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Rechtsberatung Gesellschaftsrecht Deggendorf, Zwiesel, Regen

Die Rechtsanwaltsgesellschaft Gernoth mit Standorten in Deggendorf, Zwiesel und Regen bietet neben juristischer Beratung in Sachen Handelsrecht und Vertragsgestaltung auch Rechtshilfe hinsichtlich des Gesellschaftsrechts an. Ansprechpartner ist dabei Christian Gernoth, Rechtsanwalt und einer von nur drei Fachanwälten für Gesellschaft- sowie Handelsrecht der Region. 

Was ist Gesellschaftsrecht?

Das deutsche Gesellschaftsrecht bezieht sich in erster Linie auf das Rechtsgebiet privatrechtlicher Personenvereinigungen wie in etwa Personengesellschaften, Körperschaften, Kapitalgesellschaften, Aktiengesellschaften oder Vereine. Das Gesellschaftsrecht erlaubt es, sich als Unternehmer in verschiedenen Rechtsformen zu organisieren. Je nach Rechts- und Gesellschaftsform variieren dabei die jeweiligen Rechte und Pflichten der Beteiligten.

Rechtsformen und Rechtsquellen

  • Aktiengesellschaft: Aktiengesetz
  • Genossenschaft: Genossenschaftsgesetz
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Bürgerliches Gesetzbuch
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
  • Partnerschaftsgesellschaft: Gesetz über Partnerschaftsgesellschaften Angehöriger Freier Berufe
  • Personenhandelsgesellschaft: Handelsgesetzbuch
  • Verein: Bürgerliches Gesetzbuch

Was zeichnet eine Gesellschaft aus?

Eine Gesellschaft liegt laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch dann vor, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Zusammenschluss mehrere Personen durch einen Vertrag
  2. der Zusammenschluss der Personen dient einem Zweck
  3. die beteiligten Vertragspartner verpflichten sich, diesen gemeinsamen Zweck zu fördern

Gesellschaften im engeren Sinne und Körperschaften

Bei Personengesellschaften wie Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), offenen Handelsgesellschaften (oHG) oder Kommanditgesellschaften (KG) handelt es sich um Gesellschaften im engeren Sinne. Von Körperschaften ist dagegen die Rede, wenn sich Personen zusammenschließen, die eigene Rechtsfähigkeiten besitzen und durch gewisse Organe nach außen/ innen vertreten werden. Körperschaften sind somit in etwa Vereine bürgerlichen Rechts, Aktiengesellschaften oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH). Zu beachten ist auch, dass Körperschaften anderen steuerlichen Anforderungen unterliegen als bspw. Gesellschaften - So müssen Körperschaften in etwa die sog. Körperschaftssteuer abtreten.

Die Wahl der richtigen Rechtsform

Bei der Wahl der richtigen Rechtsform spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Je nach dem, welches Ziel und welche Bedürfnisse ein Unternehmer hat, können Faktoren unterschiedlich schwer gewichtet werden. Ein zentraler Faktor bei der Wahl der Rechtsform eines zu gründenden Unternehmens ist bspw. die Haftung und das Startkapital.

Kriterien zur Wahl der Rechts- und Gesellschaftsform

  • Anzahl der Gründer: Wie viele Personen sind an dem Unternehmen beteiligt/ sollen am Unternehmen beteiligt sein?
  • Haftungsbeschränkung: Wer haftet im Falle des Falls? Das Firmen- oder Privatvermögen?
  • Startkapital: Wie viel Kapital steht für die Gründung zur Verfügung?
  • Firmenbezeichnung: Wie soll das Unternehmen genannt werden?
  • Kosten für Gründung
  • Buchführung sowie Steuern

Haben Sie vor im Alleingang ein Unternehmen zu gründen, bietet sich insbesondere die Rechtsform der GmbH an, da die Haftung hier nur auf einen Betrag von 25.000€ beschränkt ist. Zu beachten ist jedoch, dass dieser vermeintlich geringe Haftungsbetrag nicht grundsätzlich vor dem Durchgriff im Falle einer Insolvenz schützt. Hat das Finanzamt bspw. dringenden Grund zur Annahme, ein Unternehmer habe sich wissentlich falsch verhalten, kann dies durchaus dazu führen, dass dieser persönlich (also privat) in Haftung genommen wird. Möchten Sie dagegen gemeinsam mit einem Geschäftspartner eine Firma gründen, eignet sich eher die Personengesellschaft. Hier besteht die Wahl zwischen GbR, oHG oder KG. Ebenso kommt gegebenenfalls die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft für Gründer im Team in Frage.

Auch hinsichtlich der Haftungsbeschränkung gibt es einiges zu beachten. Um hier eine gute Entscheidung treffen zu können, sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Rechtsanwalt erst einmal Ihr persönliches Haftungsrisiko erheben. In der Regel können auch ohne Haftungseinlage Unternehmen gegründet werden. Kommt es jedoch dann zu einer Situation, die Haftung erfordert, wird auf das Privatvermögen der/ des jeweiligen Gesellschafter zurückgegriffen. Man unterscheidet grundsätzlich zwischen Unternehmen mit Haftungsbeschränkung (wie GmbH) und Einlage (sowie gegebenenfalls Durchgriff, wie oben erläutert) und Unternehmen ohne Beschränkung und Einlage. Letztere sind dementsprechend mit einem höheren privaten Risiko verbunden. Haben Sie vor, eine Gesellschafsform zu wählen, die eine private Haftung einschließen, ist kein Mindeststartkapital notwendig. Ob es wirtschaftlich jedoch sinnvoll ist, mit 0€ zu gründen, ist eher fraglich, denn in der Mehrheit der Fälle kommen auf den Gründer unmittelbar Kosten für Eintragungen, Miete und sonstige Ausgaben zu. Möchten Sie bspw. eine GmbH gründen, sollten Sie sich im Vorhinein darüber klar sein, dass Sie hierfür ein Mindesteigenkapital von 25.000€ vorweisen müssen.

Einen weiteren wichtigen Faktor stellen die Buchführung und die Steuern dar. So können bspw. Gesellschaftsformen, die nicht ins Handelsregister eingetragen werden müssen, eine vereinfachte Buchhaltung einsetzen. In diesem Fall wird die Buchhaltung anhand der Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellt. Bei Gesellschaftsformen die dagegen ins Handelsregister eingetragen werden müssen (bspw. oHG, KG, GmbH), muss eine doppelte Buchführung vorgenommen werden.

Wann muss ein Unternehmen ins Handelsregister eingetragen werden?

Auch wenn der deutsche Gesetzgeber nicht eindeutig definiert hat, ab welchem Zeitpunkt sich ein Kleinunternehmen ins Handelsregister eintragen lassen muss, so gibt es dennoch ein paar Kriterien, an denen man sich orientieren kann:

  1. Jahresumsatz von 250.000 (Einzelhandel), 400.000-500.000 (Großhandel und Produktion)
  2. Das Unternehmen ist kaufmännisch organisiert
  3. Das Unternehmen erfordert eine Buchhaltung
  4. Der/ die Unternehmer ist kein Freiberufler
  5. Das Personal ist mit weitreichenden Geschäftsführungs- sowie Vertretungsbefugnissen betraut (Prokuristen)

Sie brauchen Hilfe bei der Wahl der richtigen Rechtsform für Ihr Vorhaben? Wir unterstützen Sie gerne! Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen ein auf Sie individuell abgestimmtes rechtssicheres Vertragswerk. Durch die Kopplung unserer Kanzlei mit der Steuerkanzlei Gernoth bringen wir für Sie außerdem Recht und Steuern optimal in Einklang.