Änderung des PUEG 2023: Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen sollten

Das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) bringt ab dem 1. Juli 2023 bedeutende Veränderungen im Bereich der Pflegeversicherung mit sich. Diese Reform hat zum Ziel, die Versorgung von Pflegebedürftigen zu verbessern und pflegende Angehörige zu unterstützen. Es ist Teil einer umfassenden Pflegereform, die auf eine höhere Qualität der Pflegeleistungen abzielt und die Situation sowohl der Pflegebedürftigen als auch der Pflegenden erleichtert. In diesem Artikel erfahren Sie alles über die neuesten Veränderungen des PUEG und welche Auswirkungen diese auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben.

Was ist das PUEG? - Ziele

Das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) ist ein Gesetz, das im Jahr 2022 in Deutschland verabschiedet wurde und darauf abzielt, die Situation pflegender Angehöriger zu verbessern und die Pflegeinfrastruktur in Deutschland zu stärken.

Das PUEG definiert eine Reihe von Maßnahmen und Leistungen, die darauf abzielen, pflegende Angehörige zu entlasten und ihnen Unterstützung zu bieten. Es richtet sich insbesondere an Personen, die ihre Familienmitglieder oder nahestehende Personen im häuslichen Umfeld pflegen und dadurch oft eine enorme physische und emotionale Belastung erfahren.

Eine zentrale Komponente des PUEG sind finanzielle Unterstützungen für pflegende Angehörige. Das Gesetz sieht vor, dass pflegende Angehörige einen Anspruch auf finanzielle Entschädigung erhalten, um die finanziellen Einbußen, die durch die Pflegetätigkeit entstehen können, zumindest teilweise auszugleichen. 

Eine weitere Zielsetzung besteht darin, die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zu fördern sowie die steigenden Kosten angemessen zu finanzieren. Durch diese Maßnahmen sollen sowohl Pflegebedürftige als auch pflegende Angehörige von den neuen Regelungen und Leistungen profitieren.

Ein weiteres Ziel des Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetzes ist es, die Information und Beratung für pflegende Angehörige zu stärken. Es wird ein Anspruch auf eine individuelle Beratung eingeführt, um pflegende Angehörige bei der Bewältigung ihrer Aufgaben zu unterstützen und ihnen alle zur Verfügung stehenden Hilfsmöglichkeiten aufzuzeigen. Zudem werden neue Wohn- und Betreuungsangebote geschaffen, die eine bessere Pflege und Betreuung zu Hause ermöglichen sollen. Das Gesetz sieht vor, dass pflegende Angehörige einen Anspruch auf eine individuelle Beratung haben, um sie bei der Bewältigung ihrer Aufgaben zu unterstützen und ihnen alle zur Verfügung stehenden Hilfsmöglichkeiten aufzuzeigen. Dadurch sollen pflegende Angehörige besser informiert und unterstützt werden, um ihre Pflegetätigkeit effektiver ausüben zu können.

Auch die Qualität in der Pflege soll durch Maßnahmen, die auf eine stärkere Qualitätskontrolle und -sicherung in der Pflege abzielen, verbessert werden. Es werden Richtlinien und Standards entwickelt, um eine hochwertige und professionelle Pflege zu gewährleisten.

Ab Juli 2023 traten einige neue Änderungen des Gesetzes in Kraft, die für Arbeitgeber und Arbeitnehmer von Bedeutung sind.

Welche Veränderungen treten in Kraft?

Anhebung der Beiträge zur Pflegeversicherung 

Eine der bedeutendsten Änderungen betrifft die Anhebung der Beiträge zur Pflegeversicherung. Ab dem 1. Juli 2023 müssen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber einen höheren Beitragssatz zur Pflegeversicherung zahlen. Die Beiträge werden vom Bruttogehalt der Arbeitnehmer abgezogen und von den Arbeitgebern an die Pflegekassen abgeführt. Der aktuelle Beitragssatz liegt derzeit bei 3,05 Prozent, für Menschen ohne Kinder bei 3,40 Prozent. Seit dem 01. Juli wurde dieser Satz um 0,35 Prozent erhöht.

Künftig wird ein Beitragssatz von 4,00 Prozent bei kinderlosen Arbeitnehmern gelten. Bei Arbeitnehmern, die Kinder haben, gilt ein Satz von 3,40 Prozent. Ab dem zweiten Kind wird der Beitrag während der Erziehungsphase (bis zum 25. Lebensjahr) um 0,25 Beitragssatzpunkte je Kind bis zum fünften Kind weiter abgesenkt.

Einführung des Pflegeunterstützungsgeldes

Eine weitere Neuerung durch PUEG ist die Einführung des Pflegeunterstützungsgeldes. Dieses Geld soll pflegenden Angehörigen eine finanzielle Unterstützung bieten, wenn sie ihre berufliche Tätigkeit reduzieren oder aufgeben, um sich um einen Pflegebedürftigen zu kümmern. Das Pflegeunterstützungsgeld soll dazu beitragen, finanzielle Einbußen auszugleichen und den pflegenden Angehörigen eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zu ermöglichen.

Nachweispflicht der Elterneigenschaft

Des Weiteren führt das PUEG eine Nachweispflicht der Elterneigenschaft für pflegende Angehörige ein. Um Leistungen wie das Pflegeunterstützungsgeld in Anspruch nehmen zu können, müssen pflegende Angehörige nachweisen, dass sie entweder leibliche, adoptierte oder Pflegeeltern des Pflegebedürftigen sind. Dieser Nachweis wird durch entsprechende Dokumente wie Geburtsurkunden oder Adoptionsbescheinigungen erbracht.

Neue Pflichten für Arbeitgeber

Zusätzlich zu den Veränderungen für Arbeitnehmer bringt PUEG auch neue Pflichten für Arbeitgeber mit sich. Sie sind nun verpflichtet, die erhöhten Beiträge zur Pflegeversicherung korrekt zu berechnen und an die Pflegekassen abzuführen. Außerdem müssen sie die Nachweise der Elterneigenschaft von pflegenden Angehörigen prüfen und dokumentieren. Bei Verstößen gegen diese Pflichten können Bußgelder oder andere rechtliche Konsequenzen drohen.

Es ist essentiell, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sich frühzeitig mit den neuen Regelungen vertraut machen, um mögliche Konsequenzen zu vermeiden und die Vorteile von PUEG optimal nutzen zu können. Die Veränderungen des PUEG haben zum Ziel, weiterhin die finanzielle Grundlage für eine angemessene Pflegeversorgung zu schaffen, pflegende Angehörige zu unterstützen und die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zu verbessern.

Zusammenfassung

Die neuesten Veränderungen nochmals im Überblick: 

  • Arbeitgeber müssen die erhöhten Beiträge korrekt berechnen und die Nachweise der Elterneigenschaft prüfen.
  • Pflegende Angehörige können von neuen Unterstützungsleistungen wie dem Pflegeunterstützungsgeld profitieren. 
  • Die Beiträge zur Pflegeversicherung wurden um 0,35 Prozent angehoben, bei Arbeitnehmern vom Bruttogehalt abgezogen und von den Arbeitgebern an die Pflegekassen abgeführt. 
  • Es ist wichtig, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer frühzeitig mit den neuen Regelungen vertraut machen, sodass sie mögliche Konsequenzen vermeiden und die Vorteile von PUEG optimal nutzen können. 
  • Mit dieser Reform sollen die Pflegesituation in Deutschland nachhaltig verbessert und den Herausforderungen einer alternden Gesellschaft gerecht werden.