ERP-Softwares im Vergleich: Die richtige Auswahl treffen und optimal an DATEV anbinden
Als Steuerkanzlei Gernoth begleiten wir Mandanten aus dem Mittelstand regelmäßig bei der Einführung und Optimierung von ERP-Systemen. Immer wieder erreicht uns dabei dieselbe Grundfrage: Welche ERP-Software passt zum eigenen Unternehmen, und wie lässt sich diese möglichst reibungslos an DATEV anbinden? Dieser Beitrag gibt einen praxisnahen Überblick über den ERP-Markt, zeigt zentrale Unterschiede zwischen den Anbietern auf und erklärt, worauf es bei der DATEV-Schnittstelle wirklich ankommt.
Was versteht man unter ERP-Software?
ERP steht für Enterprise Resource Planning, zu Deutsch Geschäftsressourcenplanung. Eine ERP-Software bündelt zentrale Unternehmensbereiche – von Finanzen über Warenwirtschaft bis hin zu Personalwesen und Vertrieb – in einer gemeinsamen Datenbank. Anders als eine reine Warenwirtschaftslösung, die sich auf Lagerhaltung, Logistik und Disposition beschränkt, deckt ein ERP-System die gesamte Ressourcenplanung eines Unternehmens ab. Für unsere Mandanten bedeutet das vor allem eines: weniger doppelte Datenpflege, mehr Transparenz und eine spürbare Entlastung in der laufenden Buchhaltung.
Welche ERP-Systeme kommen für welches Unternehmen infrage?
Der Markt für ERP-Softwares ist mit mehreren hundert Anbietern in Deutschland groß und unübersichtlich. Aus unserer Beratungspraxis hat sich jedoch eine grobe Einteilung nach Unternehmensgröße bewährt:
Unternehmensgröße | Geeignete ERP-Anbieter (Auswahl) | Typisches Bereitstellungsmodell |
| Kleinbetriebe / Startups | Xentral, deltra Business Software, myfactory | Cloud / SaaS |
| Mittelstand (KMU) | Haufe X360, weclapp, SAGE, Scopevisio, Infor | Cloud oder hybrid |
| Großkonzerne | SAP, Oracle, Microsoft Dynamics | On-Premise oder hybrid |
Für kleinere Betriebe empfehlen wir in der Regel Cloud-ERP-Systeme, da sie sich schnell einrichten lassen, keine eigene IT-Infrastruktur voraussetzen und mit planbaren monatlichen Kosten kalkulierbar bleiben. Größere Unternehmen mit komplexen Prozessen und hohen Sicherheitsanforderungen sind mit On-Premise- oder hybriden ERP-Lösungen häufig besser beraten, da diese eine tiefere individuelle Anpassung erlauben.
Welche Module sollte eine ERP-Software mitbringen?
Unabhängig vom gewählten ERP-Anbieter sollten aus unserer Sicht folgende Basis-Module vorhanden sein, um Geschäftsprozesse durchgängig abzubilden:
- Finanzbuchhaltung und Rechnungswesen
- Warenwirtschaft und Logistik
- Personalwesen inklusive Lohn- und Gehaltsabrechnung
- Produktionsplanung (für produzierende Betriebe)
- CRM für Vertrieb und Kundenbeziehungsmanagement
Ein modularer Aufbau ist dabei entscheidend: So lässt sich die ERP-Software flexibel um zusätzliche Funktionen erweitern, sobald das Unternehmen wächst oder sich Anforderungen ändern.
Warum ist die DATEV-Schnittstelle für ERP-Systeme so wichtig?
Da rund 80 Prozent der deutschen Steuerberater mit DATEV arbeiten, ist eine funktionierende DATEV-Schnittstelle für nahezu jedes Unternehmen mit ERP-Software praktisch unverzichtbar. Ohne eine solche Anbindung müssen Buchungsdaten, Rechnungen und Belege manuell zusammengestellt und an die Kanzlei übermittelt werden – ein Vorgehen, das fehleranfällig und zeitintensiv ist. Mit einer sauberen ERP-DATEV-Integration hingegen werden Buchungssätze automatisch im DATEV-Format aufbereitet und übertragen.
Doch welche Daten werden dabei tatsächlich automatisiert übertragen und wie viel manuelle Arbeit bleibt anschließend noch übrig? Das hängt vom ERP-System, der eingesetzten Schnittstelle und dem gewünschten Automatisierungsgrad ab. Über entsprechende DATEV-Schnittstellen lassen sich beispielsweise Buchungssätze, Debitoren- und Kreditorenstammdaten, Rechnungsdaten sowie Zahlungsinformationen an die Finanzbuchhaltung übergeben. Je nach eingesetzter Lösung können auch Belegbilder und weitere Dokumente automatisiert an die DATEV-Umgebung übertragen werden. Dadurch entfällt insbesondere die manuelle Erfassung von Geschäftsvorfällen in der Buchhaltung.
Allerdings bedeutet eine DATEV-Schnittstelle nicht automatisch, dass die komplette Buchhaltung ohne manuellen Aufwand funktioniert. Belege müssen beispielsweise weiterhin korrekt im ERP-System erfasst oder bereitgestellt werden. Auch die Prüfung und Zuordnung von Geschäftsvorfällen, die Klärung unvollständiger oder fehlerhafter Daten sowie bestimmte Abstimmungsarbeiten können weiterhin erforderlich sein. Entscheidend ist daher nicht allein, ob eine Schnittstelle vorhanden ist, sondern welche Prozesse sie tatsächlich automatisiert und an welchen Stellen weiterhin manuelle Tätigkeiten notwendig sind.
Genau hier liegt ein wichtiger Beratungsansatz der Steuerkanzlei. Bei der Auswahl und Einrichtung des ERP-Systems kann geprüft werden, welche Daten aus dem Unternehmen automatisch an die Finanzbuchhaltung übergeben werden können und welche Arbeitsschritte weiterhin durch Mitarbeiter oder die Kanzlei erfolgen müssen. Gemeinsam lassen sich die Schnittstellen so konfigurieren, dass unnötige Doppelerfassungen und Medienbrüche möglichst vermieden werden. Gleichzeitig kann die Kanzlei beurteilen, ob die übertragenen Daten für eine ordnungsgemäße und effiziente Weiterverarbeitung in der Finanzbuchhaltung ausreichen.
In der Praxis unterscheiden wir bei der DATEV-Schnittstelle mehrere Varianten:
Schnittstellentyp | Datenrichtung | Belegbilder übertragbar | Typischer Einsatz |
| DATEVclassic (CSV/ASCII) | ERP → DATEV | Nein | Klassische Desktop-ERP-Systeme |
| DATEVconnect (REST-API) | Bidirektional | Nein | On-Premise-ERP mit hohem Automatisierungsgrad |
| Buchungsdatenservice | ERP → DATEV-Cloud | Ja (PDF) | Cloud-ERP-Systeme |
Als Steuerkanzlei Gernoth raten wir unseren Mandanten, bei der Auswahl der ERP-Software deshalb gezielt nach dem tatsächlichen Automatisierungsumfang der DATEV-Anbindung zu fragen. Eine reine CSV-Exportfunktion kann zwar Buchungsdaten übertragen, reduziert den manuellen Aufwand aber deutlich weniger als eine umfassendere Integration von Buchungsdaten und Belegen. Entscheidend ist, den gesamten Prozess vom Geschäftsvorfall über die Erfassung und Belegablage bis zur Verarbeitung in der Finanzbuchhaltung zu betrachten.
Wir unterstützen unsere Mandanten dabei, genau diese Prozesse bereits vor der Einführung eines ERP-Systems zu analysieren. Gemeinsam mit dem Unternehmen lässt sich festlegen, welche Daten automatisiert übertragen werden sollen, welche buchhalterischen Einstellungen erforderlich sind und an welchen Stellen Prüfungen oder manuelle Tätigkeiten sinnvoll bleiben. Bei der Einrichtung und dem Test der Schnittstelle kann anschließend überprüft werden, ob die Daten vollständig und korrekt in der Finanzbuchhaltung ankommen. So wird nicht nur eine technische Verbindung zwischen ERP-System und DATEV geschaffen, sondern ein möglichst effizienter und nachvollziehbarer Buchhaltungsprozess.
Worauf sollten Unternehmen bei der ERP-Auswahl achten?
Aus unserer Erfahrung in der Beratung von Mandanten unterschiedlichster Branchen lassen sich folgende Kriterien für die ERP-Auswahl festhalten:
- Branchenpassung: Passt die ERP-Software zu den spezifischen Prozessen der jeweiligen Branche, etwa Handel, Fertigung oder Dienstleistung?
- Skalierbarkeit: Wächst das ERP-System mit dem Unternehmen mit?
- DATEV-Schnittstelle: Wird ein moderner, möglichst automatisierter DATEV-Datenaustausch unterstützt?
- Kosten: Welche internen, direkten und externen Kosten entstehen bei Einführung und laufendem Betrieb?
- E-Rechnungsfähigkeit: Unterstützt das System die seit Januar 2025 geltende E-Rechnungspflicht für inländische B2B-Umsätze in den Formaten XRechnung und ZUGFeRD?
Wann sollte ich meine Steuerkanzlei in die ERP-Auswahl einbinden?
Die Steuerkanzlei sollte idealerweise nicht erst nach der Entscheidung für ein ERP-System, sondern bereits in der Planungs- und Auswahlphase eingebunden werden. Denn die Entscheidung für eine ERP-Software wirkt sich unmittelbar auf die Finanzbuchhaltung, den Belegfluss, die Kontierung, die Auswertungen und den späteren Datenaustausch mit der Kanzlei aus. Wird die steuerliche Perspektive erst nach der Einführung berücksichtigt, können aufwendige Nacharbeiten oder zusätzliche Schnittstellen erforderlich werden.
Gerade bei der Auswahl geeigneter Systeme kann die Steuerkanzlei einen konkreten Mehrwert bieten. Sie kann gemeinsam mit dem Unternehmen prüfen, welche buchhalterischen Anforderungen das ERP-System erfüllen muss, welche Daten für die Finanzbuchhaltung benötigt werden und wie Geschäftsvorfälle künftig möglichst automatisiert verarbeitet werden können. Dabei geht es nicht nur um die Frage, ob eine DATEV-Schnittstelle grundsätzlich vorhanden ist. Entscheidend ist vielmehr, welche Daten tatsächlich übertragen werden können, in welchem Format der Austausch erfolgt und wie Belege, Buchungssätze, Debitoren, Kreditoren und Zahlungsinformationen in den bestehenden Buchhaltungsprozess integriert werden.
Auch bei der Einrichtung des Systems kann die Steuerkanzlei unterstützen. Gemeinsam mit dem Unternehmen lässt sich festlegen, wie Konten, Steuerschlüssel, Buchungslogiken und relevante Stammdaten aufgebaut sein müssen, damit die später übermittelten Daten korrekt verarbeitet werden können. Eine frühzeitige Abstimmung hilft zudem dabei, Medienbrüche und manuelle Übertragungen zu vermeiden. Dadurch wird das ERP-System nicht isoliert als Softwarelösung betrachtet, sondern als Bestandteil eines durchgängigen Prozesses zwischen Unternehmen, ERP-System und Steuerkanzlei.
Besonders sinnvoll ist die Einbindung der Kanzlei deshalb bereits bei der Anforderungsanalyse und beim Vergleich verschiedener ERP-Anbieter. So können technische, betriebswirtschaftliche und steuerliche Anforderungen gemeinsam betrachtet werden. Das reduziert das Risiko, ein System auszuwählen, das zwar die operativen Prozesse im Unternehmen abbildet, aber später nur mit erheblichem Aufwand an die Finanzbuchhaltung angebunden werden kann.
Fazit: ERP-Software und DATEV-Schnittstelle als Team
Ein ERP-System entfaltet seinen vollen Nutzen erst im Zusammenspiel mit einer leistungsfähigen DATEV-Schnittstelle. Ob SAP, Microsoft Dynamics, SAGE, weclapp oder ein spezialisiertes Cloud-ERP für den Mittelstand – die passende ERP-Software gibt es für nahezu jede Unternehmensgröße und Branche. Entscheidend ist, dass die gewählte Lösung nicht isoliert betrachtet wird, sondern von Beginn an im Zusammenspiel mit der Finanzbuchhaltung und der Steuerkanzlei gedacht wird.
Als Steuerkanzlei Gernoth unterstützen wir unsere Mandanten von der ersten Anforderungsanalyse über die Auswahl der geeigneten ERP-Software bis hin zur Einrichtung und Prüfung der DATEV-Schnittstelle. So stellen wir sicher, dass Buchungsdaten korrekt, GoBD-konform und ohne unnötigen manuellen Aufwand in unserer Kanzlei ankommen – zum Vorteil aller Beteiligten. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie die Einführung eines ERP-Systems planen oder Ihre bestehende ERP-DATEV-Anbindung überprüfen lassen möchten.
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