Steuererklärung für Studenten - das muss man wissen

Was müssen Studenten bei ihrer Steuererklärung beachten? Müssen Studenten überhaupt eine Steuererklärung abgeben? Bei dem Thema Steuererklärung herrscht gerade bei Studenten viel Unsicherheit. Dieser Artikel soll dabei helfen, Licht ins Dunkel zu bringen. In diesem Artikel werden wir uns mit der Frage beschäftigen, ob sich eine Steuererklärung für Studenten lohnt, welche Kosten Studenten geltend machen können und was sonst noch beachtet werden sollte.

Müssen Studenten eine Steuererklärung machen?

Generell sind Studenten ohne Einkommen von der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung befreit und müssen keine Steuererklärung einreichen oder Steuern zahlen. Sobald jedoch Einkünfte erzielt werden, fallen Steuerzahlungen an. Dabei ist der Grundfreibetrag zu beachten. Für das Jahr 2023 beträgt dieser Freibetrag 10.908 €, was einem monatlichen Betrag von 909 € entspricht. Bis zu dieser Summe bleiben die Einkünfte steuerfrei, ab dann müssen Abgaben an den Staat gezahlt werden.

Ist man als Arbeitnehmer in einem Angestelltenverhältnis tätig und verdient ein Einkommen oberhalb des jährlichen Grundfreibetrags, wird man in der Regel vom Finanzamt in die Steuerklasse 1 der sieben Steuerklassen eingestuft. In der Steuerklasse 1 sind grundsätzlich alle ledigen und kinderlosen Arbeitnehmer zusammengefasst. Falls man als Arbeitnehmer der Steuerklasse 1 ausschließlich Einnahmen aus einer Anstellung bezieht, ist man in der Regel von der Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung befreit. Dies liegt daran, dass der Arbeitgeber bereits die fälligen Abgaben, die sogenannte Lohnsteuer, an das Finanzamt abführt. Wie hoch diese Lohnsteuer ausfällt, kann man auf seiner Lohnsteuerbescheinigung lesen. 

Selbst bei einem 450-Euro-Job, auch bekannt als Minijob, besteht normalerweise keine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung. Großteils übernimmt der Arbeitgeber die entsprechenden Abgaben. Dazu gehören Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung, Rentenversicherung und gesetzlichen Unfallversicherung sowie Umlagen und Steuern. Als Minijobber muss man in der Regel nur Rentenversicherungsbeiträge entrichten, die der Arbeitgeber zusammen mit seinen Abgaben bei der Minijob-Zentrale (nicht beim Finanzamt) angeben und abführen muss.

Lohnt sich eine Steuererklärung für Studenten?

Eine Steuererklärung für Studenten lohnt sich. Dies gilt sogar dann, wenn man kein eigenes Einkommen hat. Auch ohne Nebenjob oder selbstständige Tätigkeit können die Kosten für das Studium als "vorweggenommene Werbungskosten" in der Steuererklärung angegeben werden. Ist die eigene Ausbildung abgeschlossen, können die vorweggenommenen Werbungskosten steuersparend mit den Einkünften verrechnet werden.

Dies gilt insbesondere für ein Studium als Zweitausbildung. Es ist wichtig, zwischen Erstausbildung und Zweitausbildung zu unterscheiden, da die absetzbaren Kosten unterschiedlich behandelt werden. Kosten, die während einer Zweitausbildung entstanden sind, können in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten geltend gemacht werden. Kosten für eine Erstausbildung werden dagegen als Sonderausgaben betrachtet und können bis zu einem maximalen Betrag von 6.000 € abgezogen werden. 

Daher ist es also wichtig zu überprüfen, ob man überhaupt Werbungskosten geltend machen kann. Dies ist davon abhängig, ob es sich um eine Erst- oder Zweitausbildung handelt:

  • Erst Abitur, dann Studium: Das Studium gilt als Erstausbildung.
  • Erst Ausbildung, dann Studium: Das Studium gilt als Zweitausbildung.

Dies gilt auch für duale Studiengänge und Master-Studiengänge. Es lohnt sich also für Studenten, die Steuererklärung einzureichen und die Kosten ihres Studiums als Werbungskosten oder Sonderausgaben anzugeben, um potenziell von steuerlichen Vorteilen zu profitieren. Um wirklich von allen Vorteilen profitieren zu können, kann Sie auch ein professioneller Steuerberater wie die Kanzlei Gernoth unterstützen, sodass Sie von allen Vorteilen bei der Steuererklärung für Studenten profitieren können.
 

Unterschied Sonderausgaben und Werbungskosten

Eine Unterscheidung ist deshalb wichtig, weil bei Sonderausgaben kein Verlustvortrag geltend gemacht werden kann. Das bedeutet, dass die Summe der Verluste nicht zu einem späteren Zeitpunkt mitgenommen werden kann. Verluste während der Erstausbildung können also nur im selben Jahr geltend gemacht werden, in dem sie angefallen sind. 
Anders verhält es sich bei den sogenannten Werbungskosten. Hier kann ein Verlustvortrag in Anspruch genommen werden, was bedeutet, dass steuerliche Erleichterungen zu einem späteren Zeitpunkt wirksam werden können. 

Welche Kosten können Studenten geltend machen?

Als Student hast haben Sie die Möglichkeit, bestimmte Kosten in deiner Steuererklärung geltend zu machen. Während des Erststudiums können Ausgaben wie:

  • Studien- und Semestergebühren
  • Immatrikulations- und Prüfungsgebühren
  • Beiträge für das Studentenwerk oder Alumni-Beiträge
  • Fahrtkosten
  • Arbeitsmittel wie Fachliteratur und Laptops
  •  Arbeitszimmer
  • Kosten für die doppelte Haushaltsführung
  • Zinsen für Ausbildungsdarlehen
  • Stipendien oder BAföG sowie Kosten für Auslandssemester
  • Auslandspraktika
  • Exkursionen
  • Studienreisen
  • Lehrgänge
  • Sprachtests und Zusatzqualifikationen als Sonderausgaben abgesetzt werden.

Für ein Zweitstudium, wie einen zweiten Bachelor oder einen aufbauenden Master, können die genannten Kosten in voller Höhe als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass BAföG-Leistungen und Gebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (GEZ) nicht absetzbar sind. Allerdings besteht die Möglichkeit, sich als Student von der Rundfunkgebühr befreien zu lassen.

Fristen bei der Steuererklärung

Die Einhaltung der Abgabefristen ist von entscheidender Bedeutung bei einer Steuererklärung. Es kommt darauf an, ob die Einreichung freiwillig oder verpflichtend ist. Wenn das Finanzamt zur Abgabe auffordert, gelten bestimmte Fristen:

  • Steuererklärung ohne Steuerberater: Für die Steuererklärung für 2022 ist die Frist der 2. Oktober 2023.
  • Steuererklärung mit Steuerberater: Lässt man sich von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein helfen, verlängert sich die Abgabefrist für 2022 bis zum 31. Juli 2024.

Wenn man bei einer verpflichtenden Steuererklärung die entsprechende Frist versäumt, droht im schlimmsten Fall ein Verspätungszuschlag von mindestens 25 € pro verspätetem Monat. Man kann jedoch das zuständige Finanzamt rechtzeitig mit einer plausiblen Erklärung um eine Fristverlängerung bitten. 

Bei einer freiwilligen Einreichung hat man bis zu vier Jahre rückwirkend Zeit, seine Steuererklärung einzureichen. Auch der Verlustvortrag im Zusammenhang mit einer Zweitausbildung kann rückwirkend im Rahmen der Steuererklärung für Studenten geltend gemacht werden. Dabei gilt eine Verjährungsfrist von bis zu sieben Jahren.
 

Steuererklärung erstellen

Die Steuererklärung für Studenten muss nicht so komplex sein, wie es oft angenommen wird. Tatsächlich gibt es einfache und effiziente Möglichkeiten, sie zu erledigen. Eine der einfachsten, schnellsten und sichersten Methoden ist die Verwendung einer speziellen Steuersoftware für Studenten oder die Nutzung des Online-Dienstes ELSTER. Natürlich kann alternativ auch ein Steuerberater wie die Kanzlei Gernoth bei jeglichen Fragen zur Steuer weiterhelfen.

Die Steuererklärung für Studenten kann in Deutschland bequem online mit ELSTER erstellt werden. ELSTER, kurz für ELektronische STeuerERklärung, ist ein kostenloses Online-Tool, das vom Fiskus zur Verfügung gestellt wird. So wird es ermöglicht, eingegebene Daten und Formulare direkt an das zuständige Finanzamt zu übermitteln. Allerdings erfordert die Nutzung von ELSTER ein gewisses Maß an steuerlichem Vorwissen. Hierbei unterstützt Gernoth gerne. Nachdem ein Benutzerkonto bei Mein ELSTER eingerichtet wurde, können alle relevanten Daten in den entsprechenden Steuerformularen direkt am Computer ausgefüllt werden. Eine Plausibilitätsprüfung kann durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass alle Angaben vollständig sind. Sobald alle Felder und Formulare ausgefüllt sind, werden die Daten automatisch an das Finanzamt übermittelt. Der Steuerbescheid wird entweder per Post zugestellt oder kann über das ELSTER-Portal abgerufen werden, sobald er verfügbar ist. ELSTER erleichtert somit den Prozess der Steuererklärung für Studenten und ermöglicht eine effiziente elektronische Abwicklung.
 

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine Steuererklärung für Studenten lohnenswert sein kann. Die Kosten für das Studium können als "vorweggenommene Werbungskosten" oder Sonderausgaben angegeben werden, um von steuerlichen Vorteilen zu profitieren. Die Einhaltung der Abgabefristen und die Nutzung von Hilfsmitteln wie dem Online-Dienst ELSTER erleichtern den Prozess der Steuererklärung für Studenten. Daher sollten sich Studierende genauer mit dem Thema befassen und gegebenenfalls von den steuerlichen Möglichkeiten Gebrauch machen, um finanzielle Vorteile zu erzielen.