem Registergericht am Hauptsitz der GmbH) angemeldet werden. Dies geschieht zum einen durch die Liquidatoren, zum anderen durch den Notar. Denn die Anmeldung zur Auflösung einer Gesellschaft bedarf einer notariellen Beglaubigung. In der Regel übernimmt dann der Notar selbst die Übermittlung der Anmeldung an das Handelsregister.

Verbindlichkeiten und Vermögen der GmbH und Vermögensverteilung an die Gesellschafter

Die Liquidatoren sind wie bereits erwähnt, dazu verpflichtet, alle laufenden Geschäfte der GmbH einzustellen. In diesem Sinne müssen sie auch dafür sorgen, dass der Gesellschaft keine neuen Verbindlichkeiten entstehen. Im Zuge der Liquidation des Vermögens muss auch das Sachvermögen der Gesellschaft verkauft werden - dasjenige Gesellschaftsvermögen, welches NACH der Befriedigung aller Verbindlichkeiten und der Tilgung aller Schulden übrig ist, wird an die Gesellschafter verteilt. Wichtig zu wissen ist dabei, dass gnaz gleich ob sich Gläubiger melden oder nicht, die Verteilung des Vermögens erst NACH dem gesetzlich vorgeschriebenen Sperrjahr erfolgen darf.

Bekanntgabe im Bundeanzeiger und Gläubigeraufruf

Nachdem die Liquidationseröffnungsbilanz erstellt, die Auflösung der Gesellschaft beim Handelsregister angemeldet und die Verbindlichkeiten geklärt wurden, ist es an der Zeit die Auflösung im Bundesanzeiger bekanntzugeben und einen Gläubigeraufruf zu starten.

Im Rahmen des Gläubigeraufrufs werden alle Gläubiger dazu aufgefordert, sich zu melden, um noch offene Forderungen gegenüber der Gesellschaft geltend zu machen - hierfür haben die Gläubiger ein Jahr Zeit, ihre offenen Forderungen bzw. Ansprüche gegenüber der GmbH zu äußern. Melden sich bestimmte Gläubiger nicht innerhalb dieses Zeitraums, verstreicht ihr Recht auf Begleichung ihrer Forderungen bzw. ihrer Ansprüche.

Meist erfolgt die Bekanntgabe der Auflösung einer Gesellschaft über die Gesellschaftsblätter wie in etwa dem Bundesanzeiger. Zu beachten ist hierbei auch, dass der Gläubigeraufruf unabhängig von der Bekanntmachung des Registergerichts erfolgen muss.

Kurz erklärt: Sperrjahr

Der Begriff Sperrjahr bezeichnet im Rechtswesen eine einjährige Frist, die verstreichen muss, BEVOR, eine Vermögensausschüttung bzw. Verteilung des Vermögens an die Gesellschafter erfolgen kann. Das Sperrjahr dient in erster Linie dem Gläubigerschutz, da sie ein verschärftes Ausschüttungsverbot darstellt. Unter den Gläubigerschutz fallen sowohl die potenziellen als auch die tatsächlichen Gläubiger.

Pflichten nach der Auflösung der GmbH

Doch auch erfolgreicher Beendigung der Liquidation sind die Gesellschafter noch nicht von ihren Aufgaben und Pflichten befreit - denn sie sind weiterhin verpflichtet, Bücher und Schriften der GmbH für eine Dauer von zehn Jahren aufzubewahren. In der Praxis verläuft diese Aufbewahrung auch oftmals über Dritte.

Unter welchen Umständen ist eine sofortige Löschung der GmbH möglich?

Soll eine GmbH aufgelöst bzw. liquidiert werden, so müssen, wie im Fachartikel eingehend erklärt, verschiedene Schritte durchlaufen werden. Eine sofortige Auflösung und Löschung der GmbH aus dem Handelsregister noch VOR Ablauf des Sperrjahrs ist nur in speziellen Fällen möglich - nämlich dann, wenn in etwa Vermögenslosigkeit vorliegt. Wie der Begriff der Vermögenslosigkeit bereits verrät, ist die Voraussetzung für eine frühzeitige Löschung der Gesellschaft ein nicht vorhandenes (Firmen-/Gesellschafts-)Vermögen.

Beratung zur Liquidation von FA Christian Gernoth

Christian Gernoth, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, begleitet Personengesellschaften auch in Sachen Liquidation und Auflösung einer bestehenden GmbH oder UG. Sie planen die Liquidation Ihres Unternehmens und möchten sich einen zusätzlichen Rechtsbeistand ins Boot holen? Oder befinden sich womöglich bereits inmitten des Liquidationsverfahrens? Die Kanzlei Gernoth mit Standort in Deggendorf, Regen und Zwiesel berät Sie gern!