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Mehr Netto vom Brutto: Gehaltsoptimierung für Ärzte

Auch im Gesundheitswesen wird der Wunsch Immer lauter, ein höheres Gehalt einzufahren - Immer schwieriger wird es jedoch gleichzeitig, diesem Wunsch als Arbeitgeber nachzukommen. Und selbst wenn eine Gehaltserhöhung stattfindet, so kommt in einer Vielzahl der Fälle nur wenig davon beim Arbeitnehmer an. Die Nettolohnoptimierung bietet hierfür Abhilfe und stellt insofern eine gute Alternative zur klassischen Gehaltserhöhung dar - Und dabei bietet sie sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer Vorteile. Die Kanzlei Gernoth informiert im folgenden Artikel über die Möglichkeiten der Nettolohnoptimierung für Ärzte und Angestellte in Arztpraxen und zeigt anhand konkreter Beispiele, wie Ärzte durch Gehaltsumwandlungen einen effektiven Mehrwert schöpfen können.

Was bedeutet Nettolohnoptimierung konkret und welche Vorteile bietet sie?

Nettolohnoptimierung meint, wie der Name schon verrät, eine Optimierung des Lohns ganz frei von zusätzlichen Lohnsteuer- und Sozialabgaben. Gesetzlich geregelt ist das Ganze durch variable Steuer- und Sozialgesetze und sog. Lohnbausteine.

Jene Lohnbausteine decken 22 verschiedene Bereiche ab.Ärzte können ihren Mitarbeitern hiermit entweder steuerfreie Vergünstigungen oder pauschal besteuerte Zuwendungen anbieten. Das Gesetz schreibt vor, dass für alle in Geld oder Sachleistungen gezahlten Vergütungen des Arbeitgebers Lohnsteuer anfällt, jedoch gibt es hierfür auch Ausnahmen, die sich Ärzte zu Nutze machen können.

Zu den Ausnahmen gehört:

  • Arbeitslohn der steuerbar ist, jedoch steuerfrei bleibt (Gutscheine in Höhe von bis zu 44€/ Monat MIT Sachbezug)
  • Arbeitslohn der steuerbar ist, aber pauschal besteuert werden kann (Fahrtkosten, pauschale Besteuerung von 15%)
  • pauschaler Beitrag (bei Firmen-/ Dienstwagen)
  • Erstattung von Aufwendungen (wie Arbeitsmaterial oder Arbeitskleidung sowie Reinigung)

Vorteile der Nettolohnoptimierung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Vorteile für Arbeitnehmer

  • Mehr Netto vom Brutto, d.h. Arbeitnehmer haben effektiv mehr Geld zur Verfügung
  • Zusätzliche Gutscheine/ Vergünstigungen/ Sachzuwendungen ohne steuerliche Konsequenzen bzw. einen Anstieg der Abgaben
  • Senkung der Sozialversicherungsabgaben

Vorteile für Arbeitgeber

  • Instrument der Mitarbeiterbindung
  • Senkung (bzw. kein Anstieg) der Lohnkosten
  • Senkung (bzw. kein Anstieg) der Sozialabgaben (Lohnnebenkosten)
  • keine zusätzlichen Sozialversicherungsabgaben

Fünf Möglichkeiten der Nettolohnoptimierungen für Angestellte in Arztpraxen

  1. Übernahme von Fort- und Weiterbildungskosten: Arbeitgeber können diese Beträge jedoch nur dann steuerfrei übernehmen, wenn das Bildungsangebot "die beruflichen Kompetenzen der Mitarbeiter maßgeblich verbessert" und die Teilnahme zumindest teilweise auf die Arbeitszeit angerechnet wird. Die Rechnung muss außerdem auf den Namen des Arbeitgebers, nicht etwa des Arbeitnehmers ausgestellt werden
  2. Tickets für ÖPNV und Tankgutscheine: Neben der Übernahme der Teilnahmegebühren für Fort- und Weiterbildungen können Arbeitgeber auch die Kosten für Tickets des öffentlichen Nahverkehrs ihrer Mitarbeiter übernehmen - Und das ebenfalls steuerfrei. Diese Regelung gilt jedoch unter Vorbehalt nur dann, wenn der Preis des Tickets den Freibetrag von 44€/ Monat nicht überschreitet. Ist der Ticketpreis höher, kann der Arbeitgeber die Kosten zwar nicht steuerfrei übernehmen, jedoch bezuschussen. Dasselbe gilt für Tankgutscheine, deren Wert die Obergrenze von 44€/ Monat nicht übersteigen darf.
  3. Berufskleidung: Auch die Kosten für Berufskleidung (Kittel, Mundschutz, spezielles Schuhwerk) können steuerfrei, zusätzlich zum normalen Lohn, vom Arbeitgeber übernommen werden. Die Besonderheit hier ist, dass es keine Freibetragsgrenze gibt.
  4. Mahlzeiten: Was Speis und Trank betrifft, kann der Arzt seinen Angestellten ebenfalls Zuzahlungen bewilligen. Die Obergrenze für derartige Zuschüsse für Mahlzeiten beträgt 91,50€/ Monat. Wichtig zu wissen hier aber auch, dass, selbst wenn die Obergrenze nicht überschritten wird, pauschal Lohnsteuer in Höhe von 25% für den Arbeitgeber anfällt.
  5. Kindergartenzuschüsse bzw. Zuschüsse zur Kinderbetreuung: Haben Angestellte der Arztpraxis ein oder mehrere Kinder im NICHT schulpflichtigen Alter, kann der Arbeitgeber die Kosten für Betreuung im Rahmen der Nettolohnoptimierung übernehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass das Kind/ die Kinder AUßERHALB des Haushaltes in einem Kindergarten/ einer Krippe betreut werden. Eine Obergrenze gibt es nicht.

Rechenbeispiel Nettolohnoptimierung in der Arztpraxis

Das folgende Rechenbeispiel wurde anhand von Daten einer angestellten Arzthelferin in Vollzeit erstellt. Ohne Nettolohnoptimierung erhält sie monatlich 2.346,00€ brutto.

Ausgangssituation

Frau Müller, Angestellte in der Arztpraxis x

Bruttolohn: 2.346,00€

Betriebliche Altersvorsorge: Nicht vorhanden

Geldwerter Vorteil: Nicht vorhanden

Steuerklasse: I

Kirchensteuer BW: 9%

Krankenversicherung: Gesetzlich pflegeversichert

Krankenversicherungssatz: 14,6% + 0,9

Alter: 35

Rentenversicherung: Gesetzlich pflegeversichert

Arbeitslosenversicherung: Gesetzlich pflegeversichert

Wöchentliche Arbeitsstunden: 35

Anzahl Gehälter/ Jahr: 12

Nettolohn OHNE Gehaltsoptimierung

Arbeitgeberbelastung

Inkl. aller Abgaben hinsichtlich Renten-, Arbeitslosen-, Pflege-, sowie Krankenversicherung fallen für den Arbeitgeber monatlich 2.809,93€ an.

Nettolohn MIT Gehaltsoptimierung

Gewählte Lohnbausteine:

  1. Warengutschein über pauschal 44,00€
  2. Verpflegungszuschuss von 105,00€/ Monat
  3. Fahrkostenzuschuss von 126,00€/ Monat

In Summe erhält die Angestellte demnach 275,00€ zusätzlich zu ihrem Nettolohn.

Vergleichswerte OHNE und MIT Optimierung des Nettlohns

Beratung zur Nettolohnoptimierung für Ärzte bei der Kanzlei Gernoth

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