Corona-Impfung in der Arztpraxis und im Impfzentrum

Aktuelle Situation

Die Corona-Pandemie entpuppt sich mittlerweile immer mehr als ein Marathon. Während unter anderem die zum Zeitpunkt offensichtlich noch deutlich zu niedrige Impfquote in Deutschland zu einem erneut rasanten Anstieg der Infektions- und Hospitalisierungsrate seit Beginn des Herbstes geführt hatte, werden jetzt schon Diskussionen zu der nächsten Virus-Mutation und dem entsprechenden Umgang mit dieser geführt.

Der grundlegende Konsens bleibt dabei weiterhin gleich: Die Corona-Schutzimpfung kann effektiv bei der Bekämpfung der Verbreitung des Virus helfen, verringert die individuelle Infektionswahrscheinlichkeit und schützt in den meisten Fällen und besonders innerhalb der Risikogruppen vor schweren Verläufen. Um die immense Zahl an notwendigen Erst-, Zweit- oder Auffrischungsimpfungen – auch bekannt als Boosterimpfung – durchführen zu können, vertraut die Regierung neben der Impfung in Impfzentren, durch mobile Impfteams oder in Krankenhäusern und Gesundheitsämtern auch auf die tatkräftige Unterstützung der niedergelassenen Arztpraxen sowie der Privatärztinnen und -ärzte, welche dadurch einer besonders anspruchsvollen Situation gegenübergestellt werden.

Während in den Arztpraxen häufig nach Verfügbarkeit der Impfstoffe und Kapazitäten Termine an die angeschlossenen Patienten vergeben werden, denken immer mehr Ärztinnen und Ärzte auch über die Eröffnung eines Impfzentrums außerhalb der eigenen Praxis nach. Im Folgenden sollen die Unterschiede zwischen den beiden Möglichkeiten erläutert und die notwendigen Voraussetzungen, Prozesse sowie Kosten und Vergütungen genauer beleuchtet werden.

Corona-Impfung in einer Arztpraxis

Seit April 2021 wurde in Deutschland mit der flächendeckenden Corona-Schutzimpfung in den bundesweiten Arztpraxen der niedergelassenen Vertragsärztinnen und Vertragsärzte begonnen, im Juni 2021 wurden dann auch Privatärztinnen und Privatärzte sowie Betriebsärztinnen und Betriebsärzte in die Impfkampagne mit aufgenommen.

Die dafür benötigten Impfstoffe sowie das entsprechende Zubehör werden dabei über den pharmazeutischen Großhandel an die Apotheken geliefert, bei welchen die einzelnen Arztpraxen dann anschließend bis jeweils dienstags um 12 Uhr mittags die benötigten Ressourcen bestellen können. Die Auslieferung erfolgt in einem wöchentlichen Takt.

Für die Ärztinnen und Ärzte, welche Corona-Schutzimpfungen verabreichen, gilt neben vielen weiteren Voraussetzungen auch die Vorgabe, dass täglich im Rahmen einer sogenannten Impfsurveillance Informationen über die Patienten, an welche die Impfdosen verabreicht wurden, an das Robert-Koch-Institut übermittelt werden müssen. Für die Verabreichung einer Impfung werden die Ärztinnen und Ärzte nach Erfüllen dieser Auflagen mit jeweils 20,00 Euro vergütet, falls der Patient für die Impfung beispielsweise zuhause oder in einem Pflegeheim aufgesucht werden muss, werden weitere 35,00 Euro überwiesen. Auch Beratungsgespräche zur Corona-Schutzimpfung ohne eine Impfung des Patienten im direkten Anschluss des Gesprächs werden mit 10,00 Euro vergütet. Für Personen, bei welchen ein sehr hohes, hohes oder erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Corona-Infektion diagnostiziert wird, können Ärztinnen und Ärzte außerdem ein ärztliches Zeugnis ausstellen, welches mit weiteren 5,00 Euro (sowie zusätzlichen 0,90 Euro im Falle eines postalischen Versands des Zeugnisses) vergütet wird.

Die Voraussetzungen, welche eine Arztpraxis erfüllen muss, um eine Corona-Schutzimpfung verabreichen zu dürfen, beinhalten unter anderem die Sicherstellung einer korrekten Lagerung der Impfstoffe nach Vorgabe der Impfstoffhersteller inklusive einer entsprechenden Kühlung. Das Management bezüglich der Terminorganisation wird den Arztpraxen selbst überlassen, besonders nach der Aufhebung der anfänglichen Impfpriorisierung sollte hier besonders darauf geachtet werden, die bestellten Impfstoffe vollständig zu verbrauchen, um damit einen Verwurf von Impfstoffen zu vermeiden.

Für Ärztinnen und Ärzte gut zu wissen: Das vollständige Impfzubehör, welches für die Corona-Schutzimpfung benötigt wird – also Spritzen, Kanülen und gegebenenfalls Natriumchlorid-Lösung –, wird bei der Belieferung mit Impfstoffen ebenfalls direkt mit ausgeliefert.

Aufbau und Betrieb eines Impfzentrums

Der Aufbau und Betrieb eines Impfzentrums unterscheiden sich naturgemäß in mehreren Bereichen grundlegend von der Verabreichung einer Corona-Schutzimpfung in einer Arztpraxis. Beide Modelle haben jedoch die Impfstoffbereitstellung als grundlegende Voraussetzung gemeinsam. Impfstoffe können dabei wie bereits vorhergehend erläutert nur von Ärztinnen und Ärzten bestellt werden, welche entweder eine Zulassung einer krankenärztlichen Vereinigung (KV) haben, eine privatärztliche Praxis betreiben oder aber betriebsärztlich tätig sind.

Für das Impfzentrum als solches sind allerdings noch viele weitere Bedingungen relevant: Auch wenn keine spezielle Genehmigung der ansässigen krankenärztlichen Vereinigung benötigt wird, da die Corona-Schutzimpfung keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) darstellt, tragen Arztpraxen, welche sich zur Eröffnung eines Impfzentrums entschließen, die Verantwortung dafür, dass die genutzten Räumlichkeiten für das Impfen geeignet sind. Dies betrifft zum einen eine im Optimalfall bereits gegebene oder aber einfach herzustellende Möglichkeit einer räumlichen Unterteilung, um mehrere Stationen zu schaffen, außerdem sollte direkt im Impfzentrum ein gesicherter und den Anforderungen gerechter Lagerraum für den Impfstoff vorhanden sein. Eine stabile Internetverbindung, getrennte und nach Möglichkeit barrierefreie Ein- und Ausgangsbereiche, Parkflächen und eine gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr sowie Sanitäranlagen stellen weitere Kriterien dar, welche ein Impfzentrum in jedem Fall erfüllen sollte. Genau wie an allen anderen öffentlichen Orten muss außerdem auch in einem Impfzentrum während der aktuellen Lage selbstverständlich ausreichend Platz vorhanden sein, um Infektionsschutzmaßnahmen wie den Mindestabstand einhalten zu können.

Da beim Aufbau eines Impfzentrums anders als in der eigenen Arztpraxis nicht auf die dort sonst bewährten Strukturen, unter anderem beim Personal, zurückgegriffen werden kann, muss auch hier grundlegend neu geplant werden. Generell sollten mindestens zwei Personen für die Anmeldung zuständig sein, während eine weitere Person die Registrierung vornimmt. Für das Aufklärungsgespräch zur Impfung muss der Arzt bereitstehen, im Anschluss sollten im Optimalfall für eine hohe Durchlaufquote mehrere Impfkabinen mit entsprechender Besetzung, das heißt einer impfbefähigten Person sowie einer Hilfskraft zur Dokumentation, bereitstehen. Auch nach der Impfung muss Patienten ein Wartebereich angeboten werden, um eventuelle kurzfristig auftretende Nebenwirkungen gegebenenfalls schnell behandeln zu können. Stationsübergreifend muss außerdem von Seiten der Organisatoren für logistisches Personal zur Betreuung des Impfstoff-Lagers, Personen mit einer sanitätsdienstlichen Ausbildung zur Notfallversorgung sowie für Sicherheitspersonal gesorgt werden.

Mögliche Objektplanung eines Impfzentrums in einer Sporthalle:


Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung / Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Für die Kosten, welche mit dem Betrieb eines Impfzentrums entstehen, kommen zu 46,5 % die Liquiditätsreserven der Gesundheitsfonds sowie zu 3,5 % die privaten Krankenversicherungsunternehmen auf. Vor diesem Hintergrund ist es klar, dass Impfzentren in einer wirtschaftlichen Art zu betreiben und nicht als unprofitabel ausgelegt werden sollten, da ansonsten ein Verlustgeschäft droht.