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Automatischer Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen nach FKAustG

Grenzüberschreitender Steuerbetrug sowie Steuerhinterziehung stellen erhebliche Herausforderung für die Steuerverwaltungen der einzelnen Staaten dar. Bis zum 30. September 2022 werden, wie jedes Jahr, Informationen über Finanzkonten in Steuersachen zwischen dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und der zuständigen Behörde des jeweils anderen Staates im Sinne des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes ausgetauscht. Doch was genau beinhaltet dieses Gesetz? Darüber soll Sie der heutige Fachartikel informieren.

Hintergrund des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes

Aufgrund einer international fehlenden steuerrechtlichen Transparenz war es Steuerbetrügern möglich, sich einer korrekten Besteuerung zu entziehen. Durch den zeitnahen Austausch steuerrelevanter Informationen zwischen den Finanzverwaltungen der einzelnen Staaten, sollte dieser Problematik begegnet werden. Zu solchen steuerrelevanten Informationen gehören insbesondere Daten über von Finanzinstituten geführte Finanzkonten. Der Austausch solcher Daten kann allerdings nur dann von der jeweils zuständigen Finanzbehörde im Rahmen eines ordnungsgemäßen Besteuerungsverfahrens stattfinden, wenn die Daten auf der Grundlage klarer Verfahren untereinander ausgetauscht werden und den betroffenen Steuerpflichtigen eindeutig zugeordnet werden können. Da das Verfahren eines solchen Datenaustausches umfangreiche Datenmengen umfasst, müssen eindeutige Handlungsanweisungen vorgegeben werden. Auf deren Basis können die Finanzbehörden ihren Pflichten nachkommen.

Das Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen

Mit dem Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen wird die Anwendung des gemeinsamen Meldestandards für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen mit Mitgliedstaaten der Europäischen Union geregelt. Das Gesetz basiert auf dem Meldestandard der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung). Die OECD ist eine internationale Organisation, deren Ziel eine bessere Politik für ein besseres Leben ist. Die Vereinbarung wurde am 29. Oktober 2014 von 51 Staaten im deutschen Bundesministerium für Finanzen (BMF) unterzeichneten. Am 21.12.2015 wurde aus der Vereinbarung das Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen.

Ziel des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes

Das Gesetz dient der Bekämpfung von grenzüberschreitendem Steuerbetrug und Steuerhinterziehung. Das Gesetz ermöglicht es, Steuerdaten von Bürgern automatisch untereinander auszutauschen.

Wie läuft der Austausch ab?

Der Austausch von Informationen über Finanzkonten zwischen der zuständigen Behörde des jeweils anderen Staates mit dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erfolgt in der Regel automatisch bis zum 30. September jeden Jahres. In Deutschland müssen dafür die meldenden Finanzinstitute die Finanzkontendaten meldepflichtigen Konten nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch im Wege der Datenfernübertragung bis zum 31. Juli des Jahres dem BZSt übermittelt werden.

Übermittelt werden grundsätzlich folgende Daten:

  • Name, Anschrift, Steueridentifikationsnummer sowie Geburtsdaten und -ort jeder meldepflichtigen Person
  • die Kontonummer(n)
  • Jahresendsalden der Finanzkonten
  • alle gutgeschriebenen Kapitalerträge, auch Einlösungsbeträge und Veräußerungserlöse

Welche Länder tauschen Steuerdaten untereinander aus?

Im Jahr 2020 umfasste die Liste exakt 104 Länder, die sich an dem automatischen Informationsaustausch beteiligen. Darunter befinden sich sämtliche Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), aber auch europäische Nicht-EU-Mitglieder wie die Schweiz. Im Jahr 2021 umfasste die Liste 109 Staaten. Die Bekanntmachung der finalen FKAustG-Staatenaustauschliste für das Jahr 2022 erfolgt im Rahmen eines BMF-Schreibens bis Ende Juni 2022. Die vorläufige FKAustG-Staatenaustauschliste umfasst derzeit 113.