Oops, an error occurred! Code: 202403181300206fe07cd4

Rechtsberatung in Vertragsgestaltung und Vertragsmanagement

Beratung zur Vertragsgestaltung in Regen, Zwiesel und Deggendorf

Der Alltag eines Rechtsberaters wird größtenteils durch Verträge bestimmt. Insbesondere das Aufsetzen, Abschließen und die technische Abwicklung von Verträgen verschiedenster Art gehört zu den zentralen Aufgaben eines Anwalts für Vertragsgestaltung. Christian Gernoth, seinerseits Fachanwalt für Vertragsgestaltung der Kanzlei Gernoth mit Standorten in Regen, Zwiesel und Deggendorf, bietet in diesem Rahmen Leistungen von Vertragsgestaltung bis Vertragsmanagement an. Lesen Sie in diesem Artikel unter anderem, worauf es bei der Ausgestaltung von Verträgen ankommt, wie Verträge über Allgemeine Geschäftsbedingungen zu Stande kommen und welche Arten von Verträgen das deutsche Recht grundsätzlich kennt.

Grundlagen der Vertragsgestaltung

Ausgangspunkt eines jeden Vertrags ist zunächst einmal die Beachtung von dispositiven und rechtlichen Regelungen. Verträge können dabei entweder mündlich oder schriftlich geschlossen werden - In der Regel empfiehlt es sich jedoch, Verträge stets in schriftlicher Form abzuschließen.

Weiterhin ist es ratsam, sich im Vorhinein zu einer sog. Vertragsverhandlung zusammen zu setzen. Hier können sich die beteiligten Parteien im Beistand des Rechtsberaters über die Bestandteile des Vertrags abstimmen. Ziel dieser Vertragsverhandlung ist im besten Falle ein erster Entwurf des Vertrags. Der Rechtsberater kann sich dann in einem nächsten Schritt um die weitere Ausgestaltung kümmern.

Neben Bestandteilen die per Vorschrift Teil des Vertrags sein müssen, gibt es die Möglichkeit, individuelle Wünsche und Bedürfnisse der Vertragspartner in Form von Sonderklauseln oder Zusatzartikeln in den Vertrag aufzunehmen.

Je nach Vertragsart variieren der Inhalt und die Vertragsbestandteile. Kaufverträge bspw. müssen stets den Kaufgegenstand, den Preis sowie die beteiligten Parteien (Käufer & Verkäufer) beinhalten. Zusätzliche Abschnitte wie Rücktritt, Umtausch etc. können, müssen jedoch nicht Teil des Vertrags sein.

Arten von Verträgen

Unternehmenskaufvertrag: Planen Sie den Kauf eines Unternehmens, sollte der Kaufvertrag die wesentlichen Fragen hinsichtlich der Übernahme beantworten. Hierzu gehören neben dem Kaufobjekt und dem Kaufpreis auch Abschnitte zur Eigentumsübertragung, der Gewährleistung/ Zusicherung, Regelungen hinsichtlich sonstiger Verbindlichkeiten und der Arbeitsverhältnisse sowie einer Klausel zum Wettbewerbsverbot.

Miet-/ Pachtvertrag: Entscheiden Sie sich dazu, eine Immobilie zu mieten oder zu pachten, gibt es ebenfalls einige grundlegende Dinge zu beachten. Pachtet man bspw. ein Unternehmen/ ein Gewerbe, so erhält man vorübergehend eine sog. Gebrauchs-, bzw. Betriebserlaubnis. Teil eines Pachtvertrags sind unter anderem detaillierte Informationen über das gepachtete Objekt (Art, Zweck, Größe), die Pachtdauer, den jährlichen Pachtzins und die Kündigungsfrist.

Allgemeine Geschäftsbedingungen: Bei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) handelt es sich in erster Linie um eine Vielzahl vorformulierter Geschäftsbedingungen, die die beteiligten Vertragspartner an den Vertrags stellen. Die AGB dienen dazu, Vertragsschließungen und Geschäftsabwicklungen zu vereinfachen, da sie vertragsübergreifend Geltung besitzen.

Checkliste Vertragsgestaltung

  1. Werden sämtliche Vertragspartner mit Namen und Adresse genannt?
  2. Wurde der Vertragsgegenstand genau definiert?
  3. Geht aus dem Vertrag deutlich hervor, welcher Partner welcher Pflicht nachkommen muss?
  4. Welche Vertragsbestandteile sieht das deutsche Gesetz vor? 
  5. Sind Sonderklauseln oder spezielle Vertragsbestandteile gewünscht?
  6. Wie lange soll der Vertrag laufen?

Man beachte außerdem:

a) Der Vertrag muss auch für unbeteiligte Dritte klar formuliert und verständlich sein.

b) Ziel eines jeden Vertrags ist in der Regel ein optimaler Ausgleich der Wünsche der beteiligten Parteien.

c) Abkürzungen müssen erläutert werden und konsequent gleich eingesetzt werden.

Vertragsmanagement: Was ist das und wofür ist es gut?

Beim Vertragsmanagement handelt es sich um die Betreuung der vertraglichen Verhandlungen zwischen den verschiedenen Vertragspartnern. Es umfasst demnach die gesamte Abwicklung eines Vertrags - Angefangen von der Vertragsverhandlung, über das Aufsetzen, den Abschluss des Vertrags bis hin zu dessen regelmäßiger Kontrolle. Gleichzeitig beinhaltet es die Implementierung und Vornahme von Vertragsänderungen, sei es aus technischen, terminlichen, personellen oder finanziellen Gründen. Beim Vertragsmanagement überwacht der zuständige Rechtsberater zudem in regelmäßigen Abständen die Einhaltung. Oftmals dienen die Vertragsdaten in Unternehmen auch dazu, Geschäftsprozesse gezielt zu steuern, da das Vertragsmanagement Informationen sammelt, die dann wiederum dem Vertragscontrolling und der Risikobewertung dienen können.

Beratung zur Vertragsgestaltung bei Gernoth

Christian Gernoth, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Vertragsgestaltung berät Mandanten zu jeglichen vertragsgestalterischen Fragestellungen. Zu seinen Leistungen gehört unter anderem die rechtliche Beratung und Ausgestaltung von Unternehmenskaufverträgen, Arbeitsverträgen, Miet-/ und Pachtverträgen, Vertriebsverträgen oder auch Markenübertragungsverträgen sowie Lizenzverträgen. Neben der Vertragsgestaltung kümmert sich Gernoth jedoch ebenfalls um das sog. Vertragsmanagement. Hierzu gehört unter anderem die regelmäßige rechtliche Überprüfung der Verträge, die automatische Anpassung gemäß Gesetzesänderungen sowie Anpassungen an neue wirtschaftliche Gegebenheiten. Gleichzeitig nimmt er als Rechtsberater eine objektive Kontrollinstanz ein.