Finanzbuchhaltung – Steuerberatung am Standort Deggendorf

Finanzbuchhaltung Deggendorf

Die Finanzbuchhaltung fordert von Unternehmen viel Know-How und Zeitaufwand. Deshalb besteht die Möglichkeit, diese Aufgabe an einen Experten auszulagern. Neben Buchhaltungsbüros können auch Steuerberater die Finanzbuchhaltung übernehmen. Die Kanzlei Gernoth berät und unterstützt Mandanten dabei, zum einen bei der Buchführung und zum anderen auch bei der Kommunikation mit dem Finanzamt inklusive der Übermittlung der nötigen Daten. Für Unternehmen bedeutet das eine enorme Entlastung.

Was ist die Finanzbuchhaltung?

Die Finanzbuchhaltung lässt sich mit „FiBu“ abkürzen und ist ein Teilbereich des betrieblichen Rechnungswesens. Es werden alle unternehmerischen Vorgänge, die sich in Zahlen ausdrücken, erfasst. Dazu zählen alle Aufwendungen und Erträge.

Aufwendungen entstehen durch die Nutzung von Dienstleistungen, den Verbrauch von Gütern, Steuern oder weitere Ausgaben. Erträge hingegen sind Umsatzerlöse und entstehen demnach durch den Verkauf von betrieblichen Leistungen.

Alle Unternehmensvorgänge werden in

  • chronologischer Reihenfolge und
  • in sachlicher Ordnung nach Art des unternehmerischen Vorgangs festgehalten.

Was ist das Ziel der Finanzbuchhaltung?

Finanzbuchhaltung wird betrieben, um die Vermögensverhältnisse und Veränderungen der Bestände zu dokumentieren. Sie dient somit als Grundlage zur Ermittlung des Gesamtergebnisses eines Unternehmens. Auf Basis der Ergebnisse können in der Folge die Steuern, wie z.B. Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer und letztendlich auch die Einkommensteuer, berechnet werden. Die Informationen darüber, wie viel Gewinn oder Verlust in der Rechnungsperiode gemacht wurde, sind nicht nur für das eigene Unternehmen wichtig. Auch Anteilseigner oder Gläubiger profitieren davon, denn durch die Aufstellung einer Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie einer Bilanz lässt sich eine Aussage darüber treffen, wie gut es einem Unternehmen geht.

Was macht man in der Finanzbuchhaltung?

Die Finanzbuchhaltung erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Dokumentation
    Alle Geschäftsvorfälle müssen lückenlos dokumentiert und mit Belegen nachweisbar sein.
  2. Die Ermittlung der Bestände und die Aufstellung der Bilanz
    Schulden- und Vermögensbestände werden dokumentiert und jeweils zum Bilanzstichtag gegenübergestellt. Die Bilanz besteht aus der Gegenüberstellung von Aktiva und Passiva. Unter Aktiva versteht man zum Beispiel das Anlagevermögen und das Umlaufvermögen, während das Passiva Eigenkapital und Fremdkapital bezeichnet.
  3. Die Ermittlung der Bestandsveränderungen
    Im Zuge der Bestandsveränderungsermittlung wird geklärt, ob sich das Vermögen oder eigene und fremde Außenstände verändert haben.
  4. Die Ermittlung des Erfolgs
    Nachdem alle Aufwendungen dem Ertrag gegenübergestellt wurden, wird der Erfolg mithilfe der GuV ermittelt. Entsteht ein Verlust, spricht man von negativem Erfolg.
  5. Besteuerungsgrundlage
    Die Grundlage für die Besteuerung des Unternehmenserfolgs stellt die Gegenüberstellung der Aufwände und Erträge im Rahmen der GuV dar.

Welche Fristen gibt es für die Finanzbuchhaltung?

Für die Finanzbuchhaltung gibt es Fristen, die es einzuhalten gilt. Die FiBu kann an die Steuerkanzlei oder das Finanzamt übermittelt werden, sobald eine Rechnungsperiode geschlossen wurde.

Die Rechnungsperiode bezeichnet den Zeitraum zwischen zwei Abschlüssen. Es gibt den Jahresabschluss. Dieser wird am Ende eines Geschäftsjahres durchgeführt und besteht aus der Bilanz und der GuV. Außerdem gibt es auch Quartals- und Monatsabschlüsse. Hier ist die Rechnungsperiode nur drei beziehungsweise einen Monat lang.

Beispiel: Erfolgt ein Quartalsabschluss, muss die Buchhaltung spätestens bis zum 10. Des Folgemonats vorliegen. Für das erste Quartal (1. Januar bis 31. März) müssten die Buchungen dann bis zum 10. April übermittelt werden.

Warum ist es von Vorteil, wenn der Steuerberater die Finanzbuchhaltung macht?

Viele Unternehmen lassen sich von einem Steuerberater bei der Finanzbuchhaltung helfen. Zum einen kann dieser die komplette Buchführung übernehmen, zum anderen auch die Kommunikation mit dem Finanzamt inklusive Übermittlung der nötigen Daten. Dennoch sind die Steuerberater darauf angewiesen, dass die Belege gut sortiert übermittelt werden.

Zusätzlich gibt es die Kür, die Beratung durch den Steuerberater. Im Laufe des Jahres kann dieser anhand der Zahlen Tipps geben und möglicherweise ein strategisches Vorgehen erarbeiten, wobei das Ziel darin besteht, die vielfältigen steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten und Optionen sinnvoll zu nutzen und so möglichst wenig Steuern zu zahlen.

Was benötigt der Steuerberater für die Finanzbuchhaltung?

Um den Gewinn für Betriebe und Unternehmen zu ermitteln, benötigt der Steuerberater sämtliche Belege über betriebliche Einnahmen. Darunter zählen:

  • Ausgangsrechnungen,
  • Gutschriften oder
  • Vorsteuererstattungen durch das Finanzamt.

Zudem werden alle Ausgaben-Belege benötigt, wie Lieferanten- und Dienstleisterrechnungen, Quittungen und sonstige Abrechnungen.

Neben diesen Belegen sollen meist noch alle Kontoauszüge der Geschäftskonten übermittelt werden, sowie Protokolle über die Umsatzsteuervoranmeldungen, die Vorjahres-Korrespondenz mit dem Finanzamt und gegebenenfalls komplette Steuererklärungen und Steuerbescheide des oder der Vorjahre.

Wie ist die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater in der Finanzbuchhaltung?

Der Steuerberater kann zeigen, wie die Belege zu sortieren sind und darüber informieren, wie die Buchführungssoftware funktioniert. Nach der Einarbeitung können erste Belege erfasst und vom Steuerberater überprüft werden. Wenn alles korrekt ist, kann im nächsten Schritt die Umsatzsteuer-Voranmeldung an das Finanzamt übermittelt werden.

Anschließend sollten dem Steuerberater weiterhin regelmäßig die Zahlen zugeschickt werden, sodass dieser rechtzeitig beraten, Fragen beantworten oder auf Optimierungsmöglichkeiten hinweisen kann. Am Jahresende ist es die Aufgabe des Steuerberaters, aus den Buchführungsdaten den Jahresabschluss und die Steuererklärung zu erstellen.