Auszeichnung als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht für Christian Gernoth

Ein Titel mit Seltenheitswert

Christian Gernoth ist einer von nur 15 Fachanwälten für Handels- und Gesellschaftsrecht in ganz Niederbayern

Stillstand ist Rückschritt – das sagte einst ein Top-Manager. Genauso gut könnte dieses Zitat auch von Rechtsanwalt und Steuerberater Christian Gernoth kommen. Denn gerade in seiner Branche gilt es, sich ständig weiterzuentwickeln, um Mandanten mit seinem Fachwissen kompetent zur Seite zu stehen.

Deshalb hat der Geschäftsführer der Gernoth Rechtsanwaltsgesellschaft und Gesellschafter der Steuerberatung Gernoth mit Sitz in Regen, Deggendorf und Zwiesel die Prüfung zum Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht absolviert. Mitte September konnte er diese mit sehr großem Erfolg abschließen.

Aufwendig war es schon, wie er berichtet. Allein im Theorieteil standen vier Klausuren zu den Bereichen Handelsrecht, Personengesellschaftsrecht, Kapitalgesellschaftsrecht, Unternehmenskauf und -verkauf, Bilanzierung, Steuerrecht und mehr auf dem Programm.

80 praktische Fälle

Gefordert werden zusätzlich 80 praktische Fälle aus dem Fachbereich Handels- und Gesellschaftsrecht, davon mindestens 40 Fälle, die gerichtliche Streitverfahren, Schieds- oder Mediationsverfahren und/oder die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen oder die Gründung oder Umwandlung von Gesellschaften zum Gegenstand haben. Nur 277 Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht gibt es in ganz Bayern, in Niederbayern sind es gerade einmal 15 und im ebenfalls sehr weitreichenden Landgerichtsbezirk Deggendorf drei.

Einer davon ist nun also Christian Gernoth: „Über die Verleihung des Fachanwaltstitels für Handels- und Gesellschaftsrecht freue ich mich besonders, da der Titel nicht nur auf theoretischen Kenntnissen beruht, sondern auch die Praxiserfahrung notwendig ist.“

Ein Experte, viele Fachgebiete

Gewinner des Ganzen sind die Mandanten der Steuerberatung Gernoth und der Gernoth Rechtsanwaltsgesellschaft. Sie profitieren durch Gernoths breit aufgestelltes Fachwissen und dem Zusammenspiel von Handels- und Gesellschaftsrecht sowie der Steuerberatung. Statt aufwendig mehrere Ansprechpartner kontaktieren zu müssen, erhalten Mandanten auf unkomplizierte Weise Beratung aus einer Hand. Vor allem für Unternehmer ein besonderer Pluspunkt, wie Christian Gernoth an einem Beispiel erklärt: „Die sogenannte Betriebsaufspaltung (Trennung von Betriebs- und Besitzfirma) wird von fast jedem Steuerberater empfohlen und betreut. Aber für diese Gestaltung benötigt man mindestens eine Kapitalgesellschaft. Ich/wir können durch die Spezialisierung auf Gesellschaftsrecht auch bei der Gründung dieser Kapitalgesellschaft beraten und den Gesellschaftsvertrag vorbereiten.“

Ständige Weiterbildung

Mit jährlichen Weiterbildungen gewährleistet Gernoth, dass er als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht immer auf dem Laufenden bleibt. Eben ganz nach dem eingangs genannten Motto: Stillstand ist Rückschritt.