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Abschluss eines Kaufvertrags auf dem Amazon Marketplace

Der online Riese Amazon boomt. Immer mehr Menschen bestellen neben herkömmlichen Haushaltswaren, Büchern, Beauty- und Körperpflegeprodukten auch Kleidung, Schuhe und Elektrogeräte. Den Kunden sind was das angebotene Warensortiment betrifft dabei kaum Grenzen gesetzt. So wird bestellt und bestellt und bestellt, und wenn es eben doch nicht gefällt, schickt man es zurück - Es gibt ja schließlich die großzügigen Retourregelungen. Oder doch nicht? Wie verhält es sich also bei Käufen über Amazon und den Amazon Marketplace mit dem Kaufvertrag? Ab wann kommt hier ein Kaufvertrag zustande? Ab wann kommt auf anderen Portalen und Shops im Internet ein Kaufvertrag zustande? Reicht eine einfache Bestellbestätigung und Versandbenachrichtigung aus, um als Kaufvertrag zu gelten? All diesen Fragen gehen wir von der Kanzlei Gernoth in diesem Artikel nach.

Anlass ist dabei ein jüngstes Urteil des Bundesgerichtshofs, aus dem hervorgeht, dass Käufe die über den Amazon Marketplace getätigt werden, NICHT mit Käufen über andere Internetportale mit Zahlungsdienstleistern wie Paypal verglichen werden könnten. Dies läge laut BGH schlicht daran, dass Amazon neben der bloßen Abwicklung des Zahlungsverkehrs weitere Leistungen anbiete, die dem Unternehmen eine "gesonderte Stellung innerhalb des Vertragsverhältnisses zwischen den Parteien des Kaufvertrags zuweise."

Vertrag ist Vertrag?! Ab wann ist eine Bestellung auf Amazon verbindlich?

Kurz und knapp: Ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag auf Amazon liegt dann vor, wenn die beiden folgenden zwei Schritte durchlaufen sind:

  1. Schritt: Bestellung geht im Amazon Shop ein. Der Kunde erhält eine automatische Bestellbestätigung per Mail.
  2. Schritt: Nimmt der Händler die Bestellung an, erhält der Kunde bzw. Käufer eine zweite E-Mail, die den Versand der Ware bestätigt. Erst ab diesem Moment kommt ein verbindlicher Kaufvertrag zwischen Käufer und Händler zustande - Nicht vorher.

Das bedeutet im Umkehrschluss, nimmt der Händler die Bestellung NICHT an, erhält der Kunde naturgemäß keine Versandbestätigung (also keine 2. E-Mail) und demnach auch keine Lieferung. Ein jeder Händler MUSS demnach eine jede Warenbestellung bestätigen, ansonsten liegt kein Kaufvertrag vor.

Ist eine Bestellbestätigung ein Kaufvertrag?

Nein. Eine automatische Bestellbestätigung, wie sie durch Amazon und Co. unmittelbar nach Kauf an die Mail des Kunden gesendet wird, ist rechtlich nicht als Kaufvertrag zu betrachten. Bestellbestätigungen belegen lediglich, dass die Bestellung bei Amazon bzw. dem jeweiligen Händler einging, bedeutet jedoch nicht automatisch, dass dieser die Warenbestellung annimmt.

Achtung: Sonderregelung bei Versand durch Amazon

Nicht immer kann man sich jedoch auf dieses zwei stufige System verlassen, insbesondere dann nicht, wenn Händler Teil des Programms "Versand durch Amazon" sind. Denn hier lässt sich der Vertragsschluss nicht verhindern, da die Ware bereits sofort bei Bestelleingang für den Versand vorbereitet wird (ohne dass eine Bestätigung bzw. Annahme des Händlers stattfindet). In diesem Fall gilt nämlich das Prinzip "Pacta sunt servanda" - Ein einmal geschlossener Vertrag MUSS erfüllt werden. Nur mit Mühe und Not lässt es sich von diesem Vertragsverhältnis wieder zurücktreten.

Pacta sunt servanda

Pacta sunt servanda beschreibt das Prinzip der Vertragstreue im öffentlichen und privaten Recht und stellt damit den wichtigsten Grundsatz des Vertragsrechts dar.

Wann kommt beim Kauf auf anderen Portalen wie Ebay ein Kaufvertrag zustande?

Bestellen Kunden auf anderen Plattformen bzw. in anderen online Shops (also nicht auf Amazon oder über den Amazon Marketplace), verhält es sich in Sachen Abschluss eines Kaufvertrags ein wenig anders. Anbieter auf Ebay stellen bspw. verbindliche Angebote ein, die Kunden mit dem "Sofort-Kaufen" Button annehmen. In derartigen Fällen kommt der rechtsbindende Kaufvertrag bereits bei Abgabe der Bestellung zustande. Käufer durchlaufen also kein zweistufiges System, Händler müssen die Warenbestellung nicht gesondert annehmen oder ablehnen. Doch das ist bei weitem nicht überall so. Ratsam ist es, vor dem Kauf in online Shops immer einmal einen Blick auf die AGB und Kundeninformationen zu werfen.