Globale Mindestbesteuerung: Was Unternehmen über Pillar 2 und die 15-%-Mindeststeuer wissen müssen

Die globale Mindestbesteuerung gehört derzeit zu den wichtigsten internationalen Steuerreformen. Im Zuge der OECD-Initiative gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS – Base Erosion and Profit Shifting) wurde mit BEPS 2.0 ein umfassendes Reformprojekt gestartet, dessen zweiter Pfeiler – Pillar 2 – eine weltweit einheitliche Mindeststeuer für große Unternehmensgruppen vorsieht.

 

Ziel der globalen Mindestbesteuerung ist es, aggressive Steuerplanung und Gewinnverlagerungen in Niedrigsteuerländer einzudämmen. Unternehmen mit einem konsolidierten Konzernumsatz von mindestens 750 Millionen Euro sollen künftig unabhängig vom Sitzstaat eine effektive Mindeststeuerbelastung von 15 % tragen.

In der Europäischen Union wurden entsprechende Regelungen bereits beschlossen und in Deutschland durch das Mindeststeuergesetz (MinStG) umgesetzt, das seit 1. Januar 2024 gilt. Für international tätige Unternehmensgruppen bedeutet dies erhebliche neue Compliance-Pflichten, umfangreiche Datenerhebungen und neue Anforderungen an Steuer- und Rechnungswesenprozesse.

 

Als Steuerkanzlei Gernoth beobachten wir die Entwicklung der globalen Mindestbesteuerung sehr genau. Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den neuen Regelungen auseinandersetzen, da sowohl Deklarationspflichten als auch Berechnungsanforderungen deutlich komplexer geworden sind.

Was ist die Globale Mindestbesteuerung (Pillar 2)?

Die globale Mindestbesteuerung nach Pillar 2 basiert auf der Idee, dass große multinationale Unternehmensgruppen weltweit mindestens 15 % effektive Steuerbelastung zahlen müssen.

Die Berechnung erfolgt anhand der sogenannten Effective Tax Rate (ETR) pro Land. Liegt diese unter der Mindestschwelle, wird eine zusätzliche Steuer – die Top-up Tax – erhoben.

Kernelemente der Globalen Mindestbesteuerung

Element

Beschreibung

Mindeststeuersatz

15 % effektive Steuerbelastung

Betroffene Unternehmen

Multinationale Konzerne mit mindestens 750 Mio. € Umsatz

Berechnung

Effective Tax Rate (ETR) pro Steuerhoheitsgebiet

Ergänzungssteuer

Top-up Tax bei Unterschreitung der Mindeststeuer

Umsetzung

Nationale Mindeststeuerregelungen und internationale Ergänzungsmechanismen

Die Regelungen greifen unabhängig davon, in welchem Land Gewinne erwirtschaftet werden. Dadurch sollen steuerliche Wettbewerbsverzerrungen reduziert und Gewinnverlagerungen verhindert werden.

Wie wurde die Globale Mindestbesteuerung international umgesetzt?

Die Einführung der globalen Mindestbesteuerung ist das Ergebnis jahrelanger internationaler Verhandlungen innerhalb der OECD.

Bereits Ende 2021 stimmten über 130 Staaten dem Konzept einer globalen Mindeststeuer zu. In der Europäischen Union wurde die Umsetzung im Dezember 2022 politisch beschlossen.

Seit 2024 sind die entsprechenden Vorschriften in vielen Staaten in Kraft, darunter:

Region / Staat

Status der globalen Mindestbesteuerung

Europäische Union

Umsetzung ab 2024

Deutschland

Mindeststeuergesetz seit 01.01.2024

Vereinigtes Königreich

Nationale Mindeststeuerregelung eingeführt

Schweiz

Umsetzung über nationale Ergänzungssteuer

Türkei

Einführung entsprechender Regelungen

Damit gehört die globale Mindestbesteuerung inzwischen zu den zentralen Elementen der internationalen Unternehmensbesteuerung.

Welche Anforderungen entstehen für Unternehmen?

Die globale Mindestbesteuerung führt zu erheblich erweiterten Dokumentations- und Berechnungspflichten. Unternehmen müssen insbesondere die effektive Steuerbelastung je Steuerhoheitsgebiet ermitteln.

Dies erfordert umfangreiche Datensammlungen aus verschiedenen Unternehmensbereichen.

Typische Herausforderungen

Bereich

Herausforderung

Datenverfügbarkeit

Viele erforderliche Informationen liegen bisher nicht zentral vor

Rechnungswesen

Anpassung der Konzernabschlussdaten für Pillar-2-Berechnungen

Steuerabteilung

Berechnung der Effective Tax Rate je Jurisdiktion

Dokumentation

Neue Berichtspflichten gegenüber Steuerbehörden

Eine besondere Schwierigkeit besteht darin, dass zahlreiche relevante Daten nicht in bestehenden Systemen wie dem Country-by-Country-Reporting enthalten sind. Unternehmen müssen daher neue Prozesse entwickeln, um die erforderlichen Informationen zu erfassen.

Gerade international tätige mittelständische Unternehmensgruppen stehen hier vor erheblichen organisatorischen Herausforderungen.

Welche Änderungen bringt das deutsche Mindeststeueranpassungsgesetz?

Ende 2025 wurde in Deutschland das Mindeststeueranpassungsgesetz (MinStAnpG) verabschiedet. Es enthält mehrere Änderungen zur praktischen Anwendung der globalen Mindestbesteuerung.

Wichtige Anpassungen im Überblick

Änderung

Bedeutung für Unternehmen

Reporting Packages als Datengrundlage

Nutzung bestehender Konzernreporting-Daten für Berechnungen

Neue Missbrauchsvermeidungsvorschriften

Verhinderung steuerlicher Umgehungsgestaltungen

Aktivierung latenter Steuern

Anpassungen bei der Berechnung der effektiven Steuerquote

Abschaffung der Lizenzschranke (§ 4j EStG)

Bürokratische Entlastung für Unternehmen

Anpassung der Hinzurechnungsbesteuerung

Erhöhung der Freigrenzen bei passiven Einkünften

Besonders relevant ist die Nutzung von Reporting Packages als Datengrundlage für Safe-Harbour-Berechnungen sowie für die vollständige GloBE-Berechnung im ersten Anwendungsjahr. Diese Änderung erleichtert die praktische Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung erheblich.

Gleichzeitig erhöhen neue Missbrauchsvermeidungsvorschriften die Komplexität der Regelungen, da sie zusätzliche Prüfungen und steuerliche Bewertungen erfordern.

Welche Rolle spielen Safe-Harbour-Regelungen?

Um die Einführung der globalen Mindestbesteuerung zu erleichtern, wurden verschiedene Safe-Harbour-Regelungen geschaffen. Diese ermöglichen eine vereinfachte Berechnung der Steuerbelastung.

Überblick über wichtige Safe-Harbours

Safe-Harbour

Beschreibung

CbCR Safe Harbour

Übergangsregelung auf Basis des Country-by-Country-Reportings

Simplified-ETR Safe Harbour

Vereinfachte Berechnung der effektiven Steuerquote

Side-by-Side Safe Harbour

Sonderregelung für bestimmte Steuerregime

Substance-based Incentive Safe Harbour

Berücksichtigung substanzbasierter Steueranreize

Der Simplified-ETR-Safe-Harbour stellt eine der wichtigsten Neuerungen dar. Er erlaubt eine vereinfachte Berechnung der effektiven Steuerbelastung auf Basis von Konzernabschlussdaten.

Unternehmen können diesen Safe Harbour nutzen, wenn:

  • die länderbezogene ETR mindestens 15 % beträgt, oder
  • ein vereinfachter steuerlicher Verlust vorliegt.

Im Gegensatz zu den bisherigen Übergangsregelungen soll dieser Safe Harbour dauerhaft gelten und damit langfristig zur Vereinfachung der globalen Mindestbesteuerung beitragen.

Welche Auswirkungen hat das OECD Side-by-Side Package?

Anfang 2026 veröffentlichte die OECD das sogenannte Side-by-Side Package, das weitere Klarstellungen zur Anwendung von Pillar 2 enthält.

Das Paket entstand vor dem Hintergrund politischer Spannungen zwischen verschiedenen Staaten, insbesondere im Zusammenhang mit möglichen steuerlichen Gegenmaßnahmen der USA.

Zentrale Neuerungen

Regelung

Inhalt

Side-by-Side-Safe-Harbour

Befreiung von Ergänzungssteuern bei qualifiziertem Steuerregime

UPE-Safe-Harbour

Befreiung von UTPR-Regeln im Sitzstaat der Muttergesellschaft

Verlängerung des CbCR-Safe-Harbour

Übergangsregelung bis 2027

Neuer Simplified-ETR-Safe-Harbour

Vereinfachte Berechnung der Mindeststeuer

Für viele international tätige Unternehmensgruppen wird vor allem der Simplified-ETR-Safe-Harbour relevant sein, da er den Aufwand einer vollständigen GloBE-Berechnung erheblich reduzieren kann.

Welche Fristen müssen Unternehmen beachten?

Mit der Einführung der globalen Mindestbesteuerung entstehen auch neue Melde- und Erklärungspflichten.

Wichtige Fristen im Überblick

Verpflichtung

Frist

Gruppenträgermeldung

28.02.2025 (bei kalenderjahridentischem Geschäftsjahr)

Gruppenträgermeldung bei abweichendem Geschäftsjahr

28.02.2026

Erste Steuererklärungen zur Mindeststeuer

30.06.2026

Unternehmen sollten diese Fristen unbedingt im Blick behalten, da Versäumnisse zu steuerlichen Risiken und möglichen Sanktionen führen können.

Fazit: Globale Mindestbesteuerung bleibt zentrales Steuerthema

Die globale Mindestbesteuerung wird die internationale Unternehmensbesteuerung langfristig prägen. Eine Abkehr von den Pillar-2-Regelungen ist derzeit nicht absehbar.

Für Unternehmen bedeutet dies steigende Compliance-Anforderungen, umfangreiche Datenerhebungen, neue Berechnungs- und Dokumentationspflichten und zusätzliche Steuerplanungs- und Reportingprozesse.

Gleichzeitig bieten neue Safe-Harbour-Regelungen und gesetzliche Anpassungen Möglichkeiten zur Vereinfachung.

Aus Sicht der Kanzlei Gernoth ist es entscheidend, dass Unternehmen frühzeitig prüfen:

  • welche Gesellschaften von der globalen Mindestbesteuerung betroffen sind,
  • welche Safe-Harbour-Regelungen genutzt werden können,
  • und welche organisatorischen Anpassungen im Rechnungswesen und in der Steuerabteilung notwendig sind.

Eine rechtzeitige Analyse und strukturierte Vorbereitung sind entscheidend, um die Anforderungen der globalen Mindestbesteuerung (Pillar 2) effizient und rechtssicher umzusetzen.

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