Investitions-Sofortprogramm: Neue steuerliche Investitionsanreize für den Mittelstand
Mit dem Investitions-Sofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland setzt der Gesetzgeber ein klares Signal für Wachstum, Innovation und Standortattraktivität. Nach einer Phase schwachen Wirtschaftswachstums sollen gezielte steuerliche Investitionsanreize Unternehmen motivieren, Investitionen vorzuziehen und langfristig in Deutschland zu planen. Das am 18. Juli 2025 verkündete Gesetz gehört zu den bedeutendsten steuerlichen Reformvorhaben der letzten Jahre – insbesondere für den Mittelstand.
Die Neuregelungen kombinieren kurzfristige Liquiditätsvorteile mit strukturellen Steuerentlastungen und eröffnen Unternehmen neue Spielräume für Investitionsentscheidungen, Finanzierung und strategische Ausrichtung.
Zielsetzung des Investitions-Sofortprogramms
Das Investitions-Sofortprogramm verfolgt einen doppelten Ansatz: Einerseits sollen Investitionen kurzfristig angestoßen werden, andererseits schafft der Gesetzgeber verlässliche Rahmenbedingungen für langfristige Unternehmensplanung. Im Mittelpunkt stehen dabei Investitionsanreize, die breit wirken und gleichzeitig gezielt Zukunftsbereiche wie Digitalisierung, Elektromobilität und Forschung stärken.
Für mittelständische Unternehmen ist diese Kombination besonders relevant, da Investitionsentscheidungen häufig stark von Liquidität, steuerlicher Planbarkeit und Finanzierungskosten abhängen.
Investitions-Booster: Degressive Abschreibung als zentrales Instrument
Ein wesentlicher Bestandteil des Investitions-Sofortprogramms ist die Wiedereinführung und Aufstockung der degressiven Abschreibung (AfA) für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (§ 7 Abs. 2 EStG). Diese Regelung gilt für Investitionen, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 getätigt werden.
Eckpunkte der degressiven AfA | Regelung |
|---|---|
Begünstigte Güter | Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens |
Investitionszeitraum | 01.07.2025 – 31.12.2027 |
Abschreibungssatz | Bis zu 30 % p.a. |
Begrenzung | Max. dreifacher linearer AfA-Satz |
Statt einer gleichmäßigen Verteilung der Abschreibung über die Nutzungsdauer können Unternehmen nun bereits in den ersten Jahren einen deutlich höheren Aufwand steuerlich geltend machen. Gerade bei Investitionen in Maschinen, Produktionsanlagen oder IT-Systeme wirkt dieser Investitions-Booster unmittelbar liquiditätsentlastend.
Elektromobilität: Massive steuerliche Anreize für Unternehmen
Ein weiterer Schwerpunkt des Investitions-Sofortprogramms liegt auf der Förderung der betrieblichen Elektromobilität. Mit der Einführung des § 7 Abs. 2a EStG wird für neu angeschaffte Elektrofahrzeuge eine arithmetisch-degressive Abschreibung ermöglicht.
Abschreibungsjahr | AfA in % der Anschaffungskosten |
|---|---|
Jahr der Anschaffung | 75 % |
1. Folgejahr | 10 % |
2. Folgejahr | 5 % |
3. Folgejahr | 5 % |
4. Folgejahr | 3 % |
5. Folgejahr | 2 % |
Diese Regelung gilt für Elektrofahrzeuge, die zwischen Juli 2025 und Dezember 2027 angeschafft werden. Der steuerliche Effekt ist erheblich: Bereits im Anschaffungsjahr können drei Viertel der Kosten gewinnmindernd berücksichtigt werden.
Ergänzend dazu wird die Bruttolistenpreisgrenze für steuerlich begünstigte Elektro-Dienstwagen von 70.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben. Damit wird die Elektromobilität auch im gehobenen Dienstwagensegment für Unternehmen deutlich attraktiver.
Körperschaftsteuer und Thesaurierung: Planungssicherheit für die Zukunft
Neben kurzfristigen Investitionsanreizen enthält das Investitions-Sofortprogramm langfristige Entlastungen bei der Unternehmensbesteuerung. Die Körperschaftsteuer wird ab 2028 schrittweise von derzeit 15 Prozent auf 10 Prozent ab dem Jahr 2032 gesenkt.
Jahr | Körperschaftsteuersatz |
|---|---|
bis 2027 | 15 % |
2028 | 14 % |
2029 | 13 % |
2030 | 12 % |
2031 | 11 % |
ab 2032 | 10 % |
Parallel dazu wird der Thesaurierungssteuersatz für nicht entnommene Gewinne bei Einzel- und Mitunternehmern abgesenkt (§ 34a EStG). Ziel ist eine steuerliche Annäherung von Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften – ein wichtiger Faktor für Investitions- und Rechtsformentscheidungen im Mittelstand.
Forschungszulage: Erweiterte Investitionsanreize für Innovation
Mit der Ausweitung der Forschungszulage stärkt das Investitions-Sofortprogramm gezielt innovationsorientierte Unternehmen. Ab 2026 steigt die maximale Bemessungsgrundlage von 10 auf 12 Millionen Euro. Zusätzlich werden Eigenleistungen höher bewertet und pauschale Gemein- und Betriebskosten in Höhe von 20 Prozent anerkannt.
Neuerungen bei der Forschungszulage | Wert |
|---|---|
Max. Bemessungsgrundlage | 12 Mio. EUR |
Eigenleistung je Stunde | 100 EUR |
Gemeinkostenpauschale | 20 % |
Diese Maßnahmen erhöhen die Attraktivität von Forschungs- und Entwicklungsprojekten erheblich und setzen gezielte Investitionsanreize für technologieorientierte mittelständische Unternehmen.
Bedeutung für den Mittelstand
Das Investitions-Sofortprogramm eröffnet dem Mittelstand erhebliche steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. Die gezielte Vorverlagerung von Abschreibungen verbessert die Liquidität, während die langfristigen Steuerentlastungen Planungssicherheit schaffen. Entscheidend ist jedoch, Investitionsentscheidungen strategisch zu strukturieren und zeitlich optimal zu platzieren.
Gerade bei größeren Investitionsvorhaben empfiehlt sich eine frühzeitige steuerliche Begleitung, um Abschreibungsmodelle, Förderinstrumente und Rechtsformfragen optimal aufeinander abzustimmen.
Fazit
Mit dem Investitions-Sofortprogramm schafft der Gesetzgeber ein leistungsfähiges Instrument zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Für mittelständische Unternehmen ergeben sich daraus attraktive steuerliche Investitionsanreize, die sowohl kurzfristig als auch langfristig wirken. Wer die neuen Regelungen gezielt nutzt, kann Investitionen effizient gestalten und die eigene Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig verbessern.
Die Steuerkanzlei Gernoth unterstützt Unternehmen dabei, die Potenziale des Investitions-Sofortprogramms vollständig auszuschöpfen und steuerlich fundierte Investitionsentscheidungen zu treffen.
Übrigens: Wir sind auf der Suche nach neuen Teammitgliedern! Wenn Sie einen ausgezeichneten Arbeitgeber im Bereich Steuerberatung suchst, schauen Sie sich unsere offenen Stellen an und werden Sie Teil unseres erfolgreichen Teams. Hier geht's zu den Stellenangeboten.